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Bewegung in der Migrationspolitik: Dis­kus­sion um Reform des Staat­s­an­ge­hö­rig­keits­ge­setzes

28.11.2022

Ein Personalausweis steckt in einem Portmonee

Die deutsche Staatsangehörigkeit - und damit auch einen Personalausweis - soll man zukünftig nicht erst nach acht, sondern schon nach fünf Jahren Aufenthalts in Deutschland erhalten können. Foto: Christian Horz/stock.adobe.com

Rund 13 Prozent der Menschen, die in Deutschland leben, haben keine deutsche Staatsangehörigkeit. Die Ampel-Koalition findet, das sind zu viele. Sie will die Hürden für die Einbürgerung senken. Eine davon ist die Mehrstaatigkeit.

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Den Grünen kann es nicht schnell genug gehen. Die FDP macht ab und zu Druck, steht gelegentlich aber auch auf der Bremse. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ficht das alles nicht an. Sie legt in diesem Herbst nacheinander, wie Spielkarten auf den Tisch, mehrere Entwürfe vor, die alle das gleiche Ziel verfolgen: Der "Neuanfang in der Migrations- und Integrationspolitik", den SPD, Grüne und FDP vor einem Jahr in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten, soll in die Tat umgesetzt werden. 

Kritik von der Opposition – und auch von der FDP

Dass die Opposition damit nicht einverstanden ist, überrascht nicht. Die Linke findet die geplanten Reformen teilweise nicht mutig genug, etwa beim Chancen-Aufenthaltsrecht für Geduldete. Teilweise bemängelt sie, die Entwürfe seien handwerklich schlecht gemacht, beispielsweise das Vorhaben zur Beschleunigung der Asylverfahren. Der AfD fällt beim Thema Migration meist reflexhaft nur "Abschiebung" ein. Die Union findet, es müsse stärker getrennt werden zwischen Zuwanderern, die arbeiten, Deutsch lernen, den Kontakt zur Mehrheitsgesellschaft suchen und solchen, die all dies nicht tun.

Dass nun auch aus der FDP ein lautes Grummeln zu vernehmen ist, dürfte einerseits mit dem schlechten Abschneiden der Partei bei den zurückliegenden Landtagswahlen zu tun haben. Andererseits ärgern sich die Liberalen manchmal darüber, dass man bei Aspekten, auf die sie Wert legen, nicht so schnell vorankommt, wie bei den Vorhaben, die den Grünen am Herzen liegen. Die FDP dringt vor allem auf eine bessere Förderung der Arbeitsmigration sowie auf mehr Unterstützung vom Bund bei der Durchsetzung von Ausreisepflicht und Abschiebungen. Das macht auch Bundesjustizminister Marco Buschmann in einem Tweet nochmal deutlich. Bei Einwanderung gelte, "dass alle helfenden Hände im Arbeitsmarkt willkommen sind, aber niemand, der nur die Hand im Sozialsystem aufhalten möchte", schreibt er. Das gelte auch für die Staatsbürgerschaft.

Aber immerhin: An diesem Mittwoch soll im Kabinett über ein Eckpunktepapier zur Einwanderung in den Arbeitsmarkt beraten werden.

Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer

Regelrecht festgebissen hat sich die FDP jetzt an einem Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium für eine erleichterte Einbürgerung. Zu den wesentlichen Änderungen, die der vom Kabinett noch nicht gebilligte Entwurf vorsieht, gehört: Die Mindestaufenthaltsdauer soll von acht auf fünf Jahre verkürzt werden, bei besonderen Integrationsleistungen auf drei Jahre. Wer Deutscher oder Deutsche werden will, muss die alte Staatsangehörigkeit dafür nicht mehr aufgeben. Auch Kinder von Ausländern, die seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und bisher nur bis zum 23. Geburtstag beide Pässe behalten durften, müssten sich dann künftig nicht mehr zwischen Deutschland und dem Herkunftsland der Eltern entscheiden.

Für Ausländer, die das 67. Lebensjahr vollendet haben, sollen zudem die bislang geltenden Anforderungen an das Sprachniveau gesenkt werden. Im Entwurf heißt es dazu: "Die Voraussetzung der ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache ist für diesen Personenkreis erfüllt, wenn sich die Betroffenen ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben in deutscher Sprache mündlich verständigen können." Damit will man vor allem den Menschen entgegenkommen, die einst als Gastarbeiter, etwa aus der Türkei, angeworben wurden, ohne dass ihnen Sprachkurse angeboten wurden. Allerdings soll die erleichterte Einbürgerung nicht nur für Ausländer gelten, die einst über ein Anwerbeabkommen nach Deutschland kamen, sondern für alle Ausländer im Rentenalter.

Die Einwände der FDP, die hier auf die Bremse tritt und Fortschritte bei Abschiebungen mit der Umsetzung der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts verknüpfen will, lässt Faeser am Montag kühl zurückweisen. Der Sprecher ihres Ministeriums, Maximilian Kall, weist - faktisch korrekt - darauf hin, dass die erleichterte Einbürgerung nun einmal Teil des Koalitionsvertrags sei. Im Bundesinnenministerium sei man daher "sehr optimistisch", dass die weitere Abstimmung mit den anderen Ressorts der Regierung bald abgeschlossen werden könne. 

Scholz begrüßt die Pläne

Ob der Verweis auf den Koalitionsvertrag alleine ausreicht, werden die nächsten Tage zeigen. Schließlich war auch schon bei anderen umstrittenen Vorhaben angeführt worden, die Rahmenbedingungen hätten sich seit der Regierungsbildung geändert, darauf müsse auch der Gesetzgeber reagieren. Dass die irreguläre Migration nach dem Wegfall von Corona-Reisebeschränkungen wieder zunehmen würde, war vor einem Jahr vielleicht schon absehbar. Das gilt aber nicht für die Aufnahme von bisher rund einer Million Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine als Folge eines russischen Angriffskrieges. Auch dass perspektivisch weitere Staaten hinzukommen würden, in die Abschiebungen aus praktischen Gründen oder wegen der Verschlechterung der Lage dort nicht mehr möglich sind, war damals noch nicht absehbar.

Schützenhilfe für Faeser kam am Wochenende von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), der in einer Videobotschaft den Beitrag der sogenannten Gastarbeiter-Generation würdigte und sagte: "Manche leben hier schon sehr, sehr lange und haben Kinder und Enkel. Und deshalb ist es sehr gut, wenn diejenigen, die so lange bei uns leben, sich auch dafür entscheiden, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben."

Wenn sich an den wesentlichen Inhalten des Entwurfs nichts ändern sollte, geht man im Innenministerium davon aus, dass der Bundesrat - anders als zuletzt etwa beim Bürgergeld - nicht zustimmungspflichtig sein wird. Das heißt, eine Einigung mit Landesregierungen, an denen CDU oder CSU beteiligt sind, wäre nicht notwendig, da das Vorhaben im Bundesrat nicht gekippt werden könnte.

dpa/ast/LTO-Redaktion

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Bewegung in der Migrationspolitik: . In: Legal Tribune Online, 28.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50307 (abgerufen am: 05.12.2025 )

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