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51801

Urteil im Candylove-Prozess: "Shiny Flakes" muss erneut ins Gefängnis

von Linda Pfleger

17.05.2023

Drei Männer sitzen im Gerichtssaal, diskutieren über den Urteilsfall von "Shiny Flakes" im Candylove-Prozess.

Zuversicht vor dem Urteil des LG. Linda Pfleger, LTO

Im Prozess um den Drogenshop "Candylove" hat das Landgericht Leipzig sein Urteil gesprochen. Der als "Kinderzimmerdealer" und durch die Netflix-Doku "Shiny Flakes" bekannt gewordene Maximilian Schmidt muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. 

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"Hier hört man nix. Früh aufstehen, abends schlafen gehen. Sehr, sehr, sehr langweilig". Mit diesen Worten fasst Maximilian Schmidt seinen Gefängnisaufenthalt in der Netflix-Dokumentation unter dem Titel "Shiny Flakes" zusammen.

Nach dem Urteil des Landgerichts (LG) Leipzig muss Schmidt nun erneut in Haft. Und zwar für viereinhalb Jahre. Das LG befand ihn des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach §§ 29, 29a Betäubungsmittelgesetz (BtMG) für schuldig. Friedemann G. wurde – aufgrund der Bildung einer Gesamtstrafe – zu 5 Jahren und 11 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
 

Der angeklagte Rechtsanwalt R. wurde freigesprochen. Das Gericht bejahte hier Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote im Hinblick auf von den Ermittlern abgehörte Telefongespräche zwischen Anwalt R. und seinem damaligen Mandanten G. Der für die Ermittlungsmaßnahmen erforderliche Tatverdacht müsse zum Entscheidungszeitpunkt der Maßnahme vorliegen und dürfe nicht erst durch die Auswertung der dadurch gewonnenen Erkenntnisse erlangt werden. Auf den Inhalt eines berufsbezogenen Gesprächs komme es nicht an. Die Staatswanwaltschaft positionierte sich zuvor in ihrem Schlussvortrag nochmals klar gegen eine Annahme dieser Verbote.

Mangels dreier Haupttäter fehlte es am Tatbestandsmerkmal der Bande, so dass keine Verurteilung aufgrund des angeklagten bandenmäßigen Handeltreibens nach § 30a BtMG erfolgte. Es spreche nichts für eine Eingliederung der beiden Gehilfen in eine Bandenstruktur. Das Gericht ging im Ergebnis vielmehr davon aus, dass sie ausschließlich nach Weisungen gehandelt haben. Allein die Tatsache, dass die Gehilfen Lohn für ihre Tätigkeit erhielten, mache sie noch nicht zu Bandenmitgliedern.

Die zwei Gehilfen wurden ebenfalls verurteilt: Jens M. zu 10 Monaten auf Bewährung, Julius M. zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Euro.

In der Anklageschrift ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass eine fünfköpfige Gruppe über den Online-Drogenshop "Candylove" ca. 20 Kilogramm unterschiedliche Betäubungsmittel und verschiedene Tabletten in über 400 Postsendungen im Zeitraum von April 2019 bis Januar 2021 an Abnehmer verschickt haben soll.

Das Urteil des LG Leipzig ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft stellte bereits in ihrem Plädoyer in Aussicht, Revisionsmöglichkeiten zu prüfen. Ihrer Ansicht nach wurde der Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt. 

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Urteil im Candylove-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 17.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51801 (abgerufen am: 16.06.2025 )

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