Druckversion
Donnerstag, 22.01.2026, 07:40 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-beschluss-ix-zb-13-14-suhrkamp-insolvenzplan-barlach
Fenster schließen
Artikel drucken
12638

BGH zu Suhrkamp-Verlag: Etap­pen­sieg für Bar­lach im Streit um Insol­venz­plan

22.07.2014

Im Streit um die Sanierung des angeschlagenen Suhrkamp-Verlages hat dessen Miteigentümer Hans Barlach beim BGH einen Etappensieg errungen. Das Gericht hob nach eigenen Angaben vom Montag zwei Beschlüsse des LG Berlin auf, welches die Beschwerden Barlach zurückgewiesen hatte.

Anzeige

Das Landgericht (LG) Berlin hatte im Februar und im April die Beschwerden der Medienholding AG Winterthur gegen die Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Berlin-Charlottenburg als Insolvenzgericht abgewiesen. Das AG hatte den Insolvenzplan zur Sanierung des Suhrkamp-Verlages bestätigt. Die Holding ist als Kommanditist an der Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KG beteiligt. Deren Gesellschafter und Geschäftsführer ist Hans Barