Druckversion
Freitag, 16.01.2026, 22:10 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bmj-gesetzentwurf-ns-raubkunst-nationalsozialismus-erleichterte-rueckgabe
Fenster schließen
Artikel drucken
54355

BMJ will Rechtsdurchsetzung erleichtern: Neues Gesetz zur Rück­for­de­rung von NS-Raub­kunst

17.04.2024

Marco Buschmann

Teil der nationalsozialistischen Verfolgung war die Entziehung von Vermögenswerten, darunter auch Kulturgüter. Insbesondere Juden wurden durch Zwangsverkäufe, Beschlagnahmen oder Plünderungen die materiellen Lebensgrundlagen entzogen. Foto: picture alliance/dpa | Britta Pedersen.

Wer einen Anspruch auf Rückgabe von NS-Raubkunst hat, soll diesen künftig leichter durchsetzen können. Hierzu hat das Justizministerium nun einen Gesetzentwurf veröffentlicht. Neue Auskunftsansprüche und Verjährungsregeln sollen helfen.

Anzeige

Bis heute wurden Zehntausende Kunstwerke, die die Nazis den verfolgten Juden weggenommen haben oder die diese unter dem Druck der Verfolgung verkaufen mussten, nicht zurückgegeben. Das liegt auch daran, dass die vor mehr als 20 Jahren gegründete "Beratende Kommission NS-Raubgut" an ihre Grenzen stößt. Rechtlich sind ihr nahezu die Hände gebunden. Ihre Aufgabe liegt einzig und allein in der Mediation, die oft erst gar nicht zustande kommt. Deshalb wird schon länger gefordert, Opfern und Nachfahren der Opfer die Durchsetzung von Herausgabeansprüchen durch eine Gesetzesänderung zu erleichtern. Das geht die Bundesregierung nun an: Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) veröffentlichte am Mittwoch einen entsprechenden Referentenentwurf (RefE).

"Hundertausende Kulturgüter sind in Nazi-Deutschland ihren Eigentümern unrechtmäßig entzogen worden. Insbesondere Jüdinnen und Juden wurden so vielfach um ihren Besitz gebracht und ihrer Lebensgrundlage beraubt. Acht Jahrzehnte nach Ende der NS-Herrschaft befinden sich etliche der von den Nazis entzogenen Kulturgüter noch immer nicht in den Händen ihrer Eigentümer. Mitunter liegt das daran, dass das Recht es schwer macht, bestehende Herausgabeansprüche durchzusetzen. Mit unserem Gesetz wollen wir die Durchsetzung bestehender Herausgabeansprüche erleichtern", erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Mittwoch.

Es handelt sich um einen gemeinsamen Gesetzentwurf des BMJ, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und des Bundesministeriums der Finanzen. Er sieht Änderungen insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG), des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und der Zivilprozessordnung (ZPO) vor. Neue Herausgabeansprüche sind aber nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs. Hier bleibt es beim herkömmlichen Herausgabeanspruch nach § 985 BGB.

Neuer Auskunftsanspruch im KGSG

Im KGSG soll ein neuer Auskunftsanspruch geregelt werden (§ 48a KGSG-E). Der vorgesehene Anspruch richtet sich gegen Personen, die Kulturgüter in Verkehr bringen, die ihren Eigentümern in der NS-Zeit verfolgungsbedingt entzogen wurden. Sie müssen Auskunft geben über ihnen bekannte Namen und Anschriften von Einlieferern, Veräußerern, Erwerbern und Auftraggebern.

Der Auskunftsanspruch soll sowohl von den Personen geltend gemacht werden können, denen zum Zeitpunkt der Entziehung das Eigentum an dem betreffenden Kulturgut zustand, als auch von deren Rechtsnachfolgern. Dadurch werde insbesondere die Prüfung erleichtert, ob den ursprünglichen Eigentümern bzw. ihren Rechtsnachfolgern weiterhin das Eigentum zusteht – oder ob das Eigentum inzwischen, zum Beispiel durch Ersitzung (§ 937 BGB), auf eine andere Person übergegangen ist.

Einrede der Verjährung soll eingeschränkt werden

Außerdem sieht der RefE vor, die Regeln über die Verjährung von Ansprüchen auf Herausgabe von Kulturgut zu verändern. Insbesondere das Leistungsverweigerungsrecht soll unter bestimmten Voraussetzungen bald ausgeschlossen sein (§ 214 Abs. 1 S. 2 BGB-E). Der Besitzer eines Kulturguts darf sich künftig nur noch dann darauf berufen, dass der Herausgabeanspruch gegen ihn verjährt ist, wenn er den Besitz in gutem Glauben erworben hat.

Diese Einschränkung soll auch dann gelten, wenn die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist. Die Regeln über die Ersitzung bleiben von diesen Änderungen aber unberührt.

Neue gerichtliche Zuständigkeiten

Für die Geltendmachung dieser Herausgabeansprüche sieht der Entwurf neue Gerichtszuständigkeiten vor: Für Ansprüche auf Herausgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut sowie für darauf bezogene Auskunftsansprüche soll die erstinstanzliche Zuständigkeit bei den Landgerichten konzentriert werden (§ 71 Abs. 2 Nr. 7 GVG-E). Nach der neuen Vorschrift sind die Landgerichte für entsprechende Klagen unabhängig davon zuständig, wie hoch der Streitwert (§§ 23 Nr. 1, 71 Abs. 1 GVG) der konkreten Rechtssache ist. Damit wollen die Verfasser der Komplexität entsprechender Rechtssachen Rechnung tragen.

Weiterhin soll für diese Ansprüche ein besonderer Gerichtsstand eingeführt werden (§ 23a ZPO-E). Das ermöglicht es, Klagen auf Herausgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut und Klagen auf Auskunft immer auch in Frankfurt am Main erheben zu können – unabhängig davon, wo der Beklagte ansässig ist und daher grundsätzlich zu klagen wäre (§§ 12, 13 ZPO). Auch dadurch soll die Durchsetzung von Herausgabeansprüchen erleichtert werden: Denn Frankfurt am Main sei insbesondere auch für Kläger aus dem Ausland gut zu erreichen.

Rückzahlung staatlicher Leistungen im Falle der Restitution

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden im Hinblick auf die Eigentums- oder Besitzentziehungen in vielen Fällen staatliche Entschädigungen gewährt. Der RefE sieht deshalb schließlich auch die Schaffung eines Gesetzes zur Rückzahlung dieser Leistungen (Rückerstattungsrückzahlungszahlungsgesetz) vor. In diesem soll gesetzlich bestimmt werden, dass staatliche Schadensersatz- oder sonstige Geldleistungen, die Eigentümer oder Rechtsvorgänger erhalten haben, grundsätzlich zurückzuzahlen sind, wenn sie den Besitz des Vermögensgegenstandes oder ein Surrogat erlangen.

cho/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BMJ will Rechtsdurchsetzung erleichtern: . In: Legal Tribune Online, 17.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54355 (abgerufen am: 16.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Bundesjustizministerium
    • Kultur
    • Kunst
    • Nationalsozialismus
    • Schadensersatz
Eine Schaufensterdekorateurin arbeitet an einer Schaufensterpuppe. 16.01.2026
Sozialversicherung

SG Osnabrück zur Künstlersozialversicherung:

Schau­fens­ter­deko­rieren ist keine Kunst

Über Kunst lässt sich bekanntlich nicht streiten. Doch was Kunst ist, beschäftigt regelmäßig die Gerichte. Ob ein Schaufensterdekorateur Künstler ist und sein Auftraggeber daher Beiträge zur KSV leisten muss, entschied das SG Osnabrück.

Artikel lesen
Ein Mann sitzt am PC und spielt Glücksspiele 15.01.2026
Glücksspiel

EuGH zu Online-Glücksspiel:

Geschäfts­führer haften nach dem Recht des Wohn­sitzes des Spie­lers

Wer ohne Konzession Online-Glücksspiel anbietet, riskiert mehr als Ärger mit den Aufsichtsbehörden. Nach einem EuGH-Urteil können Spieler ihre Verluste auch von Geschäftsführern persönlich zurückfordern – nach dem Recht ihres Wohnsitzstaates.

Artikel lesen
Smartphone-Reparatur 15.01.2026
Verbraucherschutz

BMJV legt Gesetzentwurf vor:

Recht auf Repa­ratur kommt ins BGB

Was die Ampel-Koalition versäumte, setzt Schwarz-Rot nun um: Das von der EU auf den Weg gebrachte Recht auf Reparatur soll ins nationale Recht eingeführt werden. Verbraucherrechte und Nachhaltigkeitsgedanken sollen so gestärkt werden.

Artikel lesen
Auf einer Grasfläche liegt viel Konfetti verteilt 12.01.2026
Schadensersatz

OLG Köln zum Malheur beim Karneval:

Kon­fet­ti­k­a­none macht "top­gepf­legten" Garten dre­ckig

Gartenliebhaber gegen Karnevalswütige: Wie hoch ist der Schaden, wenn eine Konfettikanone eine penibel gepflegte Grünanlage versaut? Welch ein Glück, dass diesen Fall das mit der jecken Zeit vertraute OLG Köln zu entscheiden hatte.

Artikel lesen
Unmut über Viagogo auch bei den Fans 08.01.2026
Kultur

Zweitmarktanbieter verliert gegen Bundesligisten:

Über Via­gogo gekaufte Tickets berech­tigen nicht zum Sta­di­on­be­such

Seit Jahren verägert die Ticket-Plattform Viagogo mit ihrem Geschäfsmodell Konzertveranstalter, Fußballvereine und deren Fans. Vor Gerichten kassierte der Zweitmarktanbieter zuletzt Niederlagen, die jüngste nun gegen den FC St. Pauli.

Artikel lesen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) 07.01.2026
Justiz

Gemeinsame IT-Infrastruktur in Bund und Ländern:

Ein­heit­liche Jus­tiz­c­loud soll Anfang 2027 kommen

Seit Jahren laufen in der Justiz Digitalisierungsprojekte. Nun bringen Bund und Länder mit der Justizcloud ein weiteres Vorhaben an den Start: Die Arbeiten an der 2024 auf dem Digitalgipfel beschlossenen Justizcloud beginnen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Latham & Watkins LLP
An­walts- oder Wahl­sta­ti­on im Be­reich Health­ca­re & Li­fe Sci­en­ces...

Latham & Watkins LLP , Ham­burg

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Dort­mund

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Ham­burg

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Leip­zig

Logo von Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)
Voll­ju­ris­tin/Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) , Ober­ur­sel (Tau­nus)

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz im Fernstudium/ online

16.01.2026

Unterhaltsberechnung mit dem Programm WinFam/IFam (Gutdeutsch) Themenschwerpunkt: Selbstständigkeit

17.01.2026, Köln

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Sportrecht

19.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Gewerbliches Mietrecht

20.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Privates Baurecht

20.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH