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43068

VG Berlin zur Versammlungsfreiheit: Motor­rad­korso gegen das Kut­ten­verbot erlaubt

12.10.2020

Motorräder (Symbolbild)

© yurolaitsalbert - stock.adobe.com

In Berlin kann Ende Oktober ein Motorradkorso gegen "die Abschaffung der Vereinsfreiheit" stattfinden, entschied das örtliche VG. Die Teilnehmer dürften sich mit ihren Motorrädern versammeln, um gegen das Kuttenverbot zu demonstrieren.

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Ein Berliner Motorradclub hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beim örtlichen Verwaltungsgerichts (VG) das Recht zugesprochen bekommen, zu Demonstrationszwecken einen Motorradkorso abhalten zu dürfen. Die Polizei hatte die für Ende Oktober geplante Versammlung ursprünglich nicht gestattet, weil sie darin nur einen Vorwand für verkehrswidriges Fahren gesehen hatte. Dem Beschluss zufolge ist der Korso jedoch also eine von Art. 8 Grundgesetz (GG) geschützte Versammlung einzustufen (Beschl. v. 08.10.2020, Az. VG 1 L 339/20).

In den vergangenen Jahren hat es schon mehrfach solche Korsos gegeben, bei dem die Mitglieder des Motorradclubs vom Clubhaus zum Alten St.-Matthäus-Kirchhof im Stadtteil Schöneberg fuhren, wo ein am 31. Oktober 2015 gestorbenes bekanntes Clubmitglied beerdigt ist. Im vergangenen Jahr seien sie dabei "nach eigenen Regeln gefahren" und hätten deswegen "Probleme mit der Polizei bekommen", teilte das Gericht mit. Der Korso steht unter dem Motto "Gegen die Abschaffung der Vereinsfreiheit". Erst im April dieses Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Kuttenvervot für verfassunggemäß erachtet.

Das Berliner VG hat dem Eilantrag nun stattgeben, weil das Verbot nach der gebotenen summarischen Prüfung offensichtlich rechtswidrig sei. Die Versammlungsfreiheit schütze die freie, kollektive Meinungskundgabe, die auch durch einen Aufzug von Motorrädern erfolgen könne, so die Kammer. Der Motorradclub habe zudem plausibel dargelegt, dass die 60 angemeldeten Teilnehmer T-Shirts mit Aussagen gegen das sogenannte Kuttenverbot tragen würden und ähnliche Botschaften gegen die Abschaffung der Vereinsfreiheit schon bei früheren Korsos zu sehen waren. Deswegen konnte das VG nicht erkennen, dass der Grund, seine Meinung kundtun zu wollen, nur vorgeschoben sei, heißt es in dem Beschluss.

mgö/LTO-Reddaktion

Mit Materialien der dpa

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VG Berlin zur Versammlungsfreiheit: . In: Legal Tribune Online, 12.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43068 (abgerufen am: 14.08.2026 )

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