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Online-Video-Plattform RTL/PRO7Sat1: Bundeskartellamt äußert Bedenken

24.02.2011

Gegen den gemeinsamen Aufbau und Betrieb einer Online-Video Plattform von RTL und PRO7 Sat1 hat das Bundeskartellamt Bedenken dargelegt. Die beherrschende Position der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung würde dadurch noch weiter verstärkt.

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Die erste Überprüfung der Pläne für das Gemeinschaftsunternehmen von RTL und PRO7 Sat1 habe nicht nur ergeben, dass sich die Macht der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung vergrößern würde. Die zu erwartende Koodinierung der Geschäftsinteressen von RTL und PRO7 Sat1 über ein gemeinsames Unternehmen verstoße zudem gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen.

Lediglich bei einer offenen, rein technischen Plattform würden nach Ansicht des Kartellamtes Vorteile durch die höhere Reichweite für Video-on-demand- Angebote und eine einfachere Navigation durch die Inhalte entstehen, die bestehende Wettbewerbsnachteile aufwögen. RTL und PRO7 Sat1 seien aber bislang nicht bereit, die Plattform soweit zu öffnen. Solange die Unternehmen die Beschränkung des Zugangs auf Fernsehsender und einschränkende Vorgaben zu Verfügbarkeitsdauer, -zeitpunkt und Qualität der Angebote vorsähen, überwiegen "nach der derzeitigen Auffassung des Bundeskartellamtes" eindeutig die wettbewerbsbeschränkenden Effekte des Vorhabens.

Die betroffenen Unternehmen können nun zu der Einschätzung der Behörde Stellung nehmen. Diese wird am 21. März 2011 abschließend entscheiden.

cla/LTO-Redaktion


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Online-Video-Plattform RTL/PRO7Sat1: . In: Legal Tribune Online, 24.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2618 (abgerufen am: 18.05.2025 )

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