Druckversion
Dienstag, 10.02.2026, 00:52 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lag-berlin-brandenburg-urteil-24-sa-979-16-streik-verdi-amazon-betriebsgelaende
Fenster schließen
Artikel drucken
22518

Streik auf Betriebsgelände: Amazon unter­liegt ver.di vor Gericht

29.03.2017

Streik (Symbolbild)

© Jonathan Stutz - Fotolia.com

Im Zweifel muss ein Unternehmen seinen Mitarbeitern das eigene Betriebsgelände für einen Streik zur Verfügung stellen, entschied das LAG Berlin-Brandenburg. Die Sache wird voraussichtlich vor dem BAG landen.

Anzeige

Streiks auf dem Betriebsgelände des betroffenen Unternehmens durchzuführen, ist prinzipiell nicht verboten, wenn dies zu einer effektiven Grundrechtsdurchsetzung nötig ist. So entschied am Mittwoch das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg (Urt. v. 29.03.2017, Az. 24 Sa 979/16).

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hatte einen Arbeitskampf in der Amazon Pforzheim GmbH ausgerufen. So sollte erreicht werden, dass die Tarifverträge des Einzel- und Versandhandels in Baden-Württemberg dort zur Anwendung kommen. Zu diesem Zweck wollte ver.di Streikposten auf dem nicht eingefriedeten und zum Betriebsgelände gehörenden, gepachteten Parkplatz des Unternehmens aufstellen.

Das Vorhaben begründete die Arbeitnehmergewerkschaft damit, dass angesichts der örtlichen Verhältnisse und des Organisationsgrads der Belegschaft nur so eine Kommunikation mit arbeitswilligen Arbeitnehmern effektiv geführt werden könne.

ArbG gab Klage von Amazon statt

Amazon erhob daraufhin Unterlassungsklage vor dem Arbeitsgericht (AG) Berlin. Dieses gab dem Unternehmen Recht: Nach Ansicht des Gerichts sei die Amazon Pforzheim GmbH nicht gehalten, ihr Betriebsgelände für gegen sie gerichtete Streikmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Ob dieses eingefriedet sei oder nicht, sei dabei unerheblich (Urt. v. 07.04.2016, Az. 41 Ca 15029/15).

Dieser Auffassung trat das LAG nun entgegen und wies die Klage von Amazon ab. Das Unternehmen müsse sich Einschränkungen seines Besitzrechtes am Betriebsgelände gefallen lassen, sofern dies zur Verwirklichung der in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) geschützten gewerkschaftlichen Betätigungsfreiheit notwendig sei.

Im vorliegenden Fall war dies nach Ansicht der Richter nicht anders zu gewährleisten als durch Arbeitskampfhandlungen auf dem Betriebsgelände.

Revision zum BAG zugelassen

Im Wesentlichen folgten sie damit der Argumentation der Beklagten: Angesichts der
örtlichen Verhältnisse könnten die Streikenden mit der Belegschaft nur auf dem Parkplatz kommunizieren und nur dort arbeitswillige Mitarbeiter zur Teilnahme am Streik auffordern.

Die betriebliche Tätigkeit von Amazon werde zudem nicht beeinträchtigt. Das Unternehmen müsse schließlich auch keine Betriebsmittel für den Streik zur Verfügung stellen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Gericht die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) zugelassen.

mam/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Streik auf Betriebsgelände: . In: Legal Tribune Online, 29.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22518 (abgerufen am: 10.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Bundesarbeitsgericht (BAG)
    • Gewerkschaften
    • Streik
    • Unternehmen
  • Gerichte
    • Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Menschen in einer zerstörten Straße in der pakistanischen Provinz Khyber Pakhtunkhwa am 5. September 2022. 20.01.2026
Klimaschutz

Erste Klimaschadensersatzklage in Deutschland:

Pakis­ta­ni­sche Bauern ver­klagen RWE und Hei­del­berg Mate­rials

Die Überschwemmungen in Pakistan im Sommer 2022 zerstörten Häuser, Felder und Lebensgrundlagen. 39 Bauern fordern vor dem Landgericht Heidelberg anteiligen Schadensersatz von RWE und Heidelberg Materials. Es geht um über eine Million Euro.

Artikel lesen
Das Bild zeigt einen Podcast über M&A mit einer Notiz, Themen und einem Bild von Nastasja Bührmann. 20.01.2026
Irgendwas mit Recht

Jura-Karriere-Podcast:

"M&A ist mehr als nur Unter­neh­mens­kauf"

In der aktuellen Folge von Irgendwas mit Recht gibt Nastasja Bührmann praxisnahe Einblicke in ihre Arbeit als Rechtsanwältin bei Herbert Smith Freehills Kramer. Spontante Anrufe aus London, Tokio oder Spanien machen für sie den Reiz aus.

Artikel lesen
Akten in alten Karteikästen 19.01.2026
Handelsregister

OLG Frankfurt zur Eintragung einer GmbH & Co. KG:

Firma darf in Ver­sa­lien ins Han­dels­re­gister

Eine GmbH & Co. KG wollte ihre Firma ausschließlich in Großbuchstaben ins Handelsregister eintragen lassen. Das Registergericht schrieb allerdings nur den Anfangsbuchstaben groß. Das war ermessensfehlerhaft, entschied das OLG Frankfurt.

Artikel lesen
Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, spricht zu Journalisten während der Jahres-Pressekonferenz des Bundesarbeitsgerichtes. 25.12.2025
Bundesarbeitsgericht (BAG)

Sollte man kennen:

Zwölf wich­tige BAG-Ent­schei­dungen 2025

Entgeltgleichheit, Zuschläge für Mehrarbeit, Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder digitales Zugangsrecht: Auch im Jahr 2025 trafen die Richter am BAG Entscheidungen, von denen man gehört haben sollte.

Artikel lesen
Ein alter Zigarettenautomat mit zahlreichen Aufklebern vor einer maroden Hausfassade 14.12.2025
Rechtsgeschichte

Das Ende des Sachkundenachweises im Einzelhandel:

Was ein Ziga­ret­ten­au­tomat mit Frei­heit zu tun hat

Mal schnell Zigaretten holen: Selten kam die Idee der Wahrheit näher, dass das etwas mit Freiheit zu tun haben könnte. Ein Zigarettenautomat gab vor 60 Jahren Anlass, der wirtschaftsrechtlichen Regelungswut klare Grenzen zu setzen.

Artikel lesen
Ohne Sicherheitsvorkehrungen gießen Arbeiter in Bangladesch flüssiges Metall in Formen, um Maschinenteile herzustellen. 09.12.2025
Lieferketten

Nur noch 1.500 Unternehmen betroffen:

Wie die EU die Lie­fer­ket­ten-Richt­linie stutzen will

Die umstrittene Lieferketten-Richtlinie wird vor ihrem Geltungsstart erheblich entschärft: Die Regeln sollen nur noch für wenige große Unternehmen gelten. Auch Schadensersatzansprüche für Menschenrechtsverstöße bei Zulieferern entfallen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Ihre Kanzlei: Top oder Flop?

Zur Umfrage
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von DLA Piper UK LLP
Re­fe­ren­dar (m/w/x) Düs­sel­dorf

DLA Piper UK LLP , Düs­sel­dorf

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te (w/m/d) Ar­beits­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Köln

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Ar­beits­recht

Hogan Lovells International LLP , Frank­furt am Main

Logo von Oppenhoff
As­so­cia­te (m/w/d) Ar­beits­recht

Oppenhoff , Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) Ar­beits­recht

Hogan Lovells International LLP , Frank­furt am Main

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
NIS2-Umsetzungsgesetz

10.02.2026

Update Gemeinnützigkeitsrecht und Steueränderungsgesetz 2025

11.02.2026

Logo von Fieldfisher
Kartellschadensersatz: Aktuelle Rechtsprechungstendenzen, Handlungsempfehlungen & der Einsatz von KI

10.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Unternehmens­steuerrecht

10.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Verbrauch­steuerrecht

10.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH