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Preisabsprachen für Stahl: Mil­lio­nen­buß­gelder gegen Auto­her­s­teller

21.11.2019

Eine Autofabrik

Ivan Traimak - stock.adobe.com

Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 100 Millionen Euro gegen VW, Daimler und BMW verhängt. Grund dafür waren wettbewerbswidrige Praktiken beim Einkauf von Langstahl.

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Das Bundeskartellamt (BKartA) hat wegen Preisabsprachen beim Stahleinkauf Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 100 Millionen Euro gegen Volkswagen, Daimler und BMW verhängt. Die Unternehmen hätten sich von 2004 bis 2013 beim Einkauf von Langstahl abgesprochen, teilte das Bundeskartellamt am Donnerstag mit. Die drei Unternehmen haben laut Behörde den Sachverhalt anerkannt und einer einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens zugestimmt. In München bezifferte BMW seinen Anteil auf 28 Millionen Euro, gegen Mitarbeiter seien keine Bußgelder verhängt worden.

Das Verfahren lief seit dreieinhalb Jahren und war eine Folge vorangegangener Ermittlungen gegen mehrere Stahlproduzenten, denen die Bonner Wettbewerbshüter bereits im vergangenen Jahr 205 Millionen Euro Buße auferlegt hatte. Mit den Kartellvorwürfen gegen fünf Autohersteller in Sachen Diesel-Abgasreinigung hatten die Stahl-Ermittlungen nichts zu tun.

Mit Langstahl werden in der Industrie runde Stahlstäbe bezeichnet, die nach dem Schmieden unter anderem zum Bau von Getriebeteilen, Kurbelwellen oder Pleuelstangen verwendet werden. Deren Preise setzen sich aus drei Bestandteilen zusammen: Basispreis, Legierungszuschlag und Schrottzuschlag. Stahl enthält je nach Güteklasse unterschiedlich hohe Anteile von Chrom, Nickel und anderen Metallen, dafür wird der Legierungszuschlag bezahlt. Der Schrottzuschlag wird für den Anteil von Altmetall fällig, der bei der Herstellung verwendet wurde. Abgesprochen wurden einheitliche Berechnungsformeln für diese Zuschläge, nicht der Basispreis.

"Von 2004 bis Ende 2013 haben sich Vertreter von BMW, Daimler und Volkswagen regelmäßig zweimal im Jahr mit Stahlherstellern, Schmieden und großen Systemzulieferern getroffen und sich dabei über einheitliche Preiszuschläge beim Einkauf von Langstahl ausgetauscht", sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. Laut Mundt machen die Schrott- und Legierungszuschläge einen wesentlichen Teil des Einkaufspreises bei Langstahl aus. "Soweit in der Folge der Gespräche hierüber nicht mehr individuell mit den Lieferanten verhandelt wurde, wurde der Wettbewerb untereinander in Bezug auf diese Preisbestandteile ausgeschaltet", so Mundt weiter.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Preisabsprachen für Stahl: . In: Legal Tribune Online, 21.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38825 (abgerufen am: 14.04.2026 )

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