Druckversion
Freitag, 9.10.2026, 19:13 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eugh-urteil-c-42-15-verbraucher-darlehen-vertrag-zinsen-agb
Fenster schließen
Artikel drucken
21103

EuGH zu Informationspflichten bei Krediten: Kre­dit­geber müssen Ver­brau­cher um­fassend infor­mieren

09.11.2016

Vertragsschluss über ein Darlehen

© Frank Boston - Fotolia.com

Verweist der Kreditgeber in einem Darlehensvertrag auf AGB, so muss er diese beifügen. Tut er das nicht, können EU-Mitgliedsstaaten dies sanktionieren, entschied am Mittwoch der EuGH.

Anzeige

Groß war die Kreditsumme nicht, dafür aber der Ärger, der für eine Bank in der Slowakei folgte. In einem Verbraucherdarlehensvertrag hatte sie auf Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwiesen, diese aber dem Vertrag nicht beigefügt. Nach slowakischem Recht darf sie nun keine Zinsen oder sonstige Gelder verlangen. Dies steht im Einklang mit EU-Recht, entschied am Mittwoch der Europäische Gerichtshof (EuGH) (Urt. v. 09.11.2016, Az.: C-42/15). 

700 Euro betrug die Höhe des Darlehens, welches die Bank einer Frau im Jahr 2011 gewährt hatte. Im Vertrag selbst wurden aber nur ungenaue Angaben in Bezug auf die Konditionen gemacht. Im Übrigen verwies die Vereinbarung auf AGB der Bank, mit denen sich die Kreditnehmerin mit ihrer Unterschrift einverstanden erklärte.

Nachdem sie zunächst zwei Monatsraten gezahlt hatte, stellte die Frau schließlich die Zahlungen an die Bank ein, worauf diese Klage erhob. Die Bank forderte neben Zahlung der Raten auch Verzugszinsen und eine Vertragsstrafe. Das damit befasste Gericht fragte den EuGH im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens nach der Vereinbarkeit slowakischen Rechts mit Unionsrecht, wonach der Kreditgeber den Anspruch auf Zinsen und Kosten verwirkt, wenn er es unterlässt, bestimmte Informationen in den Vertrag aufzunehmen. Ebenso ging es um eine Vorschrift, welche zur Gültigkeit derartiger Verträge die Unterzeichnung aller Vertragsbestandteile vorschreibt.

Unionsrecht erlaubt Verwirkung von Zinsansprüchen

Die EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge (2008/48/EG) verlange zwar nicht, dass Kreditverträge in einem einzigen Dokument enthalten sein müssten, führten die Richter aus. Werde aber in einem solchen Vertrag auf einen weiteren Vertragsbestandteil verwiesen, so müsse auch dieser dem Verbraucher zusammen damit ausgehändigt werden. Nur so könne er alle seine Rechte und Pflichten erkennen.

Ebenso stehe auch die slowakische Rechtsvorschrift im Einklang mit EU-Recht, welche vorschreibt, dass Kreditverträge unterschrieben werden müssen, wenngleich auch dies nicht verlangt werde. Dies gelte auch dann, wenn die Voraussetzung der Unterzeichnung für alle Dokumente gelte, in denen die wesentlichen Vertragsbestandteile aufgeführt sind. 

Im Übrigen dürften die Mitgliedsstaaten gemäß der Richtlinie Verstöße gegen diese Anforderungen mit der Verwirkung des Anspruchs auf Zinsen und Kostenerstattung sanktionieren.

Im deutschen Recht richten sich die Informationspflichten bei Verbraucherdarlehen nach Art. 247 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB). Danach muss der Verbraucher bei Vertragsschluss über Sollzinssatz, effektiven Jahreszins, etc. unterrichtet worden sein. Ein Fehlen wichtiger Informationen kann nach § 494 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zur Nichtigkeit des Vertrags oder Minderung des Zinssatzes führen.

mam/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH zu Informationspflichten bei Krediten: . In: Legal Tribune Online, 09.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21103 (abgerufen am: 12.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Europa- und Völkerrecht
    • Banken
    • Europa
    • Kredite
    • Verbraucherschutz
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH). 05.10.2026
Asyl

BGH zu rechtswidriger Überstellungshaft:

Meh­rere Asy­l­an­träge sind keine aus­drück­liche Fluchtan­kün­di­gung

Ein Staatenloser kam in Haft, weil er zuvor in anderen EU-Ländern Asyl gesucht hatte: Fluchtgefahr, so das Landgericht. Diese Annahme, die nur auf dem Verhalten des Mannes beruhte, lässt der BGH aber ohne ausdrückliche Erklärung nicht gelten.

Artikel lesen
Schriftzug „amazon prime“ auf einem Paket. 01.10.2026
Verbraucherschutz

BGH kippt Preisanpassungsklausel von Amazon:

Prime-Alt­kunden zahlen vor­erst wieder weniger

Amazon durfte seine Prime-Preise nicht auf Grundlage der bisherigen AGB-Klausel erhöhen, entscheidet der BGH. Für bestimmte Altkunden sinkt der Beitrag nun wieder. Um bereits gezahlte Mehrbeträge wird separat gestritten.

Artikel lesen
Die Skyline von Frankfurt am Main 25.09.2026
Anwaltsberuf

Anti-Geldwäschebehörde bereitet Rechtsakte vor:

Droht anwalt­li­chen Sam­me­lan­der­konten das Aus?

Nur ein vorläufiges Aufatmen bei der Anwaltschaft? Zwar hat das Finanzministerium den Nichtbeanstandungserlass zu Verstößen gegen Meldepflichten bei Sammelanderkonten erneut bis zum 31. Dezember 2027 verlängert, doch von der EU droht Ungemach.

Artikel lesen
Europäischer Gerichtshof mit Flaggen der EU 24.09.2026
Vertragsrecht

Korrektur aus Luxemburg:

EuGH beendet deut­sche "Drei­jah­res­lö­sung" für unwirk­same Preis­klau­seln

Jahrelang mussten Energieversorger unzulässige Preiserhöhungen teilweise nicht zurückzahlen, wenn der Kunde sie nicht schnell genug moniert hatte. Das ist zu verbraucherunfreundlich, findet der EuGH. Deshalb ist damit jetzt Schluss.

Artikel lesen
Auf einem Abiturzeugnis ist der Notendurchschnitt 1,0 eingetragen 24.09.2026
Schulen

BVerwG zu Europäischen Schulen:

Umrech­nung von Abi­tur­noten in NRW ist recht­mäßig

Damit Absolventen Europäischer Schulen an Universitäten in NRW studieren können, muss ihre Abinote ins deutsche Notensystem umgerechnet werden. So, wie NRW das macht, ist das rechtmäßig, bestätigte jetzt das BVerwG.

Artikel lesen
Gefängnis Berlin Moabit mit Stacheldraht und Gitterfenstern 21.09.2026
Strafvollzug

Strafvollzug im Ausland am Beispiel von Schweden und Estland:

Wenn im Gefängnis kein Platz ist

Schweden bringt seine Strafgefangenen inzwischen in Estland unter. Wäre derartiges auch für Deutschland denkbar, wenn die Justizvollzugsanstalten an ihre Grenzen kommen? Jonathan Eggen und Lorenz Bode haben die Rechtslage untersucht.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­beit (m/w/d) | Öf­f­ent­li­ches Recht / Ver­ga­be­recht |...

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Logo von WTW & Kollegen
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin

WTW & Kollegen, Mün­chen

Logo von Wolters Kluwer
Me­dia Sa­les Ma­na­ger (m/w/d) für Le­gal Tri­bu­ne On­li­ne - re­mo­te

Wolters Kluwer, Hürth und 6 wei­te­re

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­riat (m/w/d) | Frank­furt

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Frank­furt am Main

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Öf­f­ent­li­ches (Wirt­schafts-) Recht (w/m/d)

Noerr, Düs­sel­dorf

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Öf­f­ent­li­ches (Wirt­schafts-) Recht (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Logo von ADVANT Beiten
As­so­cia­te (w/m/d) – Steu­er­recht

ADVANT Beiten, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Rechtskataster neu gedacht: Wie Sie ISO-Audits entspannt bestehen und Fachbereiche entlasten

13.10.2026

Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Rechtskataster neu gedacht: Wie Sie ISO-Audits entspannt bestehen und Fachbereiche entlasten

20.10.2026

Logo von eagle lsp
Rechtskataster neu gedacht: Wie Sie ISO-Audits entspannt bestehen und Fachbereiche entlasten

27.10.2026

Fristen – Erkennen, organisieren und wahren

02.11.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH