Auf dem 74. Juristentag geht es u.a. um den Umgang mit Smartphones im Strafverfahren. Mayeul Hiéramente kritisiert, dass beim Zugriff auf Datenträger Persönlichkeitsrechte nicht angemessen geschützt seien. Der Gesetzgeber müsse handeln.
Allgemeine Geschäftsbedingungen, falsch ausgepreiste Ware und Streit über einen angenommenen Kaufvertragsantrag: Dieser Fall könnte so in einer Klausur laufen. Wie Kopfhörer einem Elektronikkonzern zum Verhängnis wurden.
Gemeinsam mit Global Payments will die Commerzbank Lösungen für das digitale Bezahlen entwickeln und anbieten. Angesiedelt wird das Vorhaben in einem Gemeinschaftsunternehmen namens Commerz Globalpay.
Läuft bei einem Einsatz die Body-Cam, sprechen Polizeibeamte nicht mehr unbefangen. Wer dann zum Smartphone greift und filmt, macht sich deshalb nicht strafbar, hat das Landgericht Hanau entschieden. Es appelliert an den Gesetzgeber.
Das OLG hat die Chance für eine klärende Grundsatzentscheidung verpasst. Damit bleibt für Betroffene und Polizeikräfte vor Ort die Unsicherheit, ob und wann mit Ton gefilmt werden darf. Vielleicht entdeckt die Rechtspolitik endlich das Thema.
Wer Polizeibeamte bei Einsätzen filmt, dem droht Strafverfolgung. Aber wie urteilen eigentlich die Gerichte, was hat eine Entdeckung im Strafgesetzbuch damit zu tun, und wann ist mit einer Grundsatzentscheidung zu rechnen?
Kein Bürger soll dazu gedrängt werden, die mit Spannung erwartete Corona-Warn-App zu verwenden. Das betonen zumindest die Verantwortlichen. Doch wie verlässlich ist das? Die Justizminister der Grünen fordern ein gesetzliches Fundament.
Apps sind weder gut noch böse, sondern einfach Werkzeuge. Die populär werdende Verwendung von Spionage-Apps ist allerdings in den allermeisten Fällen strafbar, erklären Laura Lanwert und Nico Kuhlmann.