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Frau in Kofferraum gesperrt: Taxifahrer in Hamburg zu fast vier Jahren Haft verurteilt

03.02.2012

Ein Taxifahrer, der im September letzten Jahres einen weiblichen Fahrgast für mehrere Stunden in den Kofferraum seines Fahrzeugs eingesperrt hat, ist am Freitag vom LG Hamburg wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Bedrohung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt worden.

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Die 33-jährige Frau, die gegen 5 Uhr in das Taxi eingestiegen war, hatte den Taxifahrer darauf hingewiesen, dass er den falschen Weg fahre, woraufhin er entgegnete, sie möge sich "nicht so anstellen". Die Frau erklärte, sie sei nicht bereit, die durch den Umweg verursachten Mehrkosten zu bezahlen. Der Angeklagte stoppte daraufhin, zerrte die Frau aus dem Auto, versetzte ihr einen Faustschlag ins Gesicht, stieß sie in den Kofferraum und setzte die Fahrt fort.

Dem Opfer gelang es nach der Ankunft am Haus des Mannes, über ein Mobiltelefon mit der Polizei Kontakt aufzunehmen; die Ortung des Telefons ermöglichte aber keine präzise Bestimmung ihres Aufenthaltsortes. Nachdem der Angeklagte der Frau noch angedroht hatte, sie werde "da nicht lebend rauskommen", ließ er das Fahrzeug zurück und legte sich schlafen. Erst um 11.45 Uhr konnte die Frau von Polizisten, die durch die Schwägerin des Angeklagten alarmiert worden waren, befreit werden. Die Frau leidet an den psychischen Folgen der Tat, ist seitdem arbeitsunfähig krankgeschrieben und befindet sich nach wie vor in psychiatrischer Behandlung.

Mit seiner Tat hat sich der Angeklagte neben Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung insbesondere wegen einer Freiheitsberaubung mit schwerer Gesundheitsschädigung strafbar gemacht (Urt. v. 03.02.2012, Az.
Az. 628 KLs 17/11). Auch wenn nach der Aussage des in der Beweisaufnahme angehörten Sachverständigen nicht absehbar ist, inwieweit sich das Opfer von den psychischen Folgen der Tat möglicherweise noch erholen wird, ist nach Überzeugung der Großen Strafkammer bereits jetzt eine schwere Gesundheitsschädigung anzunehmen.

Als unbefriedigend bezeichnete die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsbegründung den Umstand, dass es nicht gelungen sei, in dem Verfahren Klarheit über die Tatmotivation des Angeklagten zu erlangen. Der Angeklagte selbst hatte hierzu lediglich vorgebracht, sein Verhalten sei auch für ihn unerklärlich; er wisse nicht, warum er so "verrückt" gewesen sei. Da der Angeklagte Ersttäter ist, konnte die für eine Verhängung eines Berufsverbots erforderliche Gefahrenprognose nicht gestellt werden. Ein Entzug der Fahrerlaubnis kam nicht in Betracht, da die Tat nicht die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet hat. Weitere Maßnahmen, wie der Entzug der Taxikonzession, bleiben der Ordnungsbehörde vorbehalten.

plö/LTO-Redaktion

 

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Frau in Kofferraum gesperrt: . In: Legal Tribune Online, 03.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5490 (abgerufen am: 07.12.2025 )

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