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Fusion von Edeka und Tengelmann: Kartellamt könnte Übernahme platzen lassen

17.02.2015

Das Bundeskartellamt lässt in einer vorläufigen Einschätzung durchblicken, die Fusion von Edeka und Tengelmann in ihrer jetzigen Form nicht absegnen zu wollen. Die Unternehmen haben jetzt bis Ende Februar Zeit, die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Behörde zu zerstreuen.

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Im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens Edeka/Tengelmann hat das Bundeskartellamt den Parteien am Dienstag seine vorläufige Einschätzung zu den Übernahmeplänen mitgeteilt. Aus Sicht der  Wettbewerbshüter bestehen erhebliche Bedenken gegen die Fusion in ihrer derzeitigen Form.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes sagte dazu: "Das Vorhaben würde nach den bisherigen Ermittlungen des Bundeskartellamtes zu einer Verdichtung der ohnehin stark konzentrierten Marktstrukturen insbesondere in Berlin, München und einzelnen größeren Städten in Nordrhein-Westfalen führen". Besonders bei der Beschaffung von Markenartikeln würde sich der Vorsprung der Spitzengruppe, bestehend aus Edeka, Rewe und der Schwarz-Gruppe (Kaufland, Lidl) weiter steigern, da den Herstellern eine weitere alternative Absatzmöglichkeit außerhalb der Gruppe wegbrechen würde.

Nur noch zwei Nahversorger in einem schwierigen Markt

In vielen der betroffenen Regionalmärkte würden dann mit Edeka und Rewe jeweils einschließlich ihrer markenorientierten Discounter Netto und Penny nur noch zwei Nahversorger verbleiben, die dem Kunden ein umfassendes Warensortiment mit einem hohen Anteil von Markenartikeln anbieten können.

Auch für die Hersteller selber sei die Übernahme problematisch. In dem schwierigen Wettbewerbsfeld des Lebensmitteleinzelhandels schließen viele mittelständische Handelsunternehmen Einkaufskooperationen ab, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Durch die Fusion würde Tengelmann als Partner wegfallen.

Den Unternehmen wurde jetzt bis Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sie können dem Kartellamt Vorschläge zur anderweitigen Umsetzung der Fusion machen, etwa durch Auflagen oder Zugeständnisse an andere Wettbewerber. Ob solch eine Zusagenlösung in dem Fall überhaupt möglich wäre, wollte Kartellamtspräsident Mundt am Dienstag noch nicht beurteilen.

acr/LTO-Redaktion

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Fusion von Edeka und Tengelmann: . In: Legal Tribune Online, 17.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14713 (abgerufen am: 08.10.2026 )

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