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Gewalt in der Berliner Silvesternacht: Böl­ler­verbot und Straf­schär­fungen?

02.01.2023

Einsatzkräfte der Feuerwehr löschen mehrere brennende Autos in Berlin-Charlottenburg

In mehreren Städten wurden Polizei- und Rettungskräfte in der Silvesternacht bei ihrer Arbeit behindert und mit Böllern und Raketen beschossen. Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Michael Kuenne.

In Berlin sind in der Silvesternacht 33 Einsatzkräfte durch Angriffe verletzt worden. Auf die erste Bestürzung folgt nun eine Diskussion über Strafschärfungen und Böllerverbote.

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Nach den Geschehnissen in der Silvesternacht haben viele Stimmen generelle Böllerverbote, aber auch Strafschärfungen gefordert.

In Berlin und anderen Städten waren Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr mit Pyrotechnik beschossen worden. Die Böller verursachten zudem zahlreiche Brände und nach Schätzungen der Feuerwehr wurden allein in Berlin 22 Bürger:innen verletzt. Die Zahl der verletzten Einsatzkräfte in der Hauptstadt beläuft sich sogar auf 33.

Dass es zu mehr Einsätzen kommen würde, war zwar erwartet worden. Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey zeigte sich auf Twitter dennoch vor allem schockiert über das Ausmaß der Gewalt: "Es schadet unserer Stadt, es schafft Angst und Schrecken und hat mit dem feierlichen Begrüßen des neuen Jahres nichts zu tun."

Konsequente Strafverfolgung, aber keine Strafschärfung?

Wer in der Silvesternacht Rettungskräfte oder Polizisten angegriffen hat, solle dafür aus Sicht von Bundesinnenministerin Nancy Faeser unbedingt strafrechtliche Konsequenzen spüren. "Die Strafvorschriften zum Schutz von Polizei- und Rettungskräften sind in den letzten Jahren - zu Recht - erheblich verschärft worden", sagte Faeser am Montag. Nun zeige sich, wie notwendig die Gesetzesänderung von 2017 gewesen sei. Eine erneute Gesetzesänderung hält die SPD-Politikerin dagegen nicht für notwendig.

Eine Reform halten allerdings längst nicht alle für ausgeschlossen. So geht Iris Spranger, Berliner Innensenatorin (SPD), davon aus, man müsse sich auch "rechtliche Neuerungen anschauen".

Die letzte Strafschärfung liegt dabei noch gar nicht lange zurück. Erst im Mai 2017 trat das "52. Gesetz zur Änderung des StGB - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften" in Kraft. Insbesondere wurde mit dem Gesetz die Tatalternative des tätlichen Angriffs aus § 113 StGB herausgelöst und in einen eigenständigen § 114 StGB überführt. Dieser stellt eine Strafschärfung dar: Die Tatalternative fordert keinen Bezug zu einer konkreten Vollstreckungshandlung und sieht keine Geld-, sondern lediglich Freiheitsstrafe vor, deren Höchstmaß von drei auf fünf Jahre angehoben wurde.

Umfassendes Böllerverbot als Lösung?

Zudem wird nun über ein generelles Böllerverbot diskutiert, wie es in Berlin schon in den vergangenen zwei Jahren galt. Dieses Jahr gab es nur drei Verbotszonen in Berlin: auf dem Alexanderplatz, im sogenannten Steinmetzkiez in Schöneberg nahe der Pallasstraße und rund um das Gefängnis in Alt-Moabit. Dort stellte die Polizei keine besonderen Vorkommnisse fest.

Kultursenator und Spitzenkandidat der Linken, Klaus Lederer, sprach sich am Montagmorgen im RBB-Inforadio für ein bundesweites Verbot aus. Dem schließt sich auch Stephan Weh, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Berlin, an: "Wir haben deutschlandweit gesehen, dass Pyrotechnik ganz gezielt als Waffe gegen Menschen eingesetzt wird", so Weh. Das müsse ein Ende haben. Ein Verbot sei aber nur realistisch, wenn nicht erst im Dezember wieder darüber diskutiert werde. Es brauche ein Verkaufsverbot für alle, die nicht beruflich mit Pyrotechnik hantieren.

Ein generelles Verbot von Pyrotechnik findet allerdings nicht nur Befürworter:innen. Politiker von Union und FDP wandten sich an Neujahr gegen ein allgemeines Böllerverbot. So argumentiert der Erste parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), in der Rheinischen Post, das Verhalten von Kriminellen dürfe aber nicht bedeuten, "dass auch die vielen friedlich Feiernden einem generellen Feuerwerksverbot unterliegen sollten". Die Kommunen hätten bereits die Möglichkeit, an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten ein Feuerwerksverbot zu verhängen: "Das ist vernünftig."

Auch CDU-Landeschef Kai Wegner lehnt ein allgemeines Böllerverbot ab. "Ich finde, wir dürfen nicht, weil einige Hundert Chaoten, Verbrecher Polizei und Feuerwehr angreifen, den Familien diese Tradition nehmen", sagte er am Montagmorgen im ARD-Morgenmagazin. "Das ist ein gesellschaftliches Problem, was Sie nicht mit einem Böllerverbot alleine lösen können, sondern mit Anerkennung, Respekt für die Berufe von Polizei und Feuerwehr und mit der Durchsetzung geltenden Rechts."

dpa/lm/LTO-Redaktion

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Gewalt in der Berliner Silvesternacht: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50635 (abgerufen am: 16.05.2025 )

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