Nach den tödlichen Schüssen auf ein SEK: Reichsbürger wegen Mordes verurteilt

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Weil er rund 30 Waffen illegal in seinem Haus hortete, rückte das SEK bei einem Reichsbürger an. Am Ende war ein Beamter tot, zwei weitere verletzt. Nun wurde der Mann wegen Mordes verurteilt.
Ein sogenannter Reichsbürger ist am Montag vor dem Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte bei einem Polizeieinsatz in seinem Haus einen Beamten erschossen und zwei weitere verletzt (Urt. v. 23.10.2017, Az. Az. 5 Ks 113 Js 1822/16).
Das LG wertete die Tat des 50-Jährigen im mittelfränkischen Georgensgmünd als Mord und zweifachen versuchten Mord. Die Verteidiger hatten auf fahrlässige Tötung plädiert.
Der Mann, der den Reichsbürgern zugerechnet wird, hatte bei einem Polizeieinsatz Mitte Oktober 2016 auf Beamte eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) geschossen. Dabei starb ein Polizist, zwei weitere wurden verletzt. Die Spezialeinheit sollte helfen, rund 30 Waffen im Haus des Schützen zu beschlagnahmen.
Staatsanwalt: Angriff von langer Hand geplant
Dieser durfte die Waffen nicht mehr besitzen, da er keine behördliche Erlaubnis mehr dazu hatte. Denn bei den Behörden galt der Jäger als nicht mehr zuverlässig.
Staatsanwalt Matthias Held hatte dem 50-Jährigen in seinem Plädoyer vorgeworfen, einen Angriff auf Polizisten von langer Hand geplant zu haben. Aus dem Hinterhalt habe er an jenem Morgen elfmal auf die Beamten geschossen - mit dem Ziel, möglichst viele von ihnen zu verletzen und zu töten. Dem widersprach Anwältin Susanne Koller und kritisierte den Einsatz als "dilettantisch" und unnötig.
Mit dem Eintreffen des Polizei-Kommandos habe der Angeklagte gerechnet, so das Gericht. Nur wenige Tage vor dem Einsatz soll er bei einem Poker-Abend geäußert haben, dass er damit rechne, das SEK werde zu ihm kommen. Laut einem Zeugen sagte er: "Ein paar von denen nehme ich mit."
Als er die Beamten kommen hörte und das Blaulicht durch die Tür sah, griff er demnach zu seiner Pistole und feuerte durch die teilverglaste Wohnungstür auf die Männer. Sieben Schüsse trafen den später verstorbenen 32-Jährigen.
2/2: Auch SEK-Beamte können arglos sein
Die Kammer sah aufgrund dessen zwei Mordmerkmale erfüllt: Heimtücke und niedere Beweggründe. SEK-Beamte rechneten zwar mit Angriffen. Trotzdem könnten sie arg- und wehrlos sein - wie in diesem Fall der Getötete. "Es kommt auf den konkreten Angriff und die konkrete Situation an", betonte die Vorsitzende Richterin Barbara Richter-Zeininger. Mit den Kollegen an seiner Seite habe sich der 32-Jährige "keiner Gefahr ausgesetzt" gefühlt und dem "plötzlichen Angriff auch nichts entgegensetzen" können.
Genauer erläuterte dies Justizpressesprecher Friedrich Weitner gegenüber LTO: Demnach handelte es sich bei dem getöteten Polizisten um einen sogenannten Techniker, dessen Aufgabe es war, die Tür zu öffnen. Im Gegensatz zu seinen Kollegen sei er unbewaffnet und weniger gepanzert gewesen, so Weitner. Er habe sich vorgebeugt, um die Tür zu öffnen, und sei dann durch die Verglasung hindurch überraschend von einem Schuss getroffen worden.
Das Merkmal des niederen Beweggrundes sah das Gericht darin begründet, dass der Mann aus der Ideologie der Reichsbürger heraus gehandelt habe. Ein Angriff auf einen Repräsentanten des Staates aufgrund einer solchen Denkweise sei "verachtenswert". Der Angeklagte habe seine Rechtsordnung über die der Bundesrepublik gestellt. Eine besondere Schwere der Schuld sah die Kammer dagegen nicht. Damit kann er vorzeitig aus der Haft entlassen werden.
Der Fall wirft wieder einmal ein Schlaglicht auf die Gruppe der Reichsbürger. Diese ist in jüngerer Vergangenheit öfter in Erscheinung getreten, ob im Zusammenhang mit Widerstand gegen die Staatsgewalt wie beim jüngst sehr geräuschvoll verhandelten Fall eines früheren "Mister Germany" oder wegen betrügerischer Machenschaften wie im Fall des selbsternannten "Königs von Deutschland" Peter Fitzek.
Reichsbürger lehnen Staat und seine Gesetze ab
Ihre Anhänger lehnen die Bundesrepublik, deren Organe und Behörden ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. Sie zweifeln an der Legitimation des deutschen Staates und werden zunehmend zum Problem für Gerichte und Behörden. Der Schütze von Georgensgmünd hatte Anfang 2016 im Einwohnermeldeamt seinen Personalausweis abgegeben.
Auch hatte er, wie unter Reichsbürgern zuweilen üblich, auf seinem Grundstück sein eigenes "Staatsgebiet" ausgerufen und war bereit, dieses mit "Blut, Eisen und Feuer" zu verteidigen, wie die Vorsitzende aus Dokumenten des Angeklagten zitierte. Dieser habe die Bundesrepublik Deutschland und ihre Amtsträger nicht anerkannt und sie als eine GmbH gesehen, an deren Gesetze er sich nicht halten müsse. Stattdessen habe er sich seine eigenen Regeln gegeben - die ihm erlaubten, Gewalt anzuwenden, um sich oder seinen Besitz zu schützen.
Die Anwältin des Verurteilten, Susanne Koller, kündigt an, in Revision zu gehen. Ihrer Ansicht nach ist die Tat nur als fahrlässige Tötung zu werten. Das LG habe sich ihrer Ansicht nach "nicht ganz von dem Druck freimachen können, der hier bestand" - ein Druck, in ihren Augen erzeugt durch Medien und Politik. "Beim BGH befinden wir uns nicht mehr in Bayern und insofern werden wir sehen, was der Bundesgerichtshof aus der Sache macht."
dpa/mam/LTO-Redaktion
Es heißt "niedrige" Beweggründe (Gesetzeslektüre würde helfen!). Bitte 2x korrigieren!
KorrekturUnabhängig von der juristischen Einschätzung musste ich mich gerade im Tatsächlichen darüber wundern, warum die Polizei - auch einen "nur" Techniker des SEK - die Person, die als erste an und vor der Tür steht, schlechter panzert, als die dahinter stehenden Einheiten. Es gab doch schon andere Fälle, wo durch Türen geschossen wurde (War da nicht mal was mit einem Rockerbandenmitglied?) und stellt der Türbereich als Eingangsbereich nicht erstmal den mit "gefährlichsten" Ort dar?
UserWie gesagt, ändert nichts an der rechtlichen Bewertung, aber wenn jemand eine Erklärung dafür hat, warum man das mit dem abgestuften Schutz so gemacht hat, würde ich mich freuen.
Über die Bejahung des Heimtückemerkmals habe ich mich doch auf Anhieb sehr gewundert. Der Mann war als Waffenbesitzer und -narr bekannt, der das staatliche Gewaltmonopol offenkundig nicht anerkannte und bei dem man ganz klar mit gewaltsamer Gegenwehr rechnen musste.
m.b.22Wenn vor diesem Hintergrund ausgerechnet derjenige, der sich an der Eingangstür zu schaffen machte, tatsächlich arglos gewesen sein sollte, würde mich das sehr wundern.
Leider kann man den Betreffenden nicht mehr dazu befragen.
"Gegenwehr" ist nicht, was das Heimtückemerkmal ausschließt. Man muss einen "gegen das Leben geführten Angriff" erwarten.
Es ist eine Sache, zu erwarten, dass ein Spinner spinnt. Eine ganz andere Sache ist es, ernsthaft zu denken, der knallt einen ab.
Aber nachdem ohnehin noch andere Mordmerkmale vorhanden sind, ist es doch eh Wurscht.
Einfach wegsperren und fertig.
Der erste Senat wird das Urteil kommentarlos bestätigen, so wie wir ihn kennen.
Das wäre mir ja richtig peinlich, mich da hin zu stellen und zu behaupten, das sei nur als Fahrlässigkeit zu bewerten, wenn mein Mandant auf Leute schießt, die er durch die Verglasung seiner Haustür sehen kann.
ABDas disqualifiziert Sie vollständig für den Job des Strafverteidigers. Selbstachtung und Peinlichkeit haben keinen Platz in dieser speziellen Berufsgruppe. Die Jungs sind dermaßen schmerzfrei, dass es qualmt.
Ohne das Urteil im Detail zu kennen, ist zweierlei zu unterscheiden:
Erstens, ob er vorsätzlich einen Menschen töten wollte – das wird die Anwältin wohl auch nicht vertreten haben.
Zweitens, ob sich der Täter einer vorsätzlichen Tötung strafbar gemacht hat. Erlaubnistatbestandsirrtum ist das Zauberwort: Will jemand in Dein Haus einbrechen, dann darfst Du das ggf. auch mit mithilfe von Waffengewalt unterbinden. Dadurch ist man von der Vorsatzschuld befreit und kann sich nur nach § 222 strafbar machen.
Das ist allerdings Tatfrage. Maßgeblich ist dabei, ob er davon ausging, dass jemand rechtswidrig in seine Wohnung eindringen wollte oder zumindest billigend in Kauf nahm, ob es rechtmäßig - etwa nach VwVG/ZPO oä - durch die Polizei geschah. Deswegen hat das Gericht auch die Aussagen an Tagen davor untersucht, ob er erkannte, dass es sich um die Polizei handelte.
@AB: Peinlich und schmerzfrei ist es eher, unqualifizierte Kommentare ohne jede Rechtskenntnis hier abzuladen und zu versuchen, damit das Berufsbild des Strafverteidigers in Misskredit zu bringen. Der Rechtsstaat hat Strafverteidiger nötig. Wer das in Zweifel zieht und sie eines Generalverdachts aussetzen will, der sollte mal in die Türkei schauen und gucken wie es ist, wenn Strafverteidiger nicht effektiv verteidigen können.
In meinen Gerichtssaal hat sich in vielen Jahren nicht ein einziger Verteidiger verirrt, der ansatzweise etwas konnte. Sicherlich gibt es vereinzelt auch gute Strafrechtler. Aber die sind halt sehr selten. Ich sage nicht dass Verteidiger unnötig sind. Im Gegenteil. Wenn es in jedem Bundesland eine Hand voll fähige Verteidiger gäbe.. Das wären traumhafte Zustände. Gibt es aber nicht. Strafrecht macht ganz oft leider der, der sowieso nicht viel kann. Wer juristisch was auf dem Kasten hat, lässt sich als Anwalt nicht in die Niederungen des profanen Pipifax Strafrecht herab. Das lohnt sich nicht und die Kundschaft ist in aller Regel auch nicht der Typ Mensch, den ich in meinem Büro sitzen haben will. Ungeduscht, Schweiß, kalter Rauch in Lidlklamotten... Dann doch lieber M&A mit Anzugträgern beim Hummerdinner besprechen.