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Berufung gegen Räumung: Streit um "Thor Steinar"-Laden geht weiter

19.05.2020

Mode

beeboys - stock.adobe.com

Hat ein Ladenbetreiber seine Vermieterin arglistig getäuscht, weil er in seinem Geschäft die bei Rechtsextremen beliebte Modemarke "Thor Steinar" verkaufte? Das LG bejahte dies, nun geht der Streit ans OLG.

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Der Rechtsstreit um die Räumung eines "Thor Steinar"-Ladens in Neubrandenburg geht ans Oberlandesgericht (OLG) Rostock. Wie ein Sprecher des Landgerichts (LG) Neubrandenburg am Dienstag erklärte, haben die Ladenbetreiber Berufung gegen das Urteil von Anfang März eingelegt. Wann mit einer Entscheidung darüber zu rechnen ist, sei noch nicht abzusehen. Das LG hatte zuvor entschieden, dass die Skytec Outlets GmbH mit Sitz in Mittenwalde (Brandenburg) als Geschäftsbetreiber den Laden im Stadtzentrum räumen muss.

Die Vermieterin hatte gegen die Betreiber geklagt, weil sie sich über die Verkaufsabsichten vor allem in Bezug auf die Marke "Thor Steinar" arglistig getäuscht sah. Dem folgte das Gericht. Die Modemarke gilt vor allem in der rechtsextremen Szene als beliebt. Nach Ladenöffnung im Januar 2019 hatte es Proteste von Mitgliedern linker Gruppen gegeben - fast immer von Polizei begleitet. Im Januar 2020 war es zu einer "Farbbombenattacke" auf die Fassade gekommen.

Wenige Meter weiter im gleichen Straßenzug liegen mehrere Büros der CDU, auch das Wahlkreisbüro des Innenministers des Landes, Lorenz Caffier. Der Neubrandenburger Laden hatte im März coronabedingt geschlossen, seine Kunden aber ab 20. April wieder begrüßt. Um Läden mit dieser Bekleidungsmarke gab es immer wieder Streit, unter anderem in Rostock, Hannover und Berlin.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Berufung gegen Räumung: Streit um "Thor Steinar"-Laden geht weiter . In: Legal Tribune Online, 19.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41660/ (abgerufen am: 26.03.2023 )

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