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BKartA legt Zwischenbericht zu Spritpreisen vor: Keine Hin­weise auf Ab­spra­chen der Ölkon­zerne

28.11.2022

Zapfpistole mit einem Benzintropfen

Bisher fand das Bundeskartellamt keine Anhaltspunkte für Preisabsprachen im Mineralölsektor. Die Behörde kündigte aber an, weiter genau hinzusehen. Illustration: Lemonsoup14 - stock.adobe.com

Geht auf dem deutschen Kraftstoffmarkt alles mit rechten Dingen zu oder gibt es unzulässige Absprachen der Ölkonzerne? Das BKartA veröffentlicht erste Ergebnisse einer laufenden Untersuchung.

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Das Bundeskartellamt (BKartA) hat bei einer Untersuchung des Raffineriegeschäfts in Deutschland bislang keine Anzeichen für verbotene Preisabsprachen der Mineralölgesellschaften entdeckt. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Zwischenbericht hervor. Anlass der im Frühjahr gestarteten Untersuchung war eine laut der Behörde "nachhaltige Entkopplung" der Tankstellenpreise von der Entwicklung des Rohölpreises in den Wochen und Monaten nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine.

"Unsere Untersuchung zeigt, dass sich diese Entwicklung nicht allein auf Kostensteigerungen zurückführen lässt", sagte BKartA-Präsident Andreas Mundt laut einer Mitteilung. Dem widerspreche vor allem die Tatsache, dass die meisten Mineralölkonzerne in dieser Zeit mit ihren Raffinerien sehr große Gewinne erwirtschaftet hätten.

"Wir sehen nach wie vor strukturelle Probleme im Markt, wie zum Beispiel die Tatsache, dass viele Gesellschaften vom Bohrloch bis zum Zapfhahn auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette aktiv sind." Man könne aber nur einschreiten, wenn ein Anfangsverdacht auf ein kartellrechtswidriges Verhalten vorliege. Dafür seien hohe Preise und hohe Unternehmensgewinne für sich genommen aber noch kein ausreichendes Indiz, betonte Mundt.

Hohe Hürden für Nachweis überhöhter Preise

Ein Missbrauch von Marktmacht komme nur dann in Betracht, wenn die Unternehmen tatsächlich marktbeherrschend seien. Auf der Raffinerie- und Großhandelsebene gebe es eine Vielzahl von unterschiedlichen Playern. Ob eine gemeinsame Marktbeherrschung auf der Raffinerieebene in Betracht komme, bedürfe noch weiterer Untersuchungen. "Selbst wenn das BKartA eine kartellrechtlich relevante Marktbeherrschung feststellen würde, wären die gesetzlichen Hürden für die Feststellung missbräuchlich überhöhter Preise außerordentlich hoch."

Im Rahmen der Untersuchung nahm das BKartA auch den dreimonatigen Tankrabatt im vergangenen Sommer unter die Lupe. Ergebnis: Die Mineralölindustrie hat den Rabatt "überwiegend" weitergegeben. Das Kartellamt verwies in diesem Zusammenhang auf andere Studien, die ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen waren, dass die Steuerentlastung überwiegend weitergegeben wurde.

Der Automobilclub ADAC sieht sich durch die Untersuchung in seiner Auffassung bestätigt, dass sich die hohen Kraftstoffpreise der vergangenen Monate nicht allein aus der Entwicklung des Ölpreises und der Raffineriekosten erklären lassen. "Die Verbraucher wurden in höherem Maße als erforderlich zur Kasse gebeten", teilte der Verein in München mit. Zur Weitergabe des Tankrabatts wiederholte der ADAC seine Kritik, dass dieser nicht vollständig an die Verbraucher weitergegeben worden sei. "Zusätzlich kam es bereits vor der Einführung des Tankrabatts zu nicht erklärbaren Preiserhöhungen", hieß es.

Das BKartA kündigte an, die Untersuchung fortsetzen zu wollen. So würden die Ermittlungen nun vor allem auf die Wettbewerbsverhältnisse auf der Kraftstoff-Großhandelsebene ausgedehnt.

dpa/sts/LTO-Redaktion

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BKartA legt Zwischenbericht zu Spritpreisen vor: . In: Legal Tribune Online, 28.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50308 (abgerufen am: 14.04.2026 )

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