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Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen: Mexikos Oberster Gerichtshof bringt Ent­kri­mi­na­li­sie­rung voran

07.09.2023

Demonstrantin mit einem Schild: "Mein Körper, meine Entscheidung"

Abtreibungsbefürworterinnen am "Safe Abortion Day" 2022 in Mexiko-Stadt. Mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs vom Mittwoch werden sie zufrieden sein. Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Carlos Tischler Eyepix Group

Während in Deutschland über die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen eifrig gestritten wird, hat der Oberste Gerichtshofs des katholisch geprägten Landes Mexiko entsprechende Strafvorschriften für verfassungswidrig erklärt.

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Mexikos Oberster Gerichtshof hat Abtreibungen landesweit entkriminalisiert. Es sei verfassungswidrig, Freiheitsstrafen für den Abbruch von Schwangerschaften zu verhängen, entschied das Gericht am Mittwoch. Das Parlament wurde angewiesen, die seit 1931 geltenden Strafen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Die Kriminalisierung von Abtreibungen verletze die Menschenrechte von Frauen und anderen gebärfähigen Personen.

Bereits 2021 hatte der Oberste Gerichtshof ein absolutes Abtreibungsverbot für verfassungswidrig erklärt. Dennoch sieht das Strafgesetzbuch weiterhin Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren für Abtreibungen vor. Auch für beteiligte Ärzte sind Haftstrafen möglich.

Im katholisch geprägten Mexiko sind Schwangerschaftsabbrüche in 20 der 32 Bundesstaaten strafbar. Nur in besonderen Fällen sind dort Abtreibungen erlaubt, etwa nach einer Vergewaltigung oder bei Gefahr für das Leben der Mutter.

Die Klage für eine landesweite Entkriminalisierung hatte die Organisation "Gire" vor dem Obersten Gerichtshof eingereicht. Nach dem Urteil müssen nun auch öffentliche Krankenhäuser im ganzen Land das Recht auf kostenlose Abtreibung gewähren.

Auch in Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche gemäß § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich immer noch strafbar, sowohl für die, die sie durchführen, als auch für die Schwangeren. Unter bestimmten Voraussetzungen, die § 218a StGB nennt, kann die Strafbarkeit entfallen. Derzeit berät eine Sachverständigenkommission der Bundesregierung über eine mögliche Streichung dieser Delikte aus dem StGB, einige Unionsabgeordnete sind dagegen.

In eine andere Richtung geht die Tendenz in den USA, wo der Supreme Court im vergangenen Jahr eine Grundsatzentscheidung aus den 70er-Jahren aufgehoben und den Bundesstaaten die Kriminalisierung von Abtreibungen erlaubt hatte, wovon etwa das konservativ regierte Florida bereits Gebrauch gemacht hat.   

dpa/LTO-Redaktion

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Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen: . In: Legal Tribune Online, 07.09.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52651 (abgerufen am: 10.11.2025 )

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