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OLG Düsseldorf zu Lotto-Gesellschaft: 11,5 Millionen Euro wegen Kartellverstoßes

11.04.2014

Die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG muss der Spielvermittlerin mybet Holding SE einen zweistelligen Millionenbetrag zahlen. Durch abgestimmtes Verhalten mit den übrigen Landeslottogesellschaften hätte die Lotterie in kartellrechtswidriger Weise eine Zusammenarbeit verweigert, so das OLG Düsseldorf am Donnerstag.

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Durch das kartellrechtswidrige Zusammenwirken der Westdeutschen Lotterie mit den übrigen Landeslottogesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DTLB) sei das durchaus erfolgsversprechende Geschäftsmodell der mybet Holding SE gescheitert, gab das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bekannt. Es liege ein Verstoß gegen § 1 des Gestetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor (Urt. v. 10.04.2014, Az. VI-U 10/12).

Die mybet Holding hatte den Lottogesellschaften bislang im Internet generierte Spielaufträge vermittelt. Unter dem Namen "Lotto-Direkt" wollte sie 2005 eine sogenannte "terrestrische" Vermittlung von Spieleinsätzen der Lotterien "6 aus 49", "Spiel 77" und "Super 6" aufbauen. In einem gemeinsamen Beschluss lehnten die Westdeutsche Lotterie und die anderen Landeslottogesellschaften die Annahme solcher Aufträge ab. Schon der Bundesgerichtshof (BGH) hatte hierzu festgestellt, dass diese Weigerung einen Verstoß gegen § 1 GWB darstelle.

Den zu ersetzende Schaden hat das OLG Düsseldorf mit 11,5 Millionen Euro beziffert. Die Holding habe diesen Wert als entgangenen Gewinn überzeugend dargelegt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

una/LTO-Redaktion

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OLG Düsseldorf zu Lotto-Gesellschaft: . In: Legal Tribune Online, 11.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11686 (abgerufen am: 19.11.2025 )

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