Druckversion
Freitag, 7.08.2026, 17:34 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/verfahren-eingestellt-beethoven-protest-gegen-afd-nicht-strafbar
Fenster schließen
Artikel drucken
19272

StA Mainz stellt Verfahren ein: Bee­t­hoven-Pro­test gegen AfD-Demo nicht strafbar

02.05.2016

Noten "Ode an die Freude"

© radekprocyk - Fotolia.com

Dürfen Künstler mit einer Sinfonie gegen die AfD ansingen? Ja, wenn sie deren Demo nicht vereiteln, sondern bloß stören wollen, meint die StA Mainz. Die Musiker hätten ihre Meinung sagen und ein Zeichen setzen wollen.  

Anzeige

Der Protest des Mainzer Staatstheaters mit einer lautstark vorgetragenen "Ode an die Freude" gegen eine AfD-Kundgebung ist nach Ansicht der zuständigen Staatsanwaltschaft (StA) Mainz nicht strafbar. Allerdings könnten gegen den Intendanten und die Ensemble-Mitglieder Bußgelder verhängt werden, teilten die Mainzer Strafverfolger am Montag mit. 

Sänger und Musiker des Theaters hatten im November vergangenen Jahres so laut Beethovens Hymne für Freiheit und Vielfalt gesungen, dass sie damit eine Kundgebung der AfD mit dem Titel "Gegen das Asylchaos" störten. Sowohl die AfD als auch die Polizei von Amts wegen hatten Strafanzeige wegen Störung einer genehmigten Versammlung (§ 21 Versammlungsgesetz, VersG) sowie Nötigung (§ 240 Strafgesetzbuch, StGB) gestellt (Az. 3111 Js 35567/15*).

Für beide Delikte sieht die StA aber keinen hinreichenden Tatverdacht. Allerdings könnte es sein, dass die lautstarken Teilnehmer bis zu 511 Euro für eine Ordnungswidrigkeit zahlen müssen. Dies prüft nun die Stadt Mainz als zuständige Bußgeldbehörde.

Absicht nicht nachweisbar, die Versammlung zu vereiteln

Intendant Markus Müller hatte in einer E-Mail die Mitglieder des Staatstheaters dazu aufgerufen, sich gegen die AfD-Kundgebung zu positionieren. Sie sollten "gemeinsam ein Zeichen setzen", zitiert die Staatsanwaltschaft aus seiner E-Mail. Sänger und Musiker versammelten sich daraufhin auf dem Balkon des Theaters und intonierten viermal die "Ode an die Freude". Die Musik war so laut, dass der Redner der AfD seinen Vortrag unterbrechen musste. Letztlich wurde die Veranstaltung aber trotz der Unterbrechungen durch Musik und Gesang insgesamt planmäßig und mit allen vorgesehen Programmpunkten auf dem Gutenbergplatz durchgeführt.

Zwar hätten die Musiker mit Musik und Gesang keine geeigneten Nötigungsmittel i.S.v. § 240 StGB eingesetzt, aber doch die Versammlung i.S.v. § 21 VersG grob gestört, so die Mainzer StA. Die nötige Absicht aber, die Versammlung zu vereiteln, könne man dem Intendanten nicht mit hinreichender Sicherheit nachweisen. Dessen Angaben, dass es ihm nicht darum gegangen sei, die Veranstaltung zu verhindern oder ihren Ablauf unmöglich zu machen bzw. zu vereiteln, seien nicht zu widerlegen.

Er habe vielmehr laut seiner Mail ein Zeichen setzen wollen und auch im Nachgang stets hervor gehoben, dass jeder das Recht habe, seine Meinung frei zu äußern. Die Ausübung dieses Rechts habe er nicht vereiteln wollen, die Veranstaltung habe letztlich auch durchgeführt werden können. Man habe eine Botschaft vermitteln und dabei auch stören wollen.

AfD will sich wieder vor dem Staatstheater versammeln

Die Stadt Mainz als zuständige Bußgeldbehörde soll nun noch prüfen, ob der Intendant oder die Mitglieder des Ensembles Ordnungswidrigkeiten nach § 29 VersG (Störung von Versammlungen u.ä.) begangen haben.  

Die AfD Rheinland-Pfalz will die Entscheidung in Ruhe im Landesvorstand besprechen. Sie schließt aber nicht aus, erneut vor das Staatstheater zu ziehen. "Da lassen wir uns nicht von einschüchtern", sagte ein Sprecher.

Die Grünen im Landtag von Rheinland-Pfalz jubelten mit "Freude, schöner Götterfunken!". Die Mitarbeiter des Staatstheaters hätten mit ihrer Gesangseinlage Zivilcourage bewiesen und einen mutigen Protest gegen Menschenfeindlichkeit artikuliert, heißt es in einer Mitteilung.

pl/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

*Anm. d. Red: Aktenzeichen nachträglich eingefügt am 03.05.2016, 10:37 h.

