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Jahrestagung der Gerichtspräsidenten: Fahr­verbot als Neben­strafe, Sorge um Polen und die Türkei

24.05.2017

Justitia

© recht_schoen - stock.adobe.com

Immer wieder wird das Fahrverbot als Strafe für alle möglichen Vergehen ins Gespräch gebracht. Bei der Justiz stößt der Vorschlag durchaus auf Zuspruch. Kritisch sehen die Gerichtspräsidenten die Entwicklungen in Polen und der Türkei.

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Die Justiz ist dem Fahrverbot als Nebenstrafe nicht abgeneigt. Während sich beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag Juristen und Automobilverbände massiv dagegen ausgesprochen hatten, kommt es nach Ansicht der Richter als mittelschwere Sanktion, etwa für Einbrecher und säumige Unterhaltszahler, zusätzlich zum bisherigen Strafkatalog aus Geld- und Freiheitsstrafen durchaus in Betracht. Zu diesem Schluss kamen die Präsidenten aller deutschen Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs bei ihrer Jahrestagung in Düsseldorf.

Sie halten die Verhängung von Fahrverboten also auch bei Straftaten für denkbar, die nichts mit dem Auto zu tun haben. "Wir verhängen ja auch Geldstrafen für Delikte, die nichts mit Finanzen zu tun haben", hieß es am Mittwoch. So könne das Verbot - etwa anstelle einer existenzgefährdenden Haftstrafe - je nach konkretem Fall eine sinnvolle Sanktion sein.

Besorgnis über polnische und türkische Richter

Mehrere SPD-Minister hatten sich im vergangenen Jahr für einen entsprechenden Gesetzentwurf eingesetzt. So hatte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) den Fahrerlaubnisentzug für säumige Unterhaltszahler ins Gespräch gebracht. "Wir sind beim Einfordern von Unterhalt zu lasch", hatte sie gesagt.

Besorgt zeigten sich die Richter angesichts der politischen Entwicklungen in Polen und der Türkei. "Ich blicke mit großer Sorge auf unser Nachbarland Polen", sagte die Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Bettina Limperg. "Wir wissen um die Sorgen der polnischen Kollegen, die sich in ihrer beruflichen Existenz bedroht fühlen. Polen war auf einem sehr guten Weg. Wir befürchten, dass eine starke Beeinträchtigung der rechtsstaatlichen Strukturen eintritt."

Die Lage in der Türkei sei aber noch weitaus schlimmer. Davon zeugten Tausende entlassener und inhaftierter Richter. Die 69. Jahrestagung der 25 Gerichtspräsidenten ging am Mittwoch zu Ende.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Jahrestagung der Gerichtspräsidenten: . In: Legal Tribune Online, 24.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23025 (abgerufen am: 12.05.2026 )

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