Druckversion
Mittwoch, 22.07.2026, 01:20 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/c68218-c68318-europaeischer-gerichtshof-eugh-youtube-urheberrecht
Fenster schließen
Artikel drucken
45267

EuGH zum Urheberrecht: YouTube haftet noch nicht für seine Nutzer

22.06.2021

Die Homepage von YouTube

charnsitr - stock.adobe.com

Wenn Nutzer von Online-Plattformen Urheberrecht verletzen, muss die Plattform dafür nicht haften - jedenfalls noch nicht, wie der Europäische Gerichtshof jetzt entschieden hat. Die Rechtslage könnte in Zukunft gleichwohl anders aussehen.

Anzeige

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Plattformen wie YouTube zum gegenwärtigen Stand des Unionsrechts regelmäßig nicht für Urheberrechsverletzungen ihrer Nutzer haften müssen (Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-682/18 "Youtube"und C-683/18 "Cyando").

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dem EuGH im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens (Art. 267 AEUV) zwei Fälle zur Entscheidung vorgelegt: Ein Musikproduzent ging gegen die Videoplattform Youtube und den Mutterkonzern Google vor, weil Nutzer bereits im Jahr 2008 Tonträger ohne seine Erlaubnis hochgeladen haben sollen. An den Tonträgern soll der Produzent Rechte haben. Im zweiten Fall wehrte sich die Wissenschaftsverlagsgruppe Elsevier ebenfalls vor deutschen Gerichten dagegen, dass auf der Sharehosting-Plattform "Uploaded" von Cyando mehrere Werke eingestellt wurden, an denen ausschließlich der Verlag die Rechte hält. Auch hier soll das Ganze nach Gerichtsangaben ohne die Erlaubnis des Verlags auf die Plattform gelangt sein.

Maßgeblich für die Entscheidung war nun, ob seitens der Betreiber von Video-Sharing- oder Sharehosting-Plattformen eine "öffentliche Wiedergabe" von geschützten Inhalten im Sinne der Richtlinie 2001/29 gegeben ist. Das hat der EuGH indes verneint. Etwas anderes könne aber dann gelten, wenn die Plattform über die bloße Bereitstellung der Plattform hinaus dazu beitrage, der Öffentlichkeit unter Verletzung von Urheberrechten Zugang zu solchen Inhalten zu verschaffen, so der EuGH. Weiterhin stellte der EuGH fest, dass Plattfrombetreiber bei Kenntnis von Urheberrechtsverstößen hiergegen vorgehen müssten.

Künftig neue Regeln - und schnellere Urteile?

Etwas anderes könnte sich gleichwohl aus der umstrittenen Richtlinie 2019/790 ergeben, welche vorliegend aber noch keine Anwendung fand. Diese wurde erst kürzlich in Deutschland umgesetzt. Julia Dönch, Rechtsanwältin und Partnerin bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland, erklärt: "Die neuen Regelungen verpflichten Betreiber von Upload-Plattformen unter anderem dazu, für die von den Nutzern hochgeladenen Werke die Zustimmung für die öffentliche Wiedergabe von deren Rechteinhabern einzuholen. Dies kann zum Beispiel über den Abschluss von Lizenzverträgen erfolgen."

Das Urteil zeige, dass Rechteinhaber bisher einen langen Atem haben müssen, so Dönch: "Das strittige Video wurde im Jahr 2008 auf YouTube hochgeladen, das erstinstanzliche Urteil erging am 3. September 2010. Am 13. September 2018 setzte der BGH das Verfahren aus und legte dem EuGH verschiedene Vorlagefragen vor. Mit dem heutigen EuGH-Urteil liegt der Ball wieder beim BGH." Auf Grundlage des Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) könne es bei Urheberrechtsverletzungen über Plattformen jedoch zukünftig schneller zu Urteilen kommen.

