Druckversion
Donnerstag, 8.06.2023, 07:41 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-kneipenrauchverbot-ist-kein-mangel/
Fenster schließen
Artikel drucken
3760

BGH: Kneipenrauchverbot ist kein Mangel

13.07.2011

Das Rauchverbot in öffentlichen Gaststätten in Rheinland-Pfalz führt nicht zu einem Mangel des Pachtgegenstandes. Dies entschied der unter anderem für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat am Mittwoch.

Anzeige

Die mit dem durch das Nichtraucherschutzgesetz eingeführten Rauchverbot zusammenhängende Gebrauchsbeschränkung beruhe nicht auf der konkreten Beschaffenheit der Pachtsache, sondern beziehe sich auf die Art und Weise der Betriebsführung des Mieters oder Pächters. Die Folgen eines gesetzlichen Rauchverbots in Gaststätten seien daher allein das wirtschaftliche Risiko des Pächters, so der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 13.07.2011, Az.XII ZR 189/09).

Geklagt hatte die Pächterin einer Gaststätte, die aus zwei nicht voneinander getrennten Räumen bestand. Nachdem im Februar 2008 in Rheinland-Pfalz ein Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten war, durfte in der verpachteten Gaststätte nicht mehr geraucht werden. Die Verpächterin lehnte es ab, wie von der Pächterin gefordert Umbaumaßnahmen durchzuführen, um einen den Anforderungen des Nichtraucherschutzgesetzes entsprechenden Raucherbereichs zu schaffen.

Kein Schadensersatz, keine Verpflichtung zum Umbau

Daraufhin verlangte die Gaststättenbetreiberin von der Verpächterin Schadensersatz wegen eines behaupteten Umsatzrückgangs infolge  Rauchverbots in öffentlichen Gaststätten.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung und nun auch die Revision der Pächterin sind erfolglos geblieben.

Weiterhin entschied der BGH, dass der Verpächter einer Gaststätte nicht verpflichtet ist, auf Verlangen des Pächters durch bauliche Maßnahmen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dieser einen gesetzlich zulässigen Raucherbereich einrichten kann. Denn auch eine solche Verpflichtung würde einen Mangel der Pachtsache voraussetzen, der nicht gegeben ist. 

 

tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

OVG Rheinland-Pfalz: Richtig satt nur ohne Rauch

OVG NRW: Nichtraucherschutz gilt auch im Eingangsbereich

VGH Saarbrücken: Neues Nichtraucherschutzgesetz im Saarland ist verfassungsgemäß

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH: Kneipenrauchverbot ist kein Mangel . In: Legal Tribune Online, 13.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3760/ (abgerufen am: 08.06.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Gaststättenrecht
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
23.08.2022
Gaststättenrecht

OVG NRW zum Gaststättenbetrieb:

"Kön­ig­reich Deut­sch­land" muss sch­ließen

Gerade erst eröffnet, einen Tag später schon wieder geschlossen. Eine Kölnerin darf keine Gaststätte als "Zweckbetrieb" für das "Königreich Deutschland" betreiben, wenn dort gegen Corona-Regeln verstoßen wird, stellte das OVG NRW klar.

Artikel lesen
25.07.2022
Jugendschutz

OLG Frankfurt am Main:

Sch­mer­zens­geld wegen Ver­gif­tung nach Shisha-Konsum

Obwohl sie noch minderjährig war, bekam ein Mädchen in Hessen in einer Bar eine Shisha – und handelte sich dabei eine Kohlenmonoxid-Vergiftung ein. Dafür muss der Betreiber der Shishabar nun über 6.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Artikel lesen
07.06.2023
Klimaproteste

LTO liegt Beschluss vor:

Durfte die Polizei "letz­te­ge­ne­ra­tion.de" kapern?

Warum wurde die Webseite der "Letzten Generation" im Zuge der Razzia komplett abgeschaltet – und war das verhältnismäßig? Darf die Polizei eine Webseite für ihre eigene Warnung nutzen? Ein Gerichtsbeschluss wirft neue Fragen auf.

Artikel lesen
07.06.2023
Volksabstimmung

Vorerst kein neues Radgesetz für Bayern:

Ver­fas­sungs­ge­richtshof hält Volks­be­gehren für unzu­lässig

Ein neues Radgesetz sollte in Bayern für besser ausgebaute Radwege sorgen. Knapp 30.000 Menschen unterzeichneten ein entsprechendes Volksbegehren. Nun stellt sich jedoch der BayVerfGH in die Quere: das Volksbegehren sei unzulässig.

Artikel lesen
07.06.2023
Diskriminierung

Diskriminierungsvorwurf in München:

Jura­fa­kultät der LMU dis­tan­ziert sich von Semina­ran­kün­di­gung

An der LMU sorgt eine Seminarankündigung zum Arbeitsrecht für Aufsehen. Die zu diskutierenden Rechtsfragen darin seien diskriminierend und herablassend formuliert worden. Nun distanziert sich das Professorium von den Passagen seines Kollegen.

Artikel lesen
06.06.2023
Justiz

Die Justiz braucht nicht mehr Personal, sondern Effizienz:

Was Staats­an­wälte und Richter ein­fach besser machen müssen

Statt mehr Personal zu fordern, sollten Richter und Staatsanwälte zuerst auf sich selbst schauen: Mit effizienteren Arbeitsabläufen ließen sich viele Verfahren schneller und besser erledigen, meint Strafverteidiger Sebastian T. Vogel.

Artikel lesen
TopJOBS
Ju­rist*in (m/w/d) für die in­ter­ne Rechts­be­ra­tung im Rechts­ge­biet...

Stadt Köln , Köln

Rechts­re­fe­ren­da­re (m/w/d)

MVV Energie AG , Mann­heim

Probe­rich­te­rin/Probe­rich­ter (w/m/d)

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern , Schwe­rin

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/x)

Freshfields Bruckhaus Deringer , Mün­chen

Rich­ter/in auf Pro­be (m/w/d)

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt , Mag­de­burg

Sta­ti­ons­re­fe­ren­da­re (m/w/x)

Freshfields Bruckhaus Deringer , Mün­chen

Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz , Wies­ba­den

Stu­den­ti­sche Aus­hil­fen (w/m/d)

Johlke Niethammer & Partner , Ham­burg

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
18. FGS Doktorandenseminar

16.06.2023, Bonn

Fortbildung Miet- und Wohnungseigentumsrecht im Selbststudium/online

09.06.2023

Mediation Kompakt im Fernstudium/online

12.06.2023

Health & Law: Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen

12.06.2023, Berlin

Out & About - Ein Event mit unserem LGBTQ+-Netzwerk in Berlin

29.06.2023, Berlin

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH