Druckversion
Freitag, 9.05.2025, 15:24 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-verhandlung-pechstein-doping-sport-schiedsgerichtsbarkeit-cas-neutralitaet-kartell
Fenster schließen
Artikel drucken
18714

BGH-Verhandlung zum Fall Pechstein: Urteil zunächst auf Eis gelegt

08.03.2016

Eisschnellauf (Symbolbild)

© Kadmy - Fotolia.com

Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen, aber Claudia Pechstein und ihre Anwälte zeigten sich am Dienstag nach der BGH-Verhandlung optimistisch. Es wäre ein Sieg, der die Sportsgerichtsbarkeit verändern kann. 

Anzeige

Claudia Pechstein wirkte nach dem vielleicht wichtigsten Tag ihrer Karriere optimistisch und auch etwas gelöst. "Ich habe ein gutes Gefühl. Und das Gefühl ist entscheidend auf dem Eis und abseits des Eises", sagte die Berlinerin nach der mehr als zweistündigen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Der Kartellsenat hat noch keine Entscheidung über die Revision des Eislauf-Weltverbandes (ISU) gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München in der Schadensersatzklage der fünfmaligen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin gesprochen.

Wie die Senatsvorsitzende Bettina Limperg mitteilte, wird das Urteil am 7. Juni verkündet. "Der Senat hat noch gar nichts rausgelassen, wohin er tendiert", erklärte Prozessbeobachter und Sportrechtler Michael Lehner gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Er habe weiter die Hoffnung, dass im Juni eine ganz große Entscheidung für die Sportgerichtsbarkeit gefällt werde. Die "größeren Argumente" habe es für die Pechstein-Seite gegeben, fügte der Heidelberger hinzu.

Die Eisschnellläuferin behauptet, nie gedopt zu haben und kämpft mit ihrer Schadensersatzklage über fünf Millionen Euro gegen ihre Zwei-Jahres-Sperre durch die ISU - und um die Wiederherstellung ihres ramponierten Rufs. Aber es geht um mehr: Der BGH wird darüber entscheiden, ob eine von Pechstein unterzeichnete Schiedsvereinbarung über die alleinige Zuständigkeit des Court of Arbitration for Sports (CAS) in Lausanne wirksam ist. Das OLG München hatte die 2009 getroffene Vereinbarung zwischen Pechstein und der ISU für unwirksam erklärt, die Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofes CAS zu ihrer Sperre erkannten die Münchner Richter nicht an.

Kartellamt: CAS kann gegen Kartellrecht verstoßen

Sie habe in der Vergangenheit Ausdauer bewiesen und werde das auch weiter tun, sagte die  44-Jährige am Dienstag. "Mein Ziel ist ganz klar. Ich will, dass die Gerechtigkeit siegt." Davon könnten dann auch andere Sportler profitieren, die, wenn Pechstein vor dem BGH siegen würde, künftig die Wahl hätten zwischen dem Gang zur Sportschiedsgerichtsbarkeit und dem Zivilrechtsweg, erklärte Pechstein.

Sportrechtler Lehner sah wichtige Argumente pro Pechstein auch im Vortrag des Vertreters des Bundeskartellamts vor Gericht. Jörg Nothdurft, Abteilungsleiter Recht im Kartellamt, erläuterte zwar die Vorteile der Schiedsgerichte wie die Beschleunigung der Verfahren und die Konzentration der Zuständigkeiten. Der internationale Sportgerichtshof CAS in Lausanne sei eine "zentrale Stelle mit hoher technischer Expertise", aber seine Organisation könne "immer noch gegen Kartellrecht verstoßen". Er bezeichnete ein "Herauffahren der Neutralität" am Sportgerichtshof für angebracht - und folgte damit der Argumentation von Pechstein.

Deren BGH-Anwalt Gottfried Hammer verdeutlichte, dass sich seine Mandantin nicht generell gegen die Idee internationaler Schiedsgerichte wende. Aber ein Schiedsgericht müsse "sich an den Maßstäben aller Rechtsordnungen messen lassen, von denen es anerkannt werden will". Entscheidend sei, ob die Klägerin freiwillig gehandelt habe, als sie sich dem CAS unterworfen habe.

Wie neutral ist der CAS?

Hingegen argumentierte ISU-Anwalt Reiner Hall in der Verhandlung, die mit 25-minütiger Verspätung begonnen hatte, dass Pechstein "sich sehenden Auges auf die Athletenvereinbarung eingelassen" habe. Als er einräumte, dass sie ohne die Unterschrift nicht zum Wettkampf zugelassen worden wäre, reagierte Pechstein mit einem Grinsen.

Auch der zweite ISU-Anwalt Christian Keidel wehrte sich gegen Argumente der Gegenseite: "Den Vorwurf, dass das Schiedsgericht hauptsächlich durch Verbandsvertreter besetzt ist, sehen wir nicht so".

Hingegen meinte Pechsteins Münchner Anwalt Thomas Summerer, der gemeinsam mit der Berlinerin und ihrem BGH-Rechtsbeistand Hammer auf der Kläger-Seite Platz genommen hatte: "Ich bin sehr zufrieden mit dem Verlauf." Wenn der Sportgerichtshof CAS nicht neutral sei, dann könne auch das Urteil im Fall Pechstein keinen Bestand haben, argumentierte er.

Der CAS hatte 2009 die Sperre gegen Pechstein wegen erhöhter Blutwerte bestätigt. Internationale Hämatologen haben inzwischen aber nachgewiesen, dass die Blutwerte von einer vom Vater geerbten Anomalie herrühren.

dpa/acr/pl/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH-Verhandlung zum Fall Pechstein: . In: Legal Tribune Online, 08.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18714 (abgerufen am: 14.05.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Kartellrecht
    • Doping
    • Kartelle
    • Medizin
    • Profisport
    • Prominente
    • Schadensersatz
    • Schiedsgerichtsbarkeit
    • Sport
    • Wintersport
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Gerard Depardieu 13.05.2025
Prominente

Pariser Strafgericht verurteilt Schauspieler:

Bewäh­rungs­strafe für Depar­dieu wegen sexu­eller Über­griffe

Erstmals musste Filmikone Depardieu wegen Belästigungsvorwürfen vor Gericht – jetzt wurde er verurteilt. Dabei hatte er auf einen Freispruch gepocht.

Artikel lesen
Gerhard Delling und Christina Block 13.05.2025
Sorgerecht

Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Sorgerechtsstreit:

Ste­ak­haus-Erbin Chris­tina Block unter­liegt auch vorm BVerfG

Die Erbin der Hamburger Steakhaus-Kette Block House Christina Block ist mittlerweile im Entführungskomplex ihrer Kinder selbst angeklagt. Vor dem BVerfG scheiterte sie nun mit ihrer Verfassungsbeschwerde.

Artikel lesen
Personalverwaltungssoftware "Workday" 08.05.2025
Datenschutz

BAG zu DSGVO-Verletzung nach Betriebsvereinbarung:

Scha­dens­er­satz nach Kon­troll­ver­lust von Daten über "Workday"

Ein Unternehmen nutzt Echtdaten, um eine neue Software zu testen – und übermittelt dabei deutlich mehr Informationen als vereinbart. Das Bundesarbeitsgericht stellt klar: Betriebsvereinbarungen sind kein Persilschein für Datenschutzverstöße.

Artikel lesen
Tiefgarage (Symbolbild) 05.05.2025
Schadensersatz

AG München zum Tiefgaragen-Unfall:

Beton­klötze in ihrem natür­li­chen Habitat

Betonsockel in einer Tiefgarage sind kein überraschendes Hindernis, so das AG München. Eine BMW-Fahrerin, die sich in der unterirdischen Parkeinrichtung eine hübsche Delle in die Tür gefahren hatte, bleibt damit auf ihrem Schaden sitzen.

Artikel lesen
Beschädigte Tür 02.05.2025
Schadensersatz

LG Köln zum Dazwischentreten Dritter:

Polizei tritt Tür ein, Mieter haften

Eine Tür wird von der Polizei aufgebrochen – zahlen müssen am Ende nicht etwa die Beamten oder der Staat, sondern die Mieter. Warum das so ist, hat jetzt das LG Köln entschieden.

Artikel lesen
Theo Zwanziger 30.04.2025
Fussball

LG Frankfurt am Main zu "Sommermärchen-Prozess":

Zwan­ziger-Ver­fahren gegen Geld­auflage ein­ge­s­tellt

Fast 14 Monate hat das LG Frankfurt am Main gegen Theo Zwanziger wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung verhandelt. Jetzt wurde das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von A&O Shearman
As­so­cia­tes (m/w/d)

A&O Shearman , Düs­sel­dorf

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Neu­rup­pin

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d)

A&O Shearman , Düs­sel­dorf

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d)

A&O Shearman , Frank­furt am Main

Logo von A&O Shearman
As­so­cia­tes (m/w/d)

A&O Shearman , Mün­chen

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d)

A&O Shearman , Mün­chen

Logo von VirchowBund
Ver­bands­ju­rist / Ver­bands­ju­ris­tin (m/w/d)

VirchowBund , Ber­lin

Logo von A&O Shearman
As­so­cia­tes (m/w/d)

A&O Shearman , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Karriere als Notar:in - Workshop der Bundesnotarkammer und der Notarkammer Koblenz

22.05.2025, Koblenz

Gesellschaftsrechtliche Gestaltung von Familienunternehmen

14.05.2025

Intensiv-Webinar zur RVG-Reform 2025: Richtig Ab- und Anrechnen in der Praxis

15.05.2025

Intensiv-Webinar zur RVG-Reform 2025: Richtig Ab- und Anrechnen in der Praxis

15.05.2025

Vermögensverwaltende Personengesellschaften

15.05.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH