Das LG Berlin hatte den 18-Jährigen nach einem Übergriff auf einen 29 Jahre alten Mann in einer U-Bahnstation zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der 5. Strafsenat des BGH hat mit am Mittwoch bekannt gewordenem Beschluss die Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Nach den Feststellungen des Landgerichts (LG) schlug der stark alkoholisierte Gymnasiast auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße in Berlin den ihm zuvor unbekannten 29-jährigen Nebenkläger mit einer noch teilweise gefüllten Hartplastikflasche nieder. Dem am Boden Liegenden versetzte er mehrere heftige Tritte gegen den Kopf. Der Nebenkläger erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma.
Einem 22 Jahre alten Mann, der den Angreifer von weiteren Tritten gegen das bewusstlose Opfer abhielt, versetzte Letzterer mit Hilfe eines früheren Mitangeklagten Faustschläge und Tritte. Beide Täter konnten zunächst fliehen. Der Angeklagte stellte sich der Polizei, nachdem er das zu Fahndungszwecken ins Internet eingestellte, die Geschehnisse auf dem Bahnsteig dokumentierende Überwachungsvideo angesehen hatte.
Seine Revision hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun verworfen (Beschl. v. 28.03.2012, Az. 5 StR 81/12).
tko/LTO-Redaktion
BGH zum Berliner U-Bahn-Schläger: . In: Legal Tribune Online, 11.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5976 (abgerufen am: 09.11.2024 )
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