Druckversion
Mittwoch, 15.07.2026, 01:00 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/kg-24u14617-framingschutz-als-lizenzbedingung-ddb-vg-bild-kunst
Fenster schließen
Artikel drucken
29693

Kammergericht zur Einbettung von Vorschaubildern: Nut­zungs­rechte auch ohne Fra­ming­schutz

11.07.2018

Viele verschiedene Bilder

(c) alexmak - stock.adobe.com

Die VG Bild-Kunst muss der Deutschen Digitalen Bibliothek Nutzungsrechte an Vorschaubildern einräumen, auch wenn diese Dritten das Framing der Beiträge nicht technisch unmöglich macht. Der Fall wird wohl bald den BGH beschäftigen.

Anzeige

In einem jetzt bekannt gewordenen Urteil hat das Kammergericht (KG) in Berlin entschieden, dass eine Verwertungsgesellschaft (VG) die Erteilung von Nutzungsrechten an Vorschaubildern nicht davon abhängig machen darf, dass der Verwender der Bilder seine Website mit technischen Maßnahmen versieht, die es Dritten unmöglich machen, die Vorschaubilder per Frame in die eigene Website einzubinden (Urt. v. 18.06.2018, Az. 24 U 146/17).

In dem Verfahren streiten sich die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) und die VG Bild-Kunst. Die beiden Parteien haben sich fast endgültig auf einen Lizenzvertrag geeinigt. Strittig ist allerdings der von der VG geforderte Framingschutz. Geht es nach ihr, soll die DDB auf technische Weise verhindern, dass Dritte die angezeigten Inhalte per Frame verlinken, also auf anderen Websiten einbetten können.

Das Verfahren hat nach Einschätzung der die DDB vertretenden Kanzlei Hogan Lovells weitreichende Bedeutung für die rechtliche Einordnung des Framings. Tatsächlich hat das KG die Revision zum BGH wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen.

Framing gleich Linksetzen?

Nach der Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofs (BGH) als auch der des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist das Framing zu behandeln wie das Linksetzen im Internet. Dieses stellt erst einmal keine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung dar, da insbesondere der Tatbestand der öffentlichen Wiedergabe (§ 19a UrhG) dabei nicht erfüllt wird. Etwas anderes gilt, wenn der Verlinkende die Inhalte, auf die er den Link setzt, einem neuen Publikum zugänglich macht, also beispielsweise die Paywall eines Online-Portals unrechtmäßig überwindet.

Die VG Bild-Kunst argumentierte nun vor dem KG, dass die Einbindung der umstrittenen Bilder per Frame wirtschaftlich betrachtet den Rechteinhaber ebenso um die Früchte seines Schaffens bringe wie das Kopieren des Bildes. Deshalb habe sie das Recht, einen technischen Framingschutz von der DDB zu verlangen, bevor es zur Lizenzierung komme.

Die DDB war hingegen der Meinung, dass die VG einem Lizenzierungszwang unterläge und nur angemessene Bedingungen an die Erteilung einer Lizenz knüpfen dürfe, argumentierten die Hogan-Lovells-Anwälte Dr. Nils Rauer und Christina Kesting.

Fall wohl bald vor dem BGH

Die Berliner Richter entschieden, dass das Interesse der DDB an einer Rechteeinräumung ohne die Bedingung des Framingschutzes überwiegt. Framingschutz sei gerade nicht mit dem Schutz vor unberechtigter Werknutzung im Sinne des § 95a UrhG gleichzusetzen, da beim Framing das Werk  immer noch jedem allgemein zugänglich bleibe. Insoweit könne sich die VG Bild-Kunst auch nicht erfolgreich auf ihr satzungsmäßig festgeschriebenes Ziel der Stärkung der Rechte ihrer Mitglieder stützen.

Nach Einschätzung der Kanzlei wird der Rechtsstreit in Kürze den BGH beschäftigen. Beide Seiten führten den Streit bewusst als Musterprozess, um eine höchstrichterliche rechtliche Einordnung des Framings zu erreichen. Sie hält auch ein Vorabentscheidungsgesuch des BGH an den EuGH für möglich, auch wenn das Urteil des KG bereits "eine sehr gute und fundiert begründete Grundlage für die Revisionsentscheidung" böte.

ms/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Kammergericht zur Einbettung von Vorschaubildern: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29693 (abgerufen am: 15.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Urheber- und Medienrecht
    • Lizenzen
    • Urheber
  • Gerichte
    • Kammergericht
Simon Neil, Sänger und Gitarrist von Biffy Clyro live im Münchener Zenith am 12.02.2026. 15.07.2026
Urheber

Europas größter Musikfachhändler verklagt Fender:

Wem gehört die Form der Stra­to­caster?

Eine "zur Seite geneigte Tänzerin" – das LG Düsseldorf erklärt den Korpus der E-Gitarre Fender Stratocaster zum urheberrechtlich geschützten Werk. Jetzt zwingt ein Musikhändler Fender in ein streitiges Verfahren, erklärt Arno Grohmann.

Artikel lesen
Deutsche Ausgabe des "Anne Frank Tagebuchs" in einem Bücherregal der Stadtbibliothek in Pirna 09.07.2026
Urheber

EuGH sieht Geoblocking als wirksame Schutzmaßnahme:

Anne-Frank-Tage­buch darf im Internet stehen

Die Werke von Anne Frank sind in den Niederlanden noch urheberrechtlich geschützt, in anderen Staaten sind sie gemeinfrei. Dort dürfen sie ins Internet gestellt werden – wenn der Zugang etwa mittels Geoblocking beschränkt wird, so der EuGH.

Artikel lesen
Thomas Brussig, 2015 08.07.2026
Urheber

OLG Hamburg reduziert Nachvergütung deutlich:

Doch keine fünf Mil­lionen Euro für Thomas Brussig

Das Lindenberg-Musical "Hinterm Horizont" bescherte dem Veranstalter über 100 Millionen Euro Umsatz. Mitautor Thomas Brussig bekommt daher eine Nachvergütung, aber längst nicht so viel, wie die Vorinstanz ihm zugesprochen hatte, so das OLG.

Artikel lesen
USM-Haller Showroom 02.07.2026
Urheber

BGH kassiert USM-Haller-Urteil:

Doch "Kunst genug" fürs Urhe­ber­recht?

Das OLG Düsseldorf sah im USM-Haller-System vor allem Technik und Funktion. Der BGH hält das für zu streng: Auch Möbel können als angewandte Kunst urheberrechtlich geschützt sein. Der Streit geht in die nächste Runde.

Artikel lesen
Kim Dotcom 2013 in einem Interview 01.07.2026
Prominente

Kampf gegen Auslieferung in die USA:

Kim Dotcom ver­liert auch in zweiter Instanz

Der einstige Internetstar Kim Dotcom will eine Auslieferung aus seiner Wahlheimat Neuseeland an die USA verhindern. Vor dem Berufungsgericht kassierte er nun aber eine weitere Niederlage. Der Deutsche hat jetzt nur noch eine Möglichkeit.

Artikel lesen
Die per Video zugeschalteten Tom (Leinwand, r) und Bill Kaulitz (Leinwand, l) freuen sich bei der Verleihung des Deutschen Fernsehpreises 2025 mit dem Team über die Auszeichnung in der Kategorie "Beste Unterhaltung Reality" für "Kaulitz & Kaulitz Staffel 22.06.2026
Fernsehen

OLG Köln bestätigt:

Co-Regis­­seur von "Kau­­litz & Kau­­litz" muss genannt werden

Ein Co-Regisseur hat einen Anspruch auf Anerkennung seiner Miturheberschaft am Werk, entschied das OLG Köln in Bezug auf die Netflix-Serie "Kaulitz & Kaulitz". Die vom Deutschen Fernsehpreis vorgebrachten Einwände überzeugten nicht.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit Schwer­punkt IT-Recht

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger Print & On­li­ne (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von DLA Piper UK LLP
Se­nior As­so­cia­te (m/w/x) im Be­reich Com­mer­cial & Tech

DLA Piper UK LLP, Mün­chen

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit Mer­gers & Ac­qui­si­ti­ons

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, Frank­furt am Main

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­e­ras­sis­tent / Steu­er­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d) Steu­er­recht / Pri­va­te...

Flick Gocke Schaumburg, Mün­chen

Logo von Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) für All­ge­mei­nes Zi­vil­recht / Ver­kehrs­recht /...

Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) IP/Tech

Gleiss Lutz, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Demokratie unter Druck? Eine deutsch-ukr. Diskussionsrunde anlässlich 30 Jahre ukr. Verfassung

15.07.2026, Regensburg

Compliance Lunch: Wenn grüne Werbung zur Compliance-Frage wird

15.07.2026

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Erstes Bayerisches Doktorandenseminar

17.09.2026, München

Fachanwaltslehrgang Erbrecht im Fernstudium/ online

17.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH