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CDU-Politiker Heilmann stellt Eilantrag: Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt soll Kli­ma­schutz­re­form stoppen

24.04.2024

CDU-Bundestagsabgeordneter Thomas Heilmann

Er hat schon die schnelle Verabschiedung des Heizungsgesetzes in Karlsruhe gestoppt: Thomas Heilmann (CDU). Passiert nun das gleiche mit dem neuen Klimaschutzgesetz? Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hat schon einmal ein großes Gesetzesvorhaben der Ampel-Regierung juristisch aufgehalten. Nun stellt er erneut einen Eilantrag in Karlsruhe – es geht um den Klimaschutz.

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Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann zieht gegen die Ampel-Reform des Klimaschutzgesetzes vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Heilmann beantragte am Mittwoch in Karlsruhe eine einstweilige Anordnung zum Stopp des Gesetzes, wie sein Büro der Deutschen Presse-Agentur in Berlin bestätigte.

Heilmann begründet den Schritt ähnlich wie bei seinem erfolgreichen Verfahren gegen das Heizungsgesetz mit dem aus seiner Sicht zu schnellen Gesetzgebungsverfahren und zudem mit einer befürchteten Schwächung des Klimaschutzes. Mit dem Eilantrag will er die für diesen Freitag geplante Verabschiedung der Reform des Klimaschutzgesetzes im Bundestag verhindern. In der Hauptsache hat Heilmann ein Organstreitverfahren angestoßen; das BVerfG soll "feststellen, dass die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens" ihn in seinen Abgeordnetenrechten verletzt.

Die geplante Reform

Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht grundlegende Änderungen vor. Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern. 

Bis 2030 muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 senken. Bis 2040 sollen die Treibhausgase um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden – dann dürften also nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können.

Aus Heilmanns Sicht sind weitreichende Änderungen geplant, weshalb die Abgeordneten Zeit zur Prüfung bräuchten. Umweltverbände hatten die Reform als Verwässerung der geltenden Regeln kritisiert. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bemängelt, dass nach der Reform erst ab 2030 zusätzliche Klimaschutzanstrengungen für das Erreichen der Klimaziele späterer Jahre vorgeschrieben seien – was Klimaschutz de facto in die Zukunft verschiebe. Daten für den Zeitraum 2031 bis 2040 sollten zudem erst ab 2029 veröffentlicht werden – also reichlich spät zum Nachsteuern. Außerdem würden einzelne Ministerien deutlich weniger stark für die Erreichung der Ziele in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich in die Pflicht genommen. Stattdessen soll künftig stärker der deutsche Gesamtausstoß an CO2 zählen und die Bundesregierung als Ganzes dafür gerade stehen.

Zu wenig Zeit und keine Synopse

Heilmann begründet seinen Antrag vor allem mit der kurzen Zeitspanne zwischen der Ankündigung bestimmter Änderungen im Klimaschutzgesetz und der zweiten und dritten Lesung. Die Änderungsankündigung sei am 19. April erfolgt, die finale Abstimmung ist bereits für Freitag, also sieben Tage später, terminiert. Bei dem am 19. April vorgelegten Papier habe es sich zudem nur um einen Neuentwurf "unter Vorbehalt" gehalten; ein offizieller Änderungsantrag zum ursprünglichen Gesetzentwurf der Ampel solle erst am Mittwochabend vorgestellt werden, womit nur noch ein Tag zwischen Veröffentlichung und Abstimmung liege.

Heilmann kritisiert in diesem Zusammenhang auch, dass das Kabinett dem Bundestag keine Synopse, also eine Gegenüberstellung von ursprünglichem und geändertem Gesetzentwurf, vorgelegt habe. Die Abgeordneten müssten daher innerhalb einer Woche selbst den Regierungsentwurf anhand der Änderungsanträge anpassen. Zudem habe die Bundestagsmehrheit trotz eines entsprechenden Antrags auf eine zweite Anhörung verzichtet. Dies stellt laut Heilmann einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Bundestags dar.

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Diesmal steht keine Sommerpause bevor

Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, hatte die Bedenken der Unionsfraktion zuvor zurückgewiesen. "Also, wir beschleunigen da nichts, sondern es ist ein ganz normales Verfahren, und deswegen haben wir damit kein Problem, das auch so zu machen", sagte sie am Mittwochmorgen noch vor Heilmanns Antrag in Karlsruhe zur Kritik aus der Opposition. Die jüngsten Änderungen am Gesetzentwurf lägen den Abgeordneten schon seit Tagen vor. "Es hatten alle die Gelegenheit, sich damit auseinanderzusetzen, und deswegen sehen wir nicht, warum das Gesetzgebungsverfahren nicht wie geplant durchgeführt werden kann."

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Sommer die Verabschiedung des Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz) gestoppt, bei dem Heilmann ebenfalls den engen Zeitplan bemängelt hatte. Das Gesetz wurde dann erst nach der Sommerpause im September vom Bundestag verabschiedet. Im Fall des Klimaschutzgesetzes weist Heilmann darauf hin, dass nun keine Sommerpause ansteht, sodass es das Gesetzgebungsverfahren nur geringfügig verzögern würden, wenn das BVerfG seinem Antrag stattgäbe.

dpa/mk/LTO-Redaktion

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CDU-Politiker Heilmann stellt Eilantrag: . In: Legal Tribune Online, 24.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54411 (abgerufen am: 15.08.2026 )

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