Nach viel Streit um die Wahlrechtsreform zeigt sich nun das Ergebnis: Der Bundestag hat trotzdem mehr Sitze als je zuvor. Wie die Sitzverteilung hätte ausgehen können, hätte es keine oder eine andere Reform gegeben, hat ein Wahlforscher errechnet.
Das Anwachsen des Bundestags um weitere 26 Abgeordnete geht nach Berechnungen des Wahlforschers Robert Vehrkamp auf das Konto der CSU. Diese habe 45 der 46 Direktmandate in Bayern gewonnen, nach dem Zweitstimmenanteil hätten ihr aber nur 34 Sitze zugestanden, sagte der Wissenschaftler der Bertelsmann Stiftung am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Der neue Bundestag zählt 735 Abgeordnete – nach 709 in der nun zu Ende gehenden Legislaturperiode.
Von diesen elf Überhangmandaten seien drei unausgeglichen geblieben, wie dies die von Union und SPD beschlossene Wahlrechtsänderung vorsehe. Die anderen acht Überhangmandate hätten zu 126 Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien geführt. Wären auch diese drei Überhangmandate ausgeglichen worden, wäre der Bundestag nach den Berechnungen des Wahlforschers um 50 Sitze größer als jetzt geworden, würde also sogar 785 Abgeordnete zählen.
Hätte hingegen der gemeinsame Entwurf von FDP, Grünen und Linken für eine Wahlrechtsreform eine Mehrheit bekommen und wäre Gesetz geworden, würden jetzt nur 662 Abgeordnete im Bundestag sitzen. Er wäre also um 47 Abgeordnete geschrumpft und nicht um 26 Parlamentarier größer geworden. Die Oppositionsparteien waren gegen die Wahlrechtsreform der Großen Koalition vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, blieben dort jedoch erfolglos. Auch von anderen Seiten wurde die Wahlrechtsreform vielfach kritisiert.
dpa/ast/LTO-Redaktion
Trotz Wahlrechtsreform: . In: Legal Tribune Online, 27.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46128 (abgerufen am: 01.12.2024 )
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