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SPD-Jumiko-Vorsitzende gegen Cannabis-Freigabe: "Gesetz­ent­wurf nicht aus­ge­reift"

von Hasso Suliak

17.01.2024

Dr. Kathrin Wahlmann (SPD) im Landgericht in Osnabrück

Die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann (SPD) ist gegen die Freigabe von Cannabis. Foto: picture alliance / Noah Wedel | Noah Wedel

Die neue Vorsitzende der Justizministerkonferenz Kathrin Wahlmann hat sich gegenüber LTO für eine Überarbeitung des Cannabisgesetzes ausgesprochen. Ihre Kritik ist so fundamental, dass vom Gesetz wohl kaum etwas übrig bliebe.

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Innerhalb der SPD bröckelt zunehmend die Unterstützung für die geplante Freigabe von Cannabis. Wann das in den Bundestag bereits seit Monaten eingebrachte Cannabisgesetz (CanG) verabschiedet wird, ist weiter unklar. Während Grüne und FDP auf eine Einigung der Fachpolitiker mit dem Bundesgesundheitsminister auf Änderungen am ursprünglichen Regierungsentwurf verweisen und auf einen schnellen Parlamentsbeschluss drängen, stehen mehr und mehr SPD-Politiker auf der Bremse und fordern Nachbesserungen – oder lehnen das Vorhaben komplett ab.  

Die Süddeutsche Zeitung hatte am Dienstag ein mögliches Aus des "Prestigevorhabens" ins Spiel gebracht, jedenfalls sei in der SPD-Bundestagsfraktion "eine Mehrheit für den Gesetzesentwurf aktuell sehr unsicher." In dieser Gemengelage hat sich nun auch die Vorsitzende der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder (Jumiko), die niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann (SPD), zu Wort gemeldet. Die Richterin leitet die Jumiko seit Anfang des Jahres. 

Gegenüber LTO bekräftigte Wahlmann nun, dass sie von der Cannabisfreigabe im Prinzip nichts hält. Das von ihrem Parteifreund Karl Lauterbach (SPD) immer wieder erklärte Ziel, mit dem Ende der Cannabis-Prohibition vor allem den Jugend- und Gesundheitsschutz zu stärken, überzeugt Wahlmann nicht.   

SPD-Justizministerin: "In Cannabis Social Clubs droht Missbrauch" 

"Ich warne davor, zu suggerieren, dass Cannabis ungefährlich ist, nur weil der Besitz in bestimmten Mengen voraussichtlich straflos wird. Aus meiner langjährigen Erfahrung als Strafrichterin weiß ich sehr genau, dass Cannabis-Konsum – je nach Vordisposition und Umfang des Konsums – gerade bei jungen Konsumentinnen und Konsumenten erhebliche Schäden im Gehirn verursachen kann". Der Bund müsse daher für gute Beratungsangebote sorgen und vor allem den Jugendschutz im Auge behalten.  

Wahlmann stellte weiter klar, dass sie den Gesetzentwurf in seiner jüngsten Form nicht für ausgereift hält. So solle der Bund den Anbau und die Abgabe über sogenannte Cannabis Social Clubs (Anm. d. Red.: Gemeint sind die im Gesetz vorgesehenen Anbauvereinigungen, in denen Cannabis nicht konsumiert werden darf) noch einmal überdenken. "Ich halte es für schwierig, ehrenamtlichen Vereinsvorsitzenden die Verantwortung zu übertragen, den Anbau und die Abgabe zu organisieren, zu dokumentieren und sicherzustellen, dass kein Missbrauch betrieben wird." 

Auch die geplante Erlaubnis des Anbaus dreier weiblicher Cannabispflanzen wirft laut Wahlmann Fragen auf: "Wer soll denn kontrollieren, ob pro Person nur drei Pflanzen gezüchtet werden? Wie wird der Kinder- und Jugendschutz gewahrt, wenn die Eltern Cannabispflanzen ziehen? Wie ist die Rechtslage, wenn man seine drei Cannabispflanzen urlaubsbedingt dem Kumpel zur Pflege gibt, der selbst schon drei Cannabispflanzen hat?" 

Wahlmann sieht auch "Verfolgungslücken" 

Nach Ansicht der niedersächsischen Justizministerin muss der Bund zudem für die praktische Rechtsanwendung in den Ländern sicherstellen, "dass keine Verfolgungslücken in den Fällen bestehen, in denen der Handel und der Konsum weiter illegal sind. Dort muss weiter das volle Instrumentarium strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen zur Verfügung stehen", fordert Wahlmann. Ähnliche Bedenken seitens der Strafverfolgungsbehörden hatte kürzlich auch das Bundeskriminalamt in einem Bericht im Auftrag der Innenministerkonferenz zusammengetragen. LTO hatte am Montag darüber berichtet, das BKA-Papier kann hier heruntergeladen werden.  

Anders als der Bundesgesundheitsminister erwartet Wahlmann, die vor ihrer Zeit in der Politik zuletzt als Richterin am Landgericht Osnabrück arbeitete, von der Entkriminalisierung keine Entlastung der Justiz: "Die Fälle, über die wir bei der geplanten Legalisierung sprechen, stellen keine besondere Herausforderung für Staatsanwaltschaften und Gerichte dar, im Gegenteil: Die Sachverhalte sind im Regelfall leicht zu ermitteln und die Strafverfolgung ist nicht sonderlich anspruchsvoll. Bereits heute wird ein Großteil dieser Fälle eingestellt.“ 

Auch Widerstand in der SPD-Bundestagsfraktion 

Mit ihrer Kritik an dem Ampel-Vorhaben reiht sich die niedersächsische Justizministerin in eine Reihe von SPD-Mandatsträgern ein, die seit Monaten Widerstand gegen das CanG leisten und damit sowohl Lauterbach als auch den engagierten Legalisierungsbefürwortern in der SPD-Bundestagsfraktion, MdB Carmen Wegge und MdB Dirk Heidenblut, in den Rücken fallen.  

Zuletzt machte vergangene Woche die Abgeordnete Nezahat Baradari, Mitglied im Gesundheitsausschuss, keinen Hehl daraus, dass sie dem CanG nicht zustimmen werde. "Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich weder als Berichterstatterin für Kinder- und Jugendgesundheit noch als Fachärztin für Kinder- und Jugendgesundheit diesem Gesetzesentwurf zustimmen, da Cannabis das Gehirn bis zum 25. Lebensjahr noch deutlich schädigt", antwortete sie auf eine Frage auf dem Portal "Abgeordnetenwatch". Vor Weihnachten waren es vor allem SPD-Innenpolitiker wie der gelernte Kriminalbeamte Sebastian Fiedler oder der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Sebastian Hartmann, die sich gegen das Vorhaben ereiferten.  

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Verabschiedung "zeitnah im neuen Jahr"? 

Anfang Dezember bemühte sich daher die SPD-Fraktionsspitze, den Streit mit einem einigermaßen unpräzise gehaltenen Statement herunterzukochen und für Ruhe zu sorgen. "Unser gemeinsames Ziel ist es, die Entkriminalisierung von Cannabis mit einem Mehr an Gesundheitsschutz praktikabel und rechtssicher umzusetzen. Wir sind auf der Zielgeraden und guter Dinge, den Gesetzentwurf zeitnah im neuen Jahr im Deutschen Bundestag zu verabschieden“, erklärten die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, Dagmar Schmidt und Dirk Wiese, am 5. Dezember. Fachpolitikerin Wegge freute sich daraufhin und jubelte auf X, vormals Twitter: "Die Fraktionsspitze ist nicht gegen die Entkriminalisierung von Cannabis. Man hat sich jetzt entschieden, die Haushaltsberatungen in den Vordergrund zu stellen. Es wird zeitnah im nächsten Jahr aufgesetzt & darauf kann man sich verlassen." 

Ob und in welcher Sitzungswoche das CanG im Bundestag beschlossen werden soll, steht nicht fest. Auf Nachfrage in der SPD-Bundestagsfraktion heißt es, die Ansage von Wiese und Schmidt von Anfang Dezember ("zeitnah im nächsten Jahr") habe weiter Bestand. Dass das Vorhaben also wegen des Widerstandes in den eigenen Reihen komplett abgeblasen werden könnte, will man nicht bestätigen.  

Jumiko-Vorsitzende Wahlmann stellte immerhin klar, dass sie sich "gleichwohl" einer demokratischen Entscheidung nicht versperren würde – "sollte das Gesetzesvorhaben seinen Weg gehen". 

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SPD-Jumiko-Vorsitzende gegen Cannabis-Freigabe: . In: Legal Tribune Online, 17.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53652 (abgerufen am: 06.06.2026 )

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