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Haushaltsausschuss gibt erneut Mittel frei: 17,5 Mil­lionen Euro für die Digi­ta­li­sie­rung der Justiz

20.03.2024

Thorsten Lieb und Marco Buschmann

Insgesamt 200 Millionen Euro stehen für die Digitalisierung der Justiz zur Verfügung. Vergangenes Jahr flossen bereits 112 Millionen Euro. Foto: picture alliance / dts-Agentur | -

Der Bundestag gab am Mittwoch erneut Geld aus dem Digitalpakt der Justiz frei: Es fließen über 17,5 Millionen Euro für Digitalisierungsprojekte. Im Topf dürften damit noch etwa 70 Millionen Euro sein.

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Im Rahmen der Digitalisierungsinitiative der Justiz investiert der Bund von 2023 bis 2027 insgesamt 200 Millionen Euro in die digitale Transformation der Justiz. Im Jahr 2023 hat der Haushaltsausschuss bereits mehr als 112 Millionen Euro für konkrete Projekte freigegeben. Nachdem im April vergangenen Jahres das erste Mal Geld floss, hat der Haushaltsausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch mehr als 17,5 Millionen Euro für sieben weitere Projekte entsperrt.

Dazu erklärt der zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion Dr. Thorsten Lieb am Mittwoch: "Wir machen weiter Tempo bei der Digitalisierung der Justiz. Durch Investitionen in digitale Tools erleichtern wir den Arbeitsalltag des Justizpersonals erheblich, etwa bei der Übersetzung von Dokumenten oder durch einen strukturierten Datenaustausch. Bürgerinnen und Bürger profitieren von schnelleren Verfahren. Mit der digitalen Transformation der Justiz stärken wir auch das Vertrauen in den Rechtsstaat."

Übersetzungsplattform, Verbandsklageregister und Online-Mahnantrag

Bei Rechtsstreitigkeiten mit Auslandsbezug werde heute noch zu viel Zeit durch langwierige Übersetzungsprozesse verloren, meint er. 3,5 Millionen Euro fließen deshalb in eine maschinelle Übersetzungsplattform.

Auch der strukturierte Datenaustausch bietet nach Ansicht von Lieb großes Potential für die Transformation der Arbeit von Gerichten und Anwälten. Der elektronische Rechtsverkehr sei bereits an vielen Stellen etabliert worden, beispielsweise mit dem elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach. Der Informationsaustausch in Verfahren solle durch fest definierte Datenfelder besser strukturiert und vereinfacht werden. Deshalb werde auch ein Projekt zur Entwicklung weiterer Digital-Werkzeuge finanziert. Für diese weitere Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs wird insgesamt der größte Geldbetrag ausgegeben.

Nach der Mittelübersicht, die LTO vorliegt, sind darüber hinaus 2,4 Millionen Euro für die elektronische Gefangenenpersonalakte vorgesehen, 1,3 Millionen Euro für die Anpassung des Fachverfahrens zur Führung des Verbandsklageregisters und 60.000 Euro für den Online-Mahnantrag.

cho/LTO-Redaktion

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Haushaltsausschuss gibt erneut Mittel frei: . In: Legal Tribune Online, 20.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54160 (abgerufen am: 14.03.2026 )

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