Druckversion
Samstag, 6.06.2026, 19:41 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-viii-zr-254-17-vereinbarung-pauschale-verwaltungskosten-wohnraummiete-unwirksam
Fenster schließen
Artikel drucken
33523

BGH zu Wohnraummietvertrag: Keine Ver­wal­tungs­kosten neben Grund­miete

29.01.2019

Mietnebenkosten

(c) Gehkah - stock.adobe.com

Der BGH hat entschieden, dass eine Vereinbarung über eine Verwaltungskostenpauschale in einem Wohnraummietvertrag unwirksam ist. Eine Pauschale könne nur Teil der Nettomiete sein, kein eigenständiger Posten.

Anzeige

Eine in einem formularmäßigen Wohnraummietvertrag gesondert ausgewiesene Verwaltungskostenpauschale stellt eine zum Nachteil des Mieters von § 556 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) abweichende und damit gemäß § 556 Abs. 4 BGB unwirksame Vereinbarung dar, sofern aus dem Mietvertrag nicht eindeutig hervorgeht, dass es sich bei dieser Pauschale um einen Teil der Grundmiete handelt. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden (Urt. v. 19.12.2018, Az. VIII ZR 254/17).

Geklagt hatte ein Mieter, der Rückzahlung einer von Juli 2015 bis Januar 2017 gezahlten "Verwaltungskostenpauschale" begehrte. Die Pauschale in Höhe von rund 34 Euro war in dem formularmäßigen Mietvertrag neben der Nettokaltmiete, einem Betriebskosten- und einem Heizkostenvorschuss aufgelistet. Das Landgericht Berlin gab seiner Klage statt.

Die Revision des Vermieters wurde vom BGH zurückgewiesen. Bei der Wohnraummiete könnten nur die enumerativ in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgezählten Bewirtschaftungskosten als Nebenkosten vereinbart werden, nicht aber allgemeine Verwaltungskosten. Der Vermieter hatte noch argumentiert, dass es sich bei der Verwaltungskostenpauschale um eine "zusätzliche Hauptabrede über die Nettomiete" handele und er dadurch nur seine Kalkulation dahingehend offen gelegt habe, dass in der Nettomiete Verwaltungskosten in Höhe von monatlich 34 Euro enthalten seien.

Kein bloßer Hinweis auf interne Kalkulation

Zwar stehe es dem Vermieter frei, im Mietvertrag eine Aufschlüsselung der vereinbarten Miete vorzunehmen und dadurch einen - aus Sicht des Mieters allerdings regelmäßig belanglosen - Hinweis auf seine interne Kalkulation zu geben, entschied der BGH. Dies gelte auch für Verwaltungskosten, die der Vermieter ebenso wie sonstige nicht umlegbare Kosten in die Grundmiete "einpreisen" könne. In der formularmäßig vereinbarten Verwaltungskostenpauschale könne aber keine bloße Offenlegung der Kalkulation gesehen werden.

Schon die Bezeichnung als "Pauschale" zeige schon eine Nähe zu den Betriebskosten, da der Grundmiete Bezeichnungen als "Pauschale" oder "Vorschuss" fremd seien. Auch die Berechnung der Mietkaution, die genau dem dreifachen Betrag der im Mietvertrag ausgewiesenen Nettokaltmiete entsprach, spreche gegen die Einordnung als Teil der Grundmiete. Des Weiteren habe sich der Vermieter im Mietvertrag eine Erhöhung von Betriebskostenpauschalen vorbehalten. Da es sich bei Verwaltungskosten ihrer Natur nach ebenfalls um Betriebskosten handele, spreche dies aus Sicht des Mieters für eine in sich geschlossene Betriebsvereinbarung.

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zu Wohnraummietvertrag: . In: Legal Tribune Online, 29.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33523 (abgerufen am: 06.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Miet- und WEG-Recht
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    • Betriebskosten (Mietrecht)
    • Mietvertrag
    • Mietwohnung
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Bauarbeiter isolieren eine Hausfassade 27.05.2026
Städtebau

Bundesregierung bringt BauGB-Novelle auf den Weg:

Zu wenig Woh­nungen, des­halb soll sch­neller gebaut werden

Nach dem "Bau-Turbo" sollen mit dem Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts umfassende Änderungen am Baugesetzbuch kommen. Hauptanliegen von Ministerin Verena Hubertz: mehr Wohnungsbau.

Artikel lesen
Justizministerin Hubig im Plenarsaal 30.04.2026
Energiepreise

Gebäudemodernisierungsgesetz:

Koa­li­tion ver­stän­digt sich auf Kos­ten­b­remse für Mieter

Einigung beim "Heizungsgesetz": Entscheidet sich der Vermieter für eine fossile Gas- oder Ölheizung, sollen Mieter zwar weiter die Kosten für CO2, Netzentgelte und Biogas tragen. Allerdings nur zur Hälfte. Auch Vermieter werden beteiligt.
 

Artikel lesen
Filiale der DenizBank in Bregenz 21.04.2026
Banken

Bankaufforderung zur AGB-Zustimmung:

Wenn Schweigen das Konto kostet

Wer den neuen AGB seiner Bank oder Sparkasse nicht zustimmt, riskiert die Kündigung seines Girokontos. Was wie eine lokale Kuriosität klingt, folgt zwingend aus einem BGH-Urteil von 2021 – und der Gesetzgeber schaut bislang zu.

Artikel lesen
Ein Mann mit Fernbedienung klickt sich durch Netflix 17.04.2026
Streaming

Verbraucherschützer gewinnen vorm BGH:

Net­flix-Klausel zur Kün­di­gung bei Rest­gut­haben unwirksam

Netflix will Kunden so lange halten, bis die ihr Guthaben verbraucht haben. Doch der Vertrag zwischen Seriengucker und Streaming-Anbieter ist laut BGH ein Dienstvertrag. Damit bewertet er die Sache anders als noch das Kammergericht.

Artikel lesen
Mann in einem Auto 25.03.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BAG zur Klausel im Arbeitsvertrag:

Muss ein frei­ge­s­tellter Mit­ar­beiter seinen Fir­men­wagen abgeben?

Wenn ein Unternehmen kündigt, kann es taktisch klug sein, den Arbeitnehmer bezahlt freizustellen, bis das Arbeitsverhältnis endet. Ein Arbeitnehmer hätte für diese Zeit aber noch gern seinen Firmenwagen behalten und klagte bis vors BAG.

Artikel lesen
Schriftzug der Debeka 18.03.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BGH zu Klage gegen Debeka:

Stor­no­klausel ver­stößt nicht gegen Tran­s­pa­renz­gebot

Wer eine Renten- oder Lebensversicherung vorzeitig kündigt, muss einen Stornoabzug hinnehmen. Wie gut verständlich der im Vertragswerk formuliert sein muss, hat jetzt der Bundesgerichtshof im Fall der Debeka entschieden.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) Tax Com­p­li­an­ce

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Mayer Brown LLP
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) IM BE­REICH BAN­KING & FI­NAN­CE IN FRANK­FURT AM...

Mayer Brown LLP, Frank­furt am Main

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Öf­f­ent­li­ches Recht und...

Becker Büttner Held, Ber­lin

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) Fa­mi­ly Of­fices / Pri­va­te Cli­ents

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) FÜR BAU- UND AR­CHI­TEK­TEN­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Frank­furt am Main

Logo von GvW Graf von Westphalen
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) Ver­ga­be- und öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht

GvW Graf von Westphalen, Mün­chen

Logo von Wolters Kluwer
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te im Soft­wa­re-Sup­port (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) Fa­mi­li­en­un­ter­neh­men

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Das Reverse-Charge-Verfahren im Seeverkehr

20.06.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
Karrierepfade zwischen Rechtsabteilung und Kanzlei - Online-Seminar

08.06.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
Deutscher Anwaltstag 2026

08.06.2026, Freiburg im Breisgau

Entgelttransparenzrichtlinie

09.06.2026

DuD 2026

15.06.2026, Berlin

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH