Der Ringerverein "AC Eintracht Frankfurt" war im Streit um den Namen und die Marke gegen den Zweitligisten weitgehend unterlegen. Die Richter entschieden bereits vergangenen Mittwoch, dass der Name wegen des älteren Namensrechts des Fußballvereins künftig nicht mehr genutzt werden dürfe.
Der beklagte Verein habe auch schuldhaft gehandelt, so die Richter. Aufgrund der Bekanntheit des seit 1929 bestehenden Fußballvereins sei ausgeschlossen, dass den Ringern die älteren Rechte nicht bewusst waren (Urt. v. 24.08.2011, Az. 2-06 O 162/11).
Auch als Bezeichnung für seine Internet-Domain und als Marke für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen darf der Ringerverein den Namen nicht mehr verwenden. Zudem muss der beklagte Verein Schadensersatz und Abmahnkosten zahlen.
Der Ringerverein, der ursprünglich unter dem Namen AC Victoria Eckenheim firmierte, hatte sich im Dezember 2009 den Namen "AC Eintracht Frankfurt" gegeben und diesen als Gemeinschaftsmarke eintragen lassen.
tko/LTO-Redaktion
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LG Frankfurt: . In: Legal Tribune Online, 31.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4162 (abgerufen am: 07.12.2024 )
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