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Umstrittene "Klima-Stiftung" in MV: Lieber Zwangs­geld statt Aus­kunft

18.11.2022

Erwin Sellering (SPD)

Zwei Fachgerichte hatten den Auskunftsanspruch festgestellt, doch die Stiftung um Erwin Sellering (SPD) will dem nicht folgen. Foto: picture alliance/dpa | Bernd Wüstneck

Die maßgeblich wegen Nord Stream 2 in der Kritik stehende "Klima-Stiftung Mecklenburg-Vorpommern" zahlt offenbar lieber ein Zwangsgeld, als einen gerichtlich bereits zweifach festgestellten Auskuntsanspruch zu erfüllen.

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Die Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern hat im Streit um die Nennung von am Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 beteiligter Unternehmen ein Zwangsgeld überwiesen. Zwei vom Amtsgericht Schwerin angeordnete Zahlungen im Umfang von rund 1.000 und rund 2.000 Euro seien fristgerecht geleistet worden, bestätigte Stiftungsvorstand Erwin Sellering (SPD) der dpa. Die Zeitungen Die Welt und Bild berichteten zuvor darüber, sie fordern eine Nennung der Firmen ein.

Sowohl das Landgericht Schwerin als auch in der Berufung das Oberlandesgericht Rostock hatten eine Auskunftspflicht der Stiftung festgestellt. Die Stiftung rief in der Folge noch das Bundesverfassungsgericht an. Laut Sellering ist die Zahlung der Zwangsgelder nötig, solange nicht mindestens eine vorläufige Entscheidung gefallen ist.

Mit dem Gang nach Karlsruhe soll nach Angaben der Stiftung verhindert werden, dass die Namen der von ihr zur Unterstützung des Pipeline-Baus beauftragten Firmen öffentlich werden und diesen dadurch Nachteile entstehen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU im Landtag, Sebastian Ehlers, sagte laut dem Medienbericht: "Der Vorgang ist einfach nur noch bizarr." Aus Sicht der CDU müsse geprüft werden, ob die Zahlungen von Zwangsgeldern und Gerichtskosten aus dem Stiftungsvermögen den Tatbestand der Untreue erfüllen.

"Geheimhaltungsvereinbarungen zu missachten, wäre Pflichtverletzung"

Sellering widersprach, vielmehr sieht er es als Pflicht des Vorstandes, sich gegen ungerechtfertigte Forderungen an die Stiftung zu wehren und Unternehmen zu schützen, die an der Pipeline mitgearbeitet haben. Dies legte er auch in einem Brief an Landtagspräsidentin Birgit Hesse (SPD) dar. In dem Schreiben, das LTO vorliegt, heißt es: "Es wäre wohl im Gegenteil eine Pflichtverletzung, leichtfertig die mit diesen Unternehmen geschlossenen Geheimhaltungsvereinbarungen zu missachten und das Risiko erheblicher Schadenersatzforderungen an die Stiftung einzugehen.“

Die offenen juristischen Fragen verzögern die Abwicklung der wegen der Unterstützung des Pipelinebaus umstrittenen Stiftung. Klimastiftung und Landesregierung hatten vereinbart, dass der Vorstand nach der Abwicklung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Stiftung zurücktritt. Dieser hatte den Bau der deutsch-russischen Gaspipeline Nord Stream 2 unterstützt.

Im konkreten Rechtsstreit teilte unterdessen der Die Welt und Bild vertretende Berliner Rechtsanwalt Dr.Christoph Partsch  LTO gegenüber mit, dass am Freitag ein neues, höheres Ordnungsgeld gegen Sellering beantragt worden sei.

dpa/jb/hs/LTO-Redaktion

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Umstrittene "Klima-Stiftung" in MV: . In: Legal Tribune Online, 18.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50224 (abgerufen am: 09.09.2026 )

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