Erst kürzlich wurde der Haupttäter im Fall des Brandanschlags in Saarlouis 1991 u.a. wegen Mordes verurteilt. Nun hat der GBA gegen eine weitere Person im "Yeboah"-Komplex Anklage erhoben.
Im 32 Jahre alten Fall des Brandanschlags auf eine Asylbewerberunterkunft in Saarlouis hat der Generalbundesanwalt (GBA) gegen eine weitere Person Anklage erhoben. Dem deutschen Staatsangehörigen Peter St., der laut der Anklage eine von "nationalsozialistischen und rassistischen Überzeugungen geprägte Ideologie" vertritt, wird Beihilfe zum Mord sowie Beihilfe zum versuchten Mord zum Nachteil von 20 Menschen vorgeworfen (§§ 211, 212 Abs. 1, §§ 22, 23 Abs. 1, 27 Abs. 1 StGB).
1991 hatte der Angeschuldigte nach den Ermittlungen des GBA eine führende Rolle in der lokalen Skinhead-Szene in Saarlouis. Bei einem Treffen mit Gleichgesinnten machte er damals deutlich, dass er die Begehung von – zu dieser Zeit vorwiegend in Ostdeutschland stattfindenden – rassistischen Anschlägen auch in Saarlouis gutheiße.
Bei diesem Treffen war auch Peter S. anwesend, der bereits im Oktober 2023 durch das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz aufgrund des von ihm verübten Brandanschlags zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde (Urt. v. 09.10.2023, Az. 4 StE 10/22). Peter S. war Überzeugung des GBA ein Untergebener von Peter St., sodass die Aussage des nunmehr Angeschuldigten, "hier müsste auch mal sowas brennen oder passieren", den Tatentschluss von Peter S. in hinreichendem Maße beeinflusst und bestärkt habe. Nur wenige Stunden nach dem Treffen verübte Peter S. den Brandanschlag, bei dem ein 27-jähriger Asylbewerber qualvoll verstarb.
Bereits Anfang Juni 2023 war Peter St. festgenommen worden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der nunmehr Angeschuldigte war im Rahmen des Verfahrens gegen Peter S. von diesem in einer umfassenden Aussage erwähnt worden. Ferner dauern die Ermittlungen gegen eine dritte Person an, die sich offenbar auch bei dem Treffen vor der Tatnacht aufgehalten haben soll und nach Darstellung von Peter S. der wahre Hauptäter sei.
jb/LTO-Redaktion
Nach Verurteilung im Oktober 2023: . In: Legal Tribune Online, 13.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53146 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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