Druckversion
Freitag, 2.06.2023, 15:00 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverwg-urteil-8c1214-altgeselle-berufsjahre-ausuebungsberechtigung/
Fenster schließen
Artikel drucken
15542

BVerwG zu Altgesellenregelung: Geschummelte Jahre sind keine Lehrjahre

14.05.2015

Altgesellen können nach mehrjähriger handwerklicher Tätigkeit auch ohne Meistertitel in die Handwerksrolle eingetragen werden. Das BVerwG verwehrte jedoch einem klagenden Altgesellen die Eintragung, weil dieser nur in einem ordnungswidrigen Ein-Mann-Betrieb gearbeitet hatte.

Anzeige

Um sich die nötigen Berufsjahre für die Altgesellenregelung, davon vier in leitender Position, anrechnen lassen zu dürfen, müssen diese ihrerseits in einem in der Handwerksrolle eingetragenen Unternehmen gearbeitet worden sein. Zu diesem Ergebnis kam das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seinem Urteil von Mittwoch (Urt. v. 13.05.2015, Az. 8 C 12.14).

Ein Altgeselle stellte bei der zuständigen Handwerkskammer einen Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung für das Maler- und Lackiererhandwerk gemäß §7 Handwerksordnung (HwO), den die Kammer ablehnte. Dabei wollte er sich die Jahre seiner mehrjährigen leitenden Tätigkeit anrechnen lassen, die er in seinem eigenen, nicht eingetragenen Ein-Mann-Betrieb gesammelt hatte.

Er klagte gegen die Versagung, hatte jedoch auch in letzter Instanz keinen Erfolg. Die Richter des BVerwG stützen den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in seiner Annahme, dass nur die legale Ausübung eines Handwerks auf Grundlage einer Gesellenprüfung einen Anspruch auf Ausübungsberechtigung nach der Altgesellenregelung begründen kann.

Wenn man die wie im Falle des Klägers "illegalen" Berufsjahre anrechnete, würde ein fortwährender Anreiz geschaffen, die Altgesellenregelung auszunutzen, so die Bundesrichter. Damit könne jedermann den selbstständigen Betrieb eines ansonsten zulassungspflichtigen Handwerks ohne Eintragung in die Handwerksrolle im Nachhinein legalisieren.

Es könne nicht garantiert werden, dass ein solcher Handwerker auch tatsächlich über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt. Das damit verbundenen Gefahren für die Gesundheit Dritter wolle der Gesetzgeber ebenso wenig in Kauf nehmen wie die Benachteiligung rechtstreuer Handwerksgesellen.

ms/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerwG zu Altgesellenregelung: Geschummelte Jahre sind keine Lehrjahre . In: Legal Tribune Online, 14.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15542/ (abgerufen am: 02.06.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Beruf
    • Handwerk
  • Gerichte
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
29.05.2023
Arbeitszeit

Arbeitszeitmodelle in Kanzleien:

Mit Teil­zeit in die Part­ner­schaft?

60 Stunden die Woche, am Wochenende erreichbar: Für einige Anwälte ist das normal, andere wollen mehr Zeit für Familie und Hobbys. Ist Teilzeitarbeit in Großkanzleien überhaupt realistisch? Und wie sieht es mit der Partnerschaft aus?

Artikel lesen
23.05.2023
Irgendwas mit Recht

Jura-Karriere-Podcast:

Vom Unter­nehmen in die Kanz­lei­welt

Paula Wernecke, Chief Human Resources Officer bei CMS, war zuvor Inhouse-Juristin bei Adidas. In der aktuellen Folge von Irgendwas mit Recht erzählt sie, wie es zu dem Wechsel kam – und wie sich die Perspektiven unterscheiden.

Artikel lesen
02.06.2023
BGH

Studie zum Gedenktafelstreit am BGH:

Schwie­rig­keiten mit der eigenen Ver­gan­gen­heit

Was passiert mit der Gedenktafel am BGH? Eine von Präsidentin Bettina Limperg beauftragte Untersuchung zeigt: Die meisten geehrten Juristen waren am NS-Unrecht beteiligt. Annette Weinke rezensiert den Sammelband mit den Ergebnissen.

Artikel lesen
02.06.2023
Normenkontrolle

OVG NRW:

Bib­lio­theken dürfen auch an Sonn­tagen öffnen

Nach mehreren erfolgreichen Verfahren muss Verdi beim OVG NRW nun eine Niederlage hinnehmen: Bibliotheken dürfen auch an Sonntagen öffnen, da sie vordergründig als kulturelle Orte genutzt würden, so das Gericht.

Artikel lesen
31.05.2023
Extremismus

OLG Dresden urteilt im Linksextremismus-Prozess:

Über fünf Jahre Haft­strafe für Lina E.

Nach 99 Prozesstagen hat das OLG Dresden das Urteil im Fall Lina E gesprochen. Die Studentin muss für fünf Jahre und drei Monate in Haft, weil sie und Mitangeklagte Personen aus der rechten Szene zusammengeschlagen haben sollen.

Artikel lesen
01.06.2023
Justiz

Gericht zu rechtsextremem Referendar:

Wenn Ver­fas­sungs­feinde zu Juristen aus­ge­bildet werden

In Sachsen darf ein Rechtsextremer ins Referendariat, obwohl das Land dagegen Gesetze verschärft hat. Der Verfassungsgerichtshof hat den Weg frei gemacht, ein VG folgt zähneknirschend. Warum scheint die Justiz so hilflos?

Artikel lesen
TopJOBS
Chief Pro­duct Ma­na­ger - di­gi­ta­les Pro­dukt­ma­na­ge­ment WKO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Re­fe­rats­lei­tung (m/w/d)

Rechnungshof Rheinland-Pfalz

Ers­te Stadträ­tin / Ers­ter Stadt­rat (m/w/d)

Magistrat der Stadt Bad Nauheim , Bad Nau­heim

Geld ver­die­nen als Te­le­fon­an­walt / Te­le­fon­an­wäl­tin

DAHAG Rechtsservices AG , 100% Re­mo­te

Probe­rich­te­rin/Probe­rich­ter (w/m/d)

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern , Schwe­rin

Pro­dukt­ma­na­ger (al­le) in Voll­zeit für den Fach­be­reich...

W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung AG , Tut­zing

Rich­ter/in auf Pro­be (m/w/d)

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt , Mag­de­burg

Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Ver­wal­tungs­recht / Öf­f­ent­li­ches Bau­recht ...

Rechtsanwälte Klemm & Partner mbB , Ham­burg

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Workshop-Reihe "Experience the Deal – 2023 Edition! Teil 1: Winning & Structuring the Deal"

17.06.2023, Frankfurt am Main

Montagskaffee: Fürs Netzwerken kein Talent?

05.06.2023

Fortbildung Medizinrecht im Selbststudium/online

05.06.2023

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

05.06.2023

Wertermittlung durch Schiedsgutachten – Wirksames Mittel zur Streitvermeidung und -beilegung oder wi

06.06.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH