Am Mittwoch beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf, der den Opfern sexuellen Missbrauchs mehr Rechte zuspricht. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, die zivilrechtlichen Verjährungsfristen von bislang drei auf 30 Jahre zu verlängern.
Zudem sollen die Opfer möglichst nicht mehrfach aussagen müssen. Erwachsene, die als Kinder oder Jugendliche sexuell missbraucht wurden, sollen häufiger einen kostenlosen Opferanwalt in
Anspruch nehmen können.
Er greift unmittelbar Empfehlungen aus dem Zwischenbericht des Runden Tisches des Bundesregierung "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" auf. Die Regierung hatte ihn Anfang 2010 zur Aufarbeitung eingerichtet, nachdem immer mehr Missbrauchsfälle in Kirchen und anderen Institutionen bekanntwurden. In dem Gremium, das bis Ende 2011 arbeiten soll, beraten Teilnehmer aus Politik, Kirche und Verbänden.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
Verjährung bei Missbrauchsdelikten: Zwischen Sühne und Rechtsfrieden
Sexuelle Kontaktaufnahme zu Kindern am "Tatort Internet": Was wirklich strafbar ist - vielleicht
Sexueller Missbrauch durch Kleriker: Keine Pflicht der Kirche zur Zusammenarbeit mit dem Staat
Gesetzgebung: Stärkung der Rechte von Opfern sexueller Gewalt . In: Legal Tribune Online, 23.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2850/ (abgerufen am: 08.05.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag