Druckversion
Samstag, 14.02.2026, 22:29 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverfg-1bvr2727-19-kuendigung-rassismus-beleidigung-diskriminierung-menschenwuerde
Fenster schließen
Artikel drucken
43520

BVerfG zu menschenverachtender Äußerung: Ras­sis­ti­sche Äuße­rung nicht durch Mei­nungs­f­rei­heit gerecht­fer­tigt

24.11.2020

Wütender Mann (Symbol)

kai - stock.adobe.com

Weil er einen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten "Ugah, Ugah!" beleidigt hatte, wurde ein Betriebsratsmitglied gekündigt. Die Äußerung sei menschenverachtend, und nicht durch die Meinungsfreiheit zu rechtfertigen, so das BVerfG.*

Anzeige

Ein Mann, der einen dunkelhäutigen Kollegen in einer Betriebsratssitzung mit Affenlauten verhöhnt hat, hat zu Recht die Kündigung erhalten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nahm die Verfassungsbeschwerde des Mannes gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen zu seiner Kündigung nicht zur Entscheidung an (Beschl. v. 02.11.2020, AZ. 1 BvR 2727/19). Der Beschwerdeführer, ein Betriebsratsmitglied, hatte einen dunkelhäutigen Kollegen im Rahmen einer kontrovers abgelaufenen Betriebsratssitzung mit den Worten "Ugah, Ugah!" betitelt, der ihn wiederum als "Stricher" bezeichnete.

Dafür erhielt er die außerordentliche Kündigung. Die Arbeitsgerichte erachteten diese aufgrund einer einschlägigen vorhergehenden Abmahnung als rechtmäßig. Der Mann sah sich hingegen in seinem Recht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verletzt. Die Arbeitsgerichte hätten seine Grundrechte gegenüber dem Kündigungsinteresse der Arbeitgeberin nicht abgewogen. Man dürfe ihm keine rassistische Einstellung vorwerfen.

Das BVerfG hielt seine Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung schon für unzulässig. Sie wäre aber auch unbegründet, hieß es. Die arbeitsgerichtlichen Entscheidungen verletzen den Mann nicht in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit. 

Keine Abwägung bei menschenverachtender Diskriminierung

"Zutreffend wurde die konkrete Situation als maßgeblich angesehen, in der ein Mensch mit dunkler Hautfarbe direkt mit nachgeahmten Affenlauten adressiert wird", so das BVerfG in einer Mitteilung. Der Schluss, dass aufgrund der Verbindung zu einem nach § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verpönten Merkmal keine nur derbe Beleidigung vorliege, sondern die Äußerung fundamental herabwürdigend sei, sei laut BVerfG nicht zu beanstanden.

Das BVerfG rekurrierte auch in diesem Fall auf seine Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Meinungsfreiheit und Formalbeleidigung. So erfordere Art. 5 Abs. 1 GG im Normalfall eine Abwägung zwischen drohenden Beeinträchtigungen der persönlichen Ehre und der Meinungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit trete aber jedenfalls zurück, wenn herabsetzende Äußerungen die Menschenwürde antasten oder sich als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellen.

Nach Auffassung des BVerfG hätten die Arbeitsgerichte ausführlich begründet, dass und warum es sich bei der Äußerung um eine menschenverachtende Diskriminierung handele. Danach werde die Menschenwürde angetastet, wenn eine Person nicht als Mensch, sondern als Affe adressiert werde, und damit das in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG ausdrücklich normierte Recht auf Anerkennung als Gleiche unabhängig von der "Rasse" verletzt werde. Diese Wertung sei ebenso wie die im Rahmen der fristlosen Kündigung nach § 626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geforderte Gesamtwürdigung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, hieß es.

acr/LTO-Redaktion

* Anm. d. Red. Formulierung präzisiert am 25.11.2020, 10.56 Uhr.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG zu menschenverachtender Äußerung: . In: Legal Tribune Online, 24.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43520 (abgerufen am: 16.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Beleidigung
    • Grundrechte
    • Kündigung
    • Meinungsfreiheit
    • Menschenwürde
    • Rassismus
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
16.02.2026
Meinungsfreiheit

Kritischer Zwischen-Bericht der UN-Sonderbeauftragten Irene Kahn:

"Spiel­raum für die Mei­nungs­f­rei­heit in Deut­sch­land schrumpft"

Die UN-Sonderbeauftragte für Meinungsfreiheit hat Deutschland besucht. Sie kritisiert den Umgang mit dem Palästina-Konflikt, zunehmende Strafbarkeit im Äußerungsrecht und mahnt alternative Methoden an. Roger Mann ordnet den Besuch ein.

Artikel lesen
Der abgebildete Mann spricht leidenschaftlich, während das Gericht über ein Redeverbot für ihn entschieden hat. 13.02.2026
AfD

VGH schafft bayernweit Klarheit:

Rede­verbot für Björn Höcke ist unzu­lässig

Zwei Gemeinden in Bayern machten AfD-Veranstaltungen von der Auflage abhängig, dass Björn Höcke nicht auftritt. Nachdem die Gerichte in Bayreuth und Augsburg zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen, musste nun der VGH Bayern entscheiden.

Artikel lesen
Ein Mann schläft auf einem Sofa. 12.02.2026
Eigenbedarfskündigung

LG Bochum zu Grundsatzdebatte:

Darf eine eGbR wegen Eigen­be­darfs kün­digen?

Darf sich eine eingetragene GbR nach dem MoPeG noch auf den Eigenbedarf ihrer Gesellschafter berufen? Das LG Bochum bejaht dies – und stellt sich gegen viele Stimmen in der Literatur. Der BGH muss nun entscheiden.

Artikel lesen
Foto der Richterbank bestehen aus zwei Richtern und einer Richterin am LAG Hamburg 05.02.2026
Gendern

LAG Hamburg zum Gendern:

Gender-Geg­nerin klagt erfolg­reich gegen Kün­di­gung

Eine Mitarbeiterin wollte nicht gendern, das Bundesamt für Seeschiffahrt hatte ihr deshalb gekündigt. Das war nicht zulässig, so das LAG Hamburg. Dass gegendert wird, kann der Arbeitgeber dennoch verlangen.

Artikel lesen
Daniel Günther sitzt lächelnd auf einem Stuhl, während er das Interview bei Lanz verfolgt. 05.02.2026
Medien

Gericht lehnt Nius-Antrag wegen kritischer Aussagen ab:

Daniel Gün­ther war bei Lanz kein Minis­ter­prä­si­dent

Nius hat keinen Unterlassungsanspruch gegen das Land Schleswig-Holstein wegen Aussagen von Ministerpräsident Günther in der in der ZDF-Sendung “Markus Lanz”. Günther habe als Parteipolitiker und nicht als Ministerpräsident diskutiert, so das VG.

Artikel lesen
Für eine Anhörung vor Russlands Supreme Court wird Alexej Nawalny am 11.01.2024 per Video aus dem Straflager zugeschaltet. 03.02.2026
Russland

EGMR verurteilt Russland wegen Nawalny-Inhaftierung:

"Muster der Mis­sach­tung von Gesund­heit, Wohl­be­finden und Würde"

Zwei Jahre nach dem Tod des Kremlkritikers Alexej Nawalny hat der EGMR Russland erneut verurteilt: Nach seiner Rückkehr aus Deutschland sei Nawalny willkürlich inhaftiert und im Straflager unmenschlich behandelt worden.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Ihre Kanzlei: Top oder Flop?

Zur Umfrage
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von DLA Piper UK LLP
Re­fe­ren­dar (m/w/x) Düs­sel­dorf

DLA Piper UK LLP , Düs­sel­dorf

Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Köln

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­bei­ter & Re­fe­ren­da­re I Ar­beits­recht I Frank­furt

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Frank­furt am Main

Logo von Simmons & Simmons
Er­fah­re­ner Rechts­an­walt / Se­nior As­so­cia­te Cor­po­ra­te M&A und Pri­va­te Equi­ty...

Simmons & Simmons , Frank­furt am Main

Logo von unisono Deutsche Musik- und Orchestervereinigung e.V.
Ju­rist*in (m/w/d)

unisono Deutsche Musik- und Orchestervereinigung e.V.

Logo von Polizeipräsidium Heilbronn
Lei­tung des Re­fe­rats Per­so­nal (w/m/d)

Polizeipräsidium Heilbronn , Heil­b­ronn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Legal Entity Reduction: Konzernstrukturen rechtssicher vereinfachen

18.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

Kölner Tage Immobilienbesteuerung 2026

19.02.2026, Köln

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Urheberrecht

18.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH