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25551

Streit um Wetter-App des Deutschen Wetterdienstes: LG Bonn unter­sagt kos­ten­loses Angebot

15.11.2017

Wetterapp (Symbol)

© Marc - stock.adobe.com

Der Deutsche Wetterdienst warnt per App vor Unwettern und verbreitet dabei reichlich Zusatzinformationen. Darin will die private Konkurrenz eine Wettbewerbsverzerrung erkennen - und bekam nun vor dem LG Bonn Recht.

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Die kostenlose "WarnWetter-App" des Deutschen Wetterdienstes (DWD) für das Smartphone ist nach einer Entscheidung des Langerichts (LG) Bonn wettbewerbsrechtlich unzulässig. Die seit 2015 angebotene App verbreite nicht nur amtliche Warnungen, sondern informiere umfassend über das Wetter, entschied das LG am Mittwoch (Urt. v. 15.11.2017, Az. 16 O 21/16).

Das Angebot der DWD-App verstoße gegen § 6 Abs. 2 S. 1 Gesetz über den Deutschen Wetterdienst (DWDG). Nach dieser Vorschrift hat der DWD für seine Dienstleistungen eine Vergütung zu verlangen, soweit – wie hier – einzelne im Gesetz geregelte Ausnahmen nicht einschlägig sind.

Geklagt hatte ein privater Wetterdienstanbieter aus Bonn, der für seine App Geld verlangt oder Werbung einspielt. Er sieht in dem kostenlosen Konkurrenzangebot des öffentlichen DWD eine steuerfinanzierte Wettbewerbsverzerrung. Die Kammer entschied, dass dem privaten Wetteranbieter ein wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch zustehe.

DWD stellt Daten auch privaten Anbietern zur Verfügung

Ein DWD-Sprecher wollte sich zu Konsequenzen aus dem Urteil zunächst nicht äußern. Erst einmal müsse die vollständige Urteilsbegründung abgewartet werden. Jedenfalls verfolge der DWD mit der App als Behörde keine kommerziellen Ziele, betonte er. Es gehe darum, Hintergründe zu Wetterwarnungen über ein zeitgemäßes Medium zu verbreiten, das Menschen wirklich erreiche. So bekämen die Bürger die nötigen Informationen, um Wetterwarnungen realistisch einschätzen zu können.

Das sah das Gericht anders: Der DWD agiere mit der App nicht hoheitlich, sondern als wirtschaftliches Unternehmen - auch wenn er kein Geld verlange. Denn mit dem Angebot steigere der DWD seine Bekanntheit und damit seine Marktmacht.

Ein Sprecher des Verbandes deutscher Wetterdienstleister begrüßte das Urteil. Der DWD sei mit der App weit über seinen Auftrag hinausgeschossen. Die Behörde solle Daten erheben, aufbereitet zur Verfügung stellen und vor Wettergefahren warnen. Die DWD-Wetter-App tue weit mehr als das.

Der DWD-Sprecher hielt dagegen, in der App werde absichtlich nur ein geringer Teil der Informationen verbreitet, die der Wetterdienst habe. Dagegen stelle der DWD seit dem 1. Juli alle seine Daten kostenlos den privaten Diensten für ihre Arbeit zur Verfügung. Die privaten Wetterdienste in Deutschland kämpften an der falschen Stelle. Die wirkliche Gefahr für ihr Geschäftsmodell liege nicht bei der deutschen Wetter-Behörde DWD, sondern bei internationalen Wetterkonzernen, so etwa aus den USA.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Streit um Wetter-App des Deutschen Wetterdienstes: LG Bonn untersagt kostenloses Angebot . In: Legal Tribune Online, 15.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25551/ (abgerufen am: 03.10.2023 )

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