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Weitergabe von Geheimdienstinformationen: Koa­li­tion bringt neues BND-Gesetz auf den Weg

30.08.2023

Das BND-Hauptquartier in Berlin-Mitte

Die Weitergabe von Informationen durch den BND an Staatsanwaltschaft und Polizei unterliegt Regeln, welche das Kabinett nun reformieren will. Foto: picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Geheimdienste sammeln Informationen über mögliche Straftaten. Diese leiten sie an Polizei und Staatsanwaltschaft weiter. Weil das BVerfG die Rechtsgrundlagen dafür zu vage fand, sollen sie nun neu geregelt werden.

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Das Kabinett hat eine Reform des BND-Gesetzes beschlossen, mit dem der deutsche Auslandsgeheimdienst unter anderem besser vor Spionage geschützt werden soll. Die Ministerriege um Kanzler Olaf Scholz (SPD) stimmte am Mittwoch bei ihrer Sitzung auf Schloss Meseberg nördlich von Berlin nach Angaben aus Regierungskreisen einem entsprechenden Entwurf aus dem Kanzleramt zu. Mit den Reformplänen wird auch auf die Russland-Spionageaffäre des BND vom vergangenen Jahr reagiert. 

Um den BND künftig besser gegen Spionage durch eigene Mitarbeiter abzusichern, sollen unter anderem verdachtsunabhängige Personen-, Taschen- und Fahrzeugkontrollen durchgeführt werden können. Auch private Geräte wie Smartphones sollen kontrolliert werden können, wenn ein Verdacht vorliegt. "Mögliche Spionagetätigkeiten anderer Nachrichtendienste sollen durch die Kontrollen frühzeitig erkannt werden", heißt es im Entwurf.

Am 21. Dezember vergangenen Jahres war ein BND-Mitarbeiter in Berlin unter Spionage-Verdacht festgenommen worden. Er soll nach dem russischen Angriff auf die Ukraine Informationen, die er bei seiner Arbeit erlangt hat, an Russland übermittelt haben.

BND-Gesetz wiederholt vom BVerfG beanstandet

Mit der Reform werden auch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) umgesetzt. Dabei geht es um die Einschränkung der Übermittlung personenbezogener Daten durch Nachrichtendienste an Polizeien und Staatsanwaltschaften gemäß § 11 Abs. 3 BND-Gesetz. In dieser Vorschrift wird auf die Regelungen im Bundesverfassungsschutzgesetz (BVSG) verwiesen, welche das BVerfG im September 2022 zum Teil für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hatte (Beschl. v. 28.09.2022, Az. 1 BvR 2354/13). Mit den Neuregelungen sollen sämtliche Übermittlungsvorschriften im BND-Gesetz vom BVSG entkoppelt und eigene Regelungen gefasst werden. Bereits 2020 hatten die Karlsruher Richter das damalige BND-Gesetz in Teilen für verfassungswidrig gehalten.

Um ihn in Meseberg durchs Kabinett zu bringen, war den Verbänden und Organisationen im Vorfeld nur eine Frist von einem Tag gesetzt worden, um zum Referentenentwurf für das neue Gesetz Stellung zu nehmen. Einige Verbände wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte hatten das Bundeskanzleramt dafür scharf kritisiert.

Neben dem Beschluss zur Änderung des BND-Gesetzes einigte sich das Kabinett auch auf eine Anpassung der Regelungen für den Inlandsgeheimdienst. Auch dort werden die Regelungen zur Datenübermittlung angepasst, ebenso im Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst.

dpa/LTO-Redaktion

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Weitergabe von Geheimdienstinformationen: . In: Legal Tribune Online, 30.08.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52598 (abgerufen am: 14.06.2025 )

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