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Bundestagsabstimmung geplatzt: Cannabis-Ent­kri­mi­na­li­sie­rung ver­tagt

von Hasso Suliak

10.11.2023

Pro-Cannabis-Demo vor dem Brandenburger Tor

Mit dem "legalen Joint" in der Neujahrsnacht wird es nichts. Foto: picture alliance / Caro | Trappe

Die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten dauert an, weil das ursprünglich geplante Inkrafttreten des Cannabisgesetzes zum 1. Januar 2024 geplatzt ist. Die finale Bundestagsabstimmung kommende Woche wurde verschoben.

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LTO hatte es vor wenigen Tagen bereits angedeutet, jetzt ist es "amtlich": Offenbar aufgrund nach wie vor bestehender Unstimmigkeiten mit dem federführenden Bundesgesundheitsminsiterium (BMG) kann die finale Befassung des Bundestages mit dem Cannabisgesetz nicht wie geplant in der kommenden Sitzungswoche stattfinden. Das Versprechen der Ampel, zum 1. Januar 2024 in Deutschland das Cannabis freizugeben, ist damit gebrochen.

Der in der SPD-Bundestagsfraktion für das Gesetz zuständige Abgeordnete Dirk Heidenblut schrieb auf instagram: "Leider war meine Zuversicht unbegründet. Die Tücke liegt wie immer im Detail und es braucht noch Zeit für ordentliche Erarbeitung der nötigen Ausschussvorlagen. Daher kann CanG jetzt nicht kommende Woche, sondern erst in der 50. KW. Das heißt Bundesrat erst Februar, also Start erst 01.03.2024." Bereits die erste Lesung des Gesetzes war im Oktober - angeblich wegen des Angriffs der Hamas auf Israel - verschoben worden.

Heidenblut hatte noch vor wenigen Tagen von LTO veröffentlichte Hinweise, wonach innerhalb der Ampel bezweifelt werde, dass das Gesetz wie ursprünglich geplant am 16. oder 17. November beschlossen werden könnte, als unbegründet abgetan. Er kommentiere keine Informationen, "die Journalisten nicht haben können". Ob man vor diesem Hintergrund nun den genannten Termin 1. März 2024 für realistisch halten kann, ist fraglich. 

BMG hält die Fäden in der Hand

Obwohl bei dem Gesetz jetzt eigentlich die Fraktionen am Zug sind, hält bei dem Vorhaben offenbar weiterhin das BMG die Fäden in der Hand. Aus Ampelkreisen wird berichtet, Karl Lauterbachs Fachebene müsse diverse Änderungswünsche aus den Fraktionen in das Gesetz schreiben, komme damit aber nicht hinterher bzw. trage viele der Änderungspunkte auch nicht mit.

Vor allem FDP und Grüne pochen auf großzügige Änderungen des Gesetzes, in erster Linie zugunsten von Konsumenten. Dass deren Kriminalisierung jetzt mindestens bis März 2024 weitergeht, spielt die drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion in einem Statement gegenüber LTO herunter: "Mit den Verhandlungen zum Cannabisgesetz bin ich bislang sehr zufrieden, wir stehen in engem Austausch – sowohl zwischen den Fraktionen als auch mit dem BMG. Ich bin vorsichtig optimistisch, dass wir zu einem guten Abschluss kommen werden. Nach wie vor ist es mir wichtig, dass wir ein gutes Gesetz machen, mit dem wir die Entkriminalisierung, praxistaugliche Regelungen für Cannabis Clubs und vor allem auch Verbesserungen im Bereich Medizinalcannabis erreichen. Jetzt gilt es auch auf den letzten Metern weiterhin mit Konzentration und Blick auf die wesentlichen Punkte wie Abstandsregeln oder Besitzobergrenzen eine geprüfte und rechtssichere Umsetzung zu schaffen – Inhalte sind da wichtiger als ein zu ambitionierter Zeitplan."

Kein legaler Joint in der Neujahrsnacht

Dass die überzeugte Legaliserungs-Befürworterin Lütke nur "vorsichtig optimistisch" ist, dass man eines Tages zu einem guten Abschluss kommt, dürfte vielen Cannabis-Konsumenten noch mehr Sorge bereiten. Und ob es am Ende überhaupt ein "gutes" Gesetz geben wird, ist ohnehin offen. Es heißt, der ehemalige Legalisierungsgegner Lauterbach und sein BMG hätten diverse Vorbehalte gegen zu viel Liberalisierung im Gesetz.

Auf die am Freitag verkündete Verlegung reagierte die Cannabis-Community im Netz enttäuscht. "Einfach nur zum kotzen" oder "Langsam bisschen die Fresse voll", hieß es in Posts bei X. Viele hatten sich auf einen legalen Joint in der Neujahrsnacht gefreut.

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Bundestagsabstimmung geplatzt: . In: Legal Tribune Online, 10.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53135 (abgerufen am: 11.06.2026 )

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