Druckversion
Mittwoch, 22.07.2026, 21:45 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-xi-zr219-19-verbraucher-widerruf-buergschaft-entgeltliche-leistung-unternehmer
Fenster schließen
Artikel drucken
43201

BGH: Kein Ver­brau­cher-Wider­rufs­recht bei Bürg­schaft

von Alexander Cremer

23.10.2020

Bürgschaften

Heinzgerald - stock.adobe.com

Verbraucher können Bürgschaften nicht wie Fernabsatzverträge oder sonstige Verbraucherverträge widerrufen. Wie der BGH entschied, sind die Widerrufs-Regelungen nicht auf die Bürgschaft anwendbar.

Anzeige

Das verbraucherfreundliche Widerrufsrecht schützt nicht davor, eine riskanten Bürgschaft zu übernehmen. Das haben die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe entschieden. Das 2014 an eine EU-Richtlinie angepasste deutsche Recht schließe diese Möglichkeit bewusst aus, heißt es in dem jetzt veröffentlichten Urteil aus September (Urt. v. 22.09.2020, Az. XI ZR 219/19).

Verbrauchern steht gemäß § 312g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Die 14-Tages-Frist beginnt nur zu laufen, wenn der Verbraucher auch über sein Widerrufsrecht informiert wird. Wird er das nicht, erlischt das Widerrufsrecht erst nach 12 Monaten.  

In dem Fall, über den der BGH nun zu entscheiden hatte, hatte der geschäftsführende Alleingesellschafter eines Unternehmens im Dezember 2015 mit bis zu 170.000 Euro für die eigene Firma gebürgt. Als diese wenig später in die Insolvenz schlitterte, kündigte die Bank das Darlehen und forderte das Geld ein. Im September 2016 widerrief der Mann die Bürgschaftserklärung, die er nicht bei der Bank, sondern in der eigenen Firma unterzeichnet hatte. Das sei noch möglich, weil er nicht über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg sah das auch so und wies die Zahlungsklage der Bank ab. Der Unternehmer habe den Vertrag wirksam widerrufen. 

Entgeltliche Leistung des Verbrauchers nicht erfasst

Vor dem BGH hatte die Bank nun aber Erfolg. Die Annahme, der Bürgschaftsvertrag sei wirksam widerrufen worden, sei rechtsfehlerhaft, so der u.a. für das Bankenrecht zuständige XI. Zivilsenat. Das Widerrufsrecht nach § 355 BGB i.V.m. § 312b Abs. 1, § 312g Abs. 1 BGB setze in seiner ab Juni 2014 geltenden Fassung einen Verbrauchervertrag voraus, der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand habe. Erforderlich sei, so der BGH, dass der Unternehmer aufgrund eines Verbrauchervertrags die vertragscharakteristische Leistung zu erbringen habe. "Diese Voraussetzungen eines Widerrufsrechts erfüllen Bürgschaften nicht", so das Urteil. Eine entgeltliche Leistung des Verbrauchers unterfalle der Vorschrift ihrem eindeutigen Wortlaut nach nicht. 

Auch die grundsätzliche Anwendbarkeit der §§ 312 ff. BGB auf Verträge über Finanzdienstleistungen führe nicht zu einem Widerrufsrecht. Bürgschaften oder sonstige Kreditsicherheiten von Verbrauchern würden von dem in § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB legal definierten Begriff der Finanzdienstleistung nicht erfasst. Ebenso wenig könne das Widerrufsrecht aus Schutzzweckerwägungen im Wege einer Analogie auf außerhalb von Geschäftsräumen gestellte Verbraucherbürgschaften ausgeweitet werden. Dafür fehle es an einer planwidrigen Regelungslücke. 

Das Hamburger OLG, das den Widerruf für wirksam gehalten und die Klage der Bank abgewiesen hatte, muss den Fall nun neu verhandeln.

Mit Materialien der dpa

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Alexander Cremer, BGH: . In: Legal Tribune Online, 23.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43201 (abgerufen am: 22.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Bürgschaft
    • Verbraucherschutz
    • Vertragsrecht
    • Widerrufsrecht
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn setzt am 22.09.2021 eine Corona-Maske auf. 22.07.2026
Coronavirus

LG Bonn weist 500 Millionen schwere Masken-Klage ab:

Spahns "große Inter­es­sen­be­kun­dung" führte nicht zum Ver­trags­schluss

Fast 500 Millionen Euro forderte ein Hamburger Textilhändler, weil ein vermeintlich fest vereinbarter Maskendeal platzte. Das LG Bonn sah in der E-Mail-Korrespondenz mit Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn aber keinen Kaufvertrag.

Artikel lesen
Moderne Zweifamilienhäuser im Bauhausstil, Cubushäuser, Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen 16.07.2026
Makler

BGH zum Halbteilungsgrundsatz bei der Maklerprovision:

Ein Zwei­fa­mi­li­en­haus ist kein Ein­fa­mi­li­en­haus

Bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern teilen sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision. Aber was ist, wenn das Haus eigentlich ein Zweifamilienhaus ist? Dann gilt die 50/50-Regel nicht, so der BGH.

Artikel lesen
Training im FitX-Fitnessstudio in Essen. 16.07.2026
Verbraucherschutz

BGH zu Pausen-Hinweis bei Fitnessstudiovertrag:

Wer auf "Kün­digen" klickt, soll nicht nochmal wählen müssen

Wer seinen FitX-Vertrag online kündigen wollte, wurde auf eine Bestätigungsseite weitergeleitet und hatte die Wahl: beenden oder erstmal nur pausieren? Diese Gestaltung verstößt gegen Verbraucherrechte, stellte der BGH klar.

Artikel lesen
1067. Sitzung des Bundesrates: Blick ins Plenum, am Rednerpult steht Markus Söder 10.07.2026
Bundesrat

Israel, "Nur Ja heißt Ja", Schulpflicht:

Bun­desrat bringt vor der Som­mer­pause eigene Ini­tia­tiven auf den Weg

Zum Abschluss vor der Sommerpause hat der Bundesrat zahlreiche Gesetze durchgewunken und selbst Vorhaben auf den Weg gebracht. Mit dabei: Strafbarkeit bei Leugnung von Israels Existenzrecht und die "Nur Ja heißt Ja"-Initiative im Strafrecht.

Artikel lesen
Apps verschiedener Streaminganbieter auf einem Smartphone 09.07.2026
Widerrufsrecht

Klage gegen "Sky" in Österreich:

EuGH stärkt Wider­rufs­recht von Strea­ming-Kunden

Der EuGH setzt Streaming-Anbietern Grenzen: Bei personalisierten Abos bleibt das Widerrufsrecht grundsätzlich bestehen. Wer den Vertrag widerruft, muss für die bereits genutzte Leistung allerdings zahlen.

Artikel lesen
Ein Stromzähler, an dem gearbeitet wird 17.06.2026
Drogen

OLG Frankfurt am Main erhöht Nachzahlung:

Mani­pu­lierter Strom­zähler in Mari­huana-Plan­tage

Nachdem ein Mann wegen Marihuana-Anbaus strafrechtlich verurteilt worden ist, muss er nun auch noch eine hohe Summe an seinen Stromanbieter nachzahlen. Das OLG Frankfurt sprach diesem rund 82.000 Euro Nachzahlung und Vertragsstrafe zu.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Rechts­an­walt (m/w/d) Ge­sell­schafts­recht / M&A

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Frank­furt am Main

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit Schwer­punkt...

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von Lindenpartners PartmbB
Rechts­an­wält*in­nen (m/w/d) im Be­reich Bank- und...

Lindenpartners PartmbB, Ber­lin

Logo von CMS
Wis­­sen­­schaf­t­­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) in Köln

CMS, Köln

Logo von Hengeler Mueller
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) Ban­king & Fi­nan­ce in Frank­furt am Main

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von DLA Piper UK LLP
(Se­nior) As­so­cia­te (m/w/x) im Be­reich M&A

DLA Piper UK LLP, Ham­burg

Logo von Latham & Watkins LLP
As­so­cia­tes (m/w/d) Li­ti­ga­ti­on & Trial

Latham & Watkins LLP, Mün­chen

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­ge­bie­te

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

23.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

30.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH