Zumindest in Mecklenburg-Vorpommern ist Urlaub ohne Vorlage eines negativen Coronatests wieder möglich. Das hat das OVG in Greifswald im Eilverfahren entschieden. Es sieht keinen Grund, Hotelgäste anders zu behandeln als Pendler.
Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern, der mindestens eine Nacht in einem Beherbergungsbetrieb beinhaltet, ist wieder ohne Vorlage eines negativen Covid19-Tests möglich. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mecklenburg-Vorpommern am Dienstag entschieden (Beschl. v. 20.10.20, Az. 2 KM 702/20 OVG).
Den Eilantrag haben zwei Hotelbetreiber in Mecklenburg-Vorpommern eingereicht. Sie sahen sich durch die entsprechenden Vorschriften in der Corona-Lockerungsverordnung MV in ihrer Existenz bedroht und waren der Auffassung, dass sie nicht verfassungsgemäß seien.
Diesem Antrag haben die Richter stattgegeben. Die entsprechende Verordnung sieht vor, dass nur Beherbergungsgäste aus Risikogebieten einen Negativ-Attest über Covid19 vorlegen müssen, Pendler, Schüler und Studenten aus Risikogebieten jedoch nicht. Warum diese Personen sich ohne Attest in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten dürfen, Beherbergungsgäste jedoch nicht, sei nicht überzeugend dargelegt. Das Gericht sieht keinen sachlichen Grund für eine unterschiedliche Behandlung.
Neue Pläne damit hinfällig
Mit der Entscheidung des Gerichtes sind auch die von der Landesregierung geplanten neuen Einreisebestimmungen für Mecklenburg-Vorpommern Makulatur, noch ehe sie rechtskräftig beschlossen werden konnten. Nach heftiger Kritik aus der Wirtschaft hatten sich Landesregierung und Tourismusbranche des Landes am Samstag darauf verständigt, dass für Touristen aus deutschen Risikogebieten von Mittwoch an ein aktueller negativer Corona-Test ausreichen sollte, um im Nordosten Urlaub zu machen. Die bislang zusätzlich geforderte Quarantäne von mindestens fünf Tagen und ein folgender zweiter Test sollten entfallen.
Diese Regelung galt bislang nur in Mecklenburg-Vorpommern und war die bundesweit schärfste. Tagestouristen aus Risikogebieten sollen den Plänen zufolge Mecklenburg-Vorpommern weiterhin nicht besuchen dürfen. Und auch für Reisende aus ausländischen Risikogebieten bleiben die bisherigen Regeln in Kraft.
Das Urteil ist ein Rückschlag für die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Sie hatte noch vor kurzem argumentiert, das Oberverwaltungsgericht habe bisher bei jeder Klage bestätigt, "dass wir als Hochtourismusland mit Millionen von Touristen gute Gründe haben zu sagen, wir müssen den Reiseverkehr unter Kontrolle haben".
Beherbergungsverbote sind umstritten
Das OVG Mecklenburg-Vorpommern ist mit seiner Auffassung nicht allein. Erst in der vergangenen Woche haben die Gerichte die verschiedenen Beherbergungsverbote in den Bundesländern zum großen Teil gekippt: In Baden-Württemberg, Niedersachsen und Brandenburg wurden sie als offensichtlich rechtswidrig angesehen. In Sachsen hat die Politik reagiert und das Verbot von sich aus wieder zurückgenommen. In Bayern wird es nicht verlängert.
In Schleswig-Holstein allerdings hat das Beherbergungsverbot vorerst weiterhin Bestand. Angesichts der hohen Infektionszahlen in anderen Bundesländern sei das Verbot dort gerechtfertigt, damit sich nicht auch dort das Infektionsgeschehen durch Reisende beschleunigt.
pdi/LTO-Redaktion
mit Materialien der dpa
OVG Greifswald setzt Beherbergungsregeln außer Vollzug: . In: Legal Tribune Online, 20.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43160 (abgerufen am: 03.10.2024 )
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