Weiter meint Dönch: "Mit dem UrhDaG werden Betreiber von Upload-Plattformen seit dem 7. Juni 2021 in größerem Umfang für die Verbreitung urheberrechtsverletzender Inhalte über die Upload-Plattformen in die Verantwortung genommen. Diese gesetzlichen Neuregelungen waren erforderlich, um das Urheberrecht für das digitale Zeitalter besser zu rüsten."

jb/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH zum Urheberrecht: . In: Legal Tribune Online, 22.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45267 (abgerufen am: 22.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Urheber- und Medienrecht
    • EuGH
    • Urheber
    • YouTube
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Blick durch den Zaun auf die FIFA-Zentrale auf dem Zürichberg mit einem riesigen Fußball im Garten. 16.07.2026
Fußball

EuGH zu Spielerberatern:

FIFA-Regeln könnten gegen Kar­tell­recht ver­stoßen

Das Landgericht Mainz wollte vom EuGH wissen, ob die FIFA-Regeln für Spielervermittler mit dem Kartellverbot vereinbar sind. Zumindest bei einigen Vorgaben ist das wohl nicht der Fall.

Artikel lesen
Simon Neil, Sänger und Gitarrist von Biffy Clyro live im Münchener Zenith am 12.02.2026. 15.07.2026
Urheber

Europas größter Musikfachhändler verklagt Fender:

Wem gehört die Form der Stra­to­caster?

Eine "zur Seite geneigte Tänzerin" – das LG Düsseldorf erklärt den Korpus der E-Gitarre Fender Stratocaster zum urheberrechtlich geschützten Werk. Jetzt zwingt ein Musikhändler Fender in ein streitiges Verfahren, erklärt Arno Grohmann.

Artikel lesen
Doping-Kontrolleur (Symbolbild) 14.07.2026
Doping

EuGH zur Veröffentlichung von Sportler-Namen:

Doping-Pranger im Netz recht­lich unbe­denk­lich

An einem sauberen und fairen Sport wirken auch Staaten mit. Nationale Behörden dürfen deshalb Namen von Doping-Sündern veröffentlichen, so der EuGH.

Artikel lesen
Apps verschiedener Streaminganbieter auf einem Smartphone 09.07.2026
Widerrufsrecht

Klage gegen "Sky" in Österreich:

EuGH stärkt Wider­rufs­recht von Strea­ming-Kunden

Der EuGH setzt Streaming-Anbietern Grenzen: Bei personalisierten Abos bleibt das Widerrufsrecht grundsätzlich bestehen. Wer den Vertrag widerruft, muss für die bereits genutzte Leistung allerdings zahlen.

Artikel lesen
Deutsche Ausgabe des "Anne Frank Tagebuchs" in einem Bücherregal der Stadtbibliothek in Pirna 09.07.2026
Urheber

EuGH sieht Geoblocking als wirksame Schutzmaßnahme:

Anne-Frank-Tage­buch darf im Internet stehen

Die Werke von Anne Frank sind in den Niederlanden noch urheberrechtlich geschützt, in anderen Staaten sind sie gemeinfrei. Dort dürfen sie ins Internet gestellt werden – wenn der Zugang etwa mittels Geoblocking beschränkt wird, so der EuGH.

Artikel lesen
Thomas Brussig, 2015 08.07.2026
Urheber

OLG Hamburg reduziert Nachvergütung deutlich:

Doch keine fünf Mil­lionen Euro für Thomas Brussig

Das Lindenberg-Musical "Hinterm Horizont" bescherte dem Veranstalter über 100 Millionen Euro Umsatz. Mitautor Thomas Brussig bekommt daher eine Nachvergütung, aber längst nicht so viel, wie die Vorinstanz ihm zugesprochen hatte, so das OLG.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit Schwer­punkt...

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von CMS
Wis­­sen­­schaf­t­­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) in Köln

CMS, Köln

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­ge­bie­te

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Frank­furt am Main

Logo von CMS
Wis­­sen­­schaf­t­­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) in Stutt­gart

CMS, Stutt­gart

Logo von European Patent Office
Vice-chair Ap­peals Com­mit­tee of the Eu­ro­pe­an Pa­tent Of­fice...

European Patent Office, Mün­chen

Logo von Becker Büttner Held
Werk­stu­dent (m/w/d) im Be­reich Es­ka­la­ti­ons­ma­na­ge­ment (16-20...

Becker Büttner Held, Ber­lin

Logo von Freshfields
Re­cep­ti­on / Con­fe­ren­ce (m/w/x)

Freshfields, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

23.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

30.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH