Druckversion
Saturday, 13.08.2022, 14:14 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eugh-generalanwalt-c16117-urheber-recht-verletzung-referat-schule-foto/
Fenster schließen
Artikel drucken
28267

Schlussanträge des Generalanwalts am EuGH: Bild in Schul­re­ferat ver­letzt kein Urhe­ber­recht

25.04.2018

Junge hält einen Vortrag vor seiner Klasse (Symbolbild)

© Christian Schwier - stock.adobe.com

Für ihr auf der Schulhomepage veröffentlichtes Referat hatte eine Schülerin ein frei zugängliches Foto aus dem Internet verwendet. Anders als der Fotograf konnte der Generalanwalt am EuGH darin aber keine Urheberrechtsverletzung sehen.

Anzeige

Das Einstellen einer Schularbeit mit einem im Internet frei zugänglichen Foto auf der Internetseite der Schule verletzt nicht die Urheberrechte des Fotografen. Zu diesem Ergebnis kommt Generalanwalt Campos Sanchez-Bordona in seinen Schlussanträgen am Mittwoch vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) (Rs. C‑161/17).

Ein Berufsfotograf hatte die Stadt Waltrop und das Land Nord-Rhein-Westfalen auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt. Grund dafür war ein von ihm aufgenommes Foto der spanischen Stadt Córdoba, das die Gesamtschule im Rahmen eines Schülerreferats auf ihrer Internetseite veröffentlicht hatte.

Eine Schülerin der Spanisch-AG hatte das Foto auf einem Online-Reisemagazin-Portal gefunden und in ihr Referat eingefügt. Unter dem Foto hatte sie einen Hinweis auf diese Internetseite angebracht, die ihrerseits keine Angaben zum Urheber des Fotos enthielt.

Foto enthielt keine Nutzungseinschränkungen

Der Fotograf sah darin eine Verletzung seiner Urheberrechte, weil er nach eigenen Angaben nur dem Reiseportal ein einfaches Nutzungsrecht an dem Bild eingeräumt hatte. Der Rechtsstreit gelangte bis vor den Bundesgerichtshof (BGH). Die Karlsruher Richter legten dem EuGH dann die Frage vor, ob es sich um ein "öffentliches Zugänglichmachen" im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG handle.

Eine öffentliche Wiedergabe sah der Generalanwalt in dem Fall aus Waltrop allerdings nicht. Denn das Bild habe im Verhältnis zum Schuldreferat nur akzessorischen Charakter, es habe keine Nutzungseinschränkungen gegeben und weder Schülerin noch Lehrpersonal hätten mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt.  

Fotograf kann Nutzung immer noch kontrollieren

Insbesondere gehöre zu einer Veröffentlichung ein neues Publikum, das erreicht werden müsse. Davon geht Sanchez-Bordona allerdings nicht aus. Denn das allgemeine Internetpublikum, das die Internetseite des Reisemagazins besuche, sei dasselbe wie das, das sich für das Portal der Schule interessiere.

Dabei glaubt der Generalanwalt nicht, dass es mit dieser Auslegung zu einer Erschöpfung des Urheberrechts komme. Denn der Fotograf hätte zumindest wissen können, dass Internetnutzer das Werk ohne jegliche Schutzmaßnahmen als frei verfügbar einschätzen. Von einem Gewerbetreibenden sei es nicht zu viel verlangt, Maßnahmen zu ergreifen, um einen gegenteiligen Anschein zu vermeiden.

Schließlich verliere der Rechteinhaber nicht die Kontrolle über die auf der Internetseite der Schule benutzte Fotografie, da er ihre Entfernung verlangen könne, wenn ihm durch diese Veröffentlichung ein Schaden entstehe, so Sanchez-Bordona.

mgö/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Schlussanträge des Generalanwalts am EuGH: Bild in Schulreferat verletzt kein Urheberrecht . In: Legal Tribune Online, 25.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28267/ (abgerufen am: 13.08.2022 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • Memes und Urheberrecht - Who let the memes out?
  • VG Düsseldorf zu einem Schüler mit Corona-Angst - Der Mutter darf ein Zwangs­geld ange­droht werden
  • Erstes Jubiläum des UrhDaG - Die Gewinner und Ver­lierer der Urhe­ber­rechts­re­form
  • AG München - Wann wird eine Burg zum ''Lost Place''?
  • VG Trier zur Schülerbeförderung - Der Staat zahlt nicht die Taxi­fahrt zur Schule
  • Rechtsgebiete
    • Urheber- und Medienrecht
    • Europa- und Völkerrecht
  • Themen
    • Bilder
    • Nutzungsrechte
    • Recht am eigenen Bild
    • Schulen
    • Urheber
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
TopJOBS
Re­fe­rent (m/w/d) für Rechts­po­li­tik

Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag , Ber­lin

Se­k­re­tär/Se­k­re­tärin (m/w/d)

Becker Büttner Held , Stutt­gart

Fach­re­fe­rats­lei­ter*in (w/m/d)

Hagen Law School in der iuria GmbH , Ha­gen

Re­dak­teur*in

ZDF , Mainz

Ju­rist als Di­gi­tal Con­tent Ma­na­ger (m/w/d) für ju­ris­ti­sche...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Lei­ter Di­gi­ta­les Pro­dukt­ma­na­ge­ment WKO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich IP/IT

Orth Kluth Rechtsanwälte , Düs­sel­dorf

Rechts­an­walt (m/w/d) IT-Recht / Da­ten­schutz mit Be­ruf­s­er­fah­rung

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , Köln

Prak­ti­kant (m/w/d) Spring School 2023

DLA Piper UK LLP , Köln

Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Ver­trags­recht mit Tech­no­lo­gie­be­zug (auch...

Witzel Erb Backu & Partner , Mün­chen

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Interviewtage @ Hannover

25.08.2022, Hannover

Workshop-Reihe "Experience the Deal – reloaded!" Negotiating & Closing the Deal

27.08.2022, Berlin

Fachanwaltslehrgang Insolvenzrecht im Fernstudium/online

15.08.2022

Montagmorgenkaffee: Mach deine Ziele netzwerk-attraktiv

15.08.2022

Aktuelle Fragen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge (5 Std. FAO)

17.08.2022, Köln

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH