Im April hatte der BGH entschieden, dass eine Kreditklausel der Mercedes-Benz-Bank, die Ansprüche wegen des Dieselskandals ausschließt, unwirksam ist. Dass das für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen gilt, hat er jetzt klargestellt.
Im Dieselskandal haben Mercedes-Käufer:innen bei Abschluss eines entsprechenden Autokredits auch dann keine etwaigen Schadenersatzansprüche verloren, wenn sie dies als Unternehmer:innen taten. Es mache keinen Unterschied, ob Kund:innen als Unternehmer:innen oder als Verbraucher:innen gehandelt haben, urteilte der sogenannte Dieselsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Montag in Karlsruhe (Urt. v. 03.07.2023, Az. VIa ZR 155/23).
Grundsätzlich hatte der BGH im Fall einer Verbraucherin schon im April eine entsprechende Klausel in den Darlehensverträgen der Mercedes-Benz-Bank für unwirksam erklärt, weil sie zu weit gefasst sei (Urt. v. 24.4.2023, Az. VIa ZR 1517/22). Diese Klausel betrifft laut BGH auch Ansprüche, die Kund:innen entstehen, wenn sie nach Abschluss eines Darlehensvertrags von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dadurch verschlechtere sich die Position der Käufer:innen auf gesetzeswidrige Weise, so der BGH im April.
Der klagende Mann in diesem Fall hatte beim Autokauf ebenfalls einen Finanzierungsvertrag mit der Mercedes-Benz-Bank unterzeichnet, in dem geregelt war, dass der Darlehensnehmer als Sicherheit unter anderem auch gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen Daimler an die Bank abtritt - "gleich aus welchem Rechtsgrund". Das Oberlandesgericht Stuttgart war der Ansicht gewesen, der Mann sei daher nicht mehr berechtigt, Mercedes wegen mutmaßlich illegaler Abgastechnik auf Schadensersatz zu verklagen. Der BGH sah das anders und hob das Urteil auf.
Nachdem der Mann, der zwei Neuwagen über sein Unternehmen gekauft und dazu ein Darlehen bei der Mercedes-Benz-Bank aufgenommen hatte, in den Vorinstanzen gescheitert war, stellte der BGH nun aber klar, dass die entsprechende Klausel auch unwirksam sei, wenn es sich bei den Käufer:innen um Unternehmer:innen handelt, da es sich um für diese ebenfalls geltendes zwingendes Recht handele.
Im Ergebnis muss nun das OLG Stuttgart neu verhandeln und klären, ob die beklagte Mercedes-Benz Bank dem in diesem Fall klagenden Mann aus unerlaubter Handlung (§ 823 BGB) haftet.
dpa/ast/LTO-Redaktion
BGH urteilt erneut im Dieselskandal: . In: Legal Tribune Online, 03.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52137 (abgerufen am: 05.10.2024 )
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