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

StA Mainz stellt Verfahren ein: . In: Legal Tribune Online, 02.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19272 (abgerufen am: 07.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Polizei- und Ordnungsrecht
    • AfD
    • Demonstrationen
    • Kunst
    • Kunstfreiheit
    • Versammlungen
Blick auf die Promenade an der Spree mit dem Jakob-Kaiser-Haus links und dem Kunstwerk "Grundgesetz 49" 05.08.2026
Kunst

OVG gibt Sicherheitsbehörde Recht:

Kunst­werk weg, Anspruch weg

Entsprechend dem Polizeirecht haben Behörden die Holzstele aus einem Kreativprojekt vernichtet. Die Künstler wollten danach wenigstens die Überreste des ihrer Arbeit haben, doch dafür sah das OVG Berlin-Brandenburg keine Rechtsgrundlage.

Artikel lesen
Eine wehende Fahne mit der Aufschrift "AFD VERBOT JETZT". 03.08.2026
AfD

Nach AfD-Gutachten der GFF:

Über 1.000 Juristen unter­sch­reiben RAV-Brief für Par­tei­ver­bots­ver­fahren

Ein offener Brief des RAV gewinnt zunehmend Unterstützung: Inzwischen haben sich mehr als 1.000 Juristen der Forderung angeschlossen, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten.

Artikel lesen
DFC-Fahrradsternfahrt 2025, Radfahrer auf der Stadtautobahn A 100 Höhe Wilmersdorf, Berlin, Deutschland 29.07.2026
Demonstrationen

Hessischer VGH zur Tour de Natur:

Fahrrad-Demo darf nicht auf die A5

Die Tour de Natur wollte auf ihrer Etappe für rund 3,5 Kilometer über die Autobahn A5 fahren, um gegen deren Ausbau zu protestieren. Daraus wird jedoch nichts, obwohl eigentlich die Wahl des Ortes unter die Demonstrationsfreiheit fällt.

Artikel lesen
Martin Sichert und weitere Mitglieder der AfD-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag, 12.06.2026. 29.07.2026
AfD

Anstehende Kommunalwahlen in Niedersachsen:

AfD-Kan­di­daten ein­fach so vom Wahl­zettel strei­chen?

Immer mehr AfD-Kandidaten werden von den Bürgermeister- und Landratswahlen ausgeschlossen – wegen Zweifeln an der Verfassungstreue. Die strenge Prüfung hat mit ihrer Rolle als Beamte zu tun, aber auch mit dem kürzlich geänderten Verfahren.

Artikel lesen
Fünf Personen stehen auf einer Bühne und applaudieren, während ein Mann am Mikrofon spricht. 22.07.2026
AfD

Diskussion um Verbot von Landesverbänden der AfD:

Wehr­hafte Demo­k­ratie darf präzise sein

Die wehrhafte Demokratie muss nicht immer zur schärfsten Waffe greifen. Ein Verbotsantrag gegen einzelne AfD-Landesverbände ist nach geltender Rechtslage bereits heute zulässig, meinen Ulrich Karpenstein und Roya Sangi.

Artikel lesen
Alice Weidel und Tino Chrupalla beantworten Fragen auf einer Pressekonferenz 21.07.2026
AfD

Geheimdienstreform soll langwierige Verfahren abkürzen:

In Zukunft nur noch kurzer Pro­zess für die AfD

Der Bund will mehr Befugnisse für seine Geheimdienste – und zugleich den Rechtsschutz verkürzen. Wenn Vereinigungen gegen Einstufung und Beobachtung klagen wollen, dann künftig nur noch beim Bundesverwaltungsgericht.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hengeler Mueller
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) Steu­er­recht in Frank­furt am Main

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von CMS
Rechts­an­walt (m/w/d) Pri­va­te Cli­ents

CMS, Stutt­gart

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) Ge­werb­li­cher Rechts­schutz (IP)

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von FEK-MED Krankenhaus-Service GmbH
In­hou­se-Ju­rist/Le­gal Coun­sel (m/w/d)

FEK-MED Krankenhaus-Service GmbH, Ne­u­müns­ter

Logo von Stadt Troisdorf
Amts­lei­tung im Bür­ger­meis­ter- und Rats­büro, Pres­se­s­tel­le (Voll­ju­rist,...

Stadt Troisdorf, Trois­dorf

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Health­ca­re/Öf­f­ent­li­ches Recht

Gleiss Lutz, Ber­lin

Logo von RPE Roglmeier Pranzo PartGmbB
RECHTS­AN­WALT (M/W/D) ER­B­RECHT

RPE Roglmeier Pranzo PartGmbB, Stutt­gart

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger Print & On­li­ne (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
RVG 2026: Abrechnung in Familiensachen – Gebührenpotentiale nutzen!

07.08.2026

Das Vermächtnis als Gestaltungsmittel

07.08.2026

33. Deutscher Jugendgerichtstag 2026 | „jugend(ge)recht“

24.09.2026, Kassel

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

11.08.2026

PraxisRadar Verkehrsrecht

11.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH