Sie sind schnell getippt, wann wird es bei Emojis in Chats aber auch rechtlich ernst? Ein Emoji verpasste knapp die Wahl zum Jugendwort 2024 und könnte nun juristisch besonders relevant werden. Warum bei ✂️ Vorsicht angesagt ist.
Moderne Handys enthalten Unmengen an Daten, darunter auch Intimstes. Sollte ein Zugriff der Ermittlungsbehörden auf die Daten daher nur bei schwerer Kriminalität möglich sein? Der EuGH kam zu ähnlichen Ergebnissen wie jüngst der 74. DJT.
Auf dem 74. Juristentag geht es u.a. um den Umgang mit Smartphones im Strafverfahren. Mayeul Hiéramente kritisiert, dass beim Zugriff auf Datenträger Persönlichkeitsrechte nicht angemessen geschützt seien. Der Gesetzgeber müsse handeln.
Allgemeine Geschäftsbedingungen, falsch ausgepreiste Ware und Streit über einen angenommenen Kaufvertragsantrag: Dieser Fall könnte so in einer Klausur laufen. Wie Kopfhörer einem Elektronikkonzern zum Verhängnis wurden.
Gemeinsam mit Global Payments will die Commerzbank Lösungen für das digitale Bezahlen entwickeln und anbieten. Angesiedelt wird das Vorhaben in einem Gemeinschaftsunternehmen namens Commerz Globalpay.
Läuft bei einem Einsatz die Body-Cam, sprechen Polizeibeamte nicht mehr unbefangen. Wer dann zum Smartphone greift und filmt, macht sich deshalb nicht strafbar, hat das Landgericht Hanau entschieden. Es appelliert an den Gesetzgeber.
Das OLG hat die Chance für eine klärende Grundsatzentscheidung verpasst. Damit bleibt für Betroffene und Polizeikräfte vor Ort die Unsicherheit, ob und wann mit Ton gefilmt werden darf. Vielleicht entdeckt die Rechtspolitik endlich das Thema.
Wer Polizeibeamte bei Einsätzen filmt, dem droht Strafverfolgung. Aber wie urteilen eigentlich die Gerichte, was hat eine Entdeckung im Strafgesetzbuch damit zu tun, und wann ist mit einer Grundsatzentscheidung zu rechnen?