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Neues Prostitutionsgesetz beschlossen: Künftig nur noch mit Kondom

04.02.2015

Schon im Koalitionsvertrag haben Union und SPD ein neues Prostitutionsgesetz vereinbart. Jetzt sind fast alle Streitpunkte ausgeräumt. Die Kondom- und Meldepflicht sollen kommen, ein höheres Mindestalter aber nicht.

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Nach monatelangem Tauziehen hat sich die große Koalition auf ein Gesetz zum Schutz von Prostituierten geeinigt. Die Fachpolitiker von CDU, CSU und SPD räumten in der Nacht zum Mittwoch die verbliebenen Streitpunkte weitgehend aus. So wird es zwar eine Kondompflicht geben, aber keine Heraufsetzung des Mindestalters. Vorgeschrieben wird ferner eine regelmäßige medizinische Beratung und eine Meldepflicht.

Das Gesetz soll die Prostituierten besser vor Gewalt, Ausbeutung und Krankheiten schützen. "Es wird erstmalig klare Regelungen für die legale Prostitution in Deutschland geben, die dem Schutz der Frauen dienen", sagte Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD). Linke und Grüne zweifeln aber an der Wirksamkeit der vorgesehenen Regelungen.

Für die Eröffnung eines Bordells wird künftig eine behördliche Genehmigung erforderlich. In diesem Zusammenhang muss sich der Betreiber auch einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Darüber hinaus ist eine Anmeldepflicht für Prostituierte vorgesehen. Künftig werde es im Gewerbe keine Anonymität mehr geben, erklärte die stellvertretende Unions-Fraktionschefin Nadine Schön (CDU). Cornelia Möhring, Fraktionsvize der Linken, warnte jedoch, durch die Meldepflichten werde die Prostitution ins Hinterzimmer abgedrängt. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws, kritisierte, die Prostituierten hätten jetzt nur noch die Wahl zwischen Outing und Anonymität.

"Kondompflicht überprüfbar wie das Pinkeln im Schwimmbecken"

CDU, CSU und SPD hatten bereits im Koalitionsvertrag ein neues Prostitutionsgesetz vereinbart. Die Meldepflichten waren dabei ebenso unstrittig wie das Verbot von "Flatrate-Sex" und anderer ähnlich entwürdigender Praktiken. Doch über andere Punkte gab es monatelang Streit, bis ein stundenlanges Treffen jetzt den Durchbruch brachte.

So ist die von der Union geforderte Anhebung des Mindestalters auf 21 Jahre vom Tisch. Die SPD hatte befürchtet, dass jüngere Prostituierte dadurch in die Illegalität getrieben würden. Eingeführt wird eine Kondompflicht. Im Zweifelsfall werden allerdings nicht die Prostituierten bestraft, sondern allenfalls die Freier und die Bordellbetreiber. Die Linke-Politikerin Möhring sprach jedoch von Symbolpolitik. Eine Kondompflicht sei "genauso wenig überprüfbar wie das Pinkeln in ein Schwimmbecken".

Streit gab es auch um Pflicht-Untersuchungen beim Arzt. Nun wird eine medizinische Beratung eingeführt, die jedes Jahr wiederholt werden muss, bis zum Alter von 21 Jahren sogar alle sechs Monate. Dabei bleibt es den Prostituierten freigestellt, ob sie sich vom Arzt nur beraten oder auch untersuchen lassen. Einen Konfliktpunkt klammerten die Frauenpolitiker allerdings aus: Über die Frage, ob Geschlechtsverkehr mit Zwangsprostituierten künftig strafbar ist, sollen jetzt die Rechtspolitiker der Koalition entscheiden.

dpa/una/LTO-Redaktion

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Neues Prostitutionsgesetz beschlossen: . In: Legal Tribune Online, 04.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14587 (abgerufen am: 15.08.2026 )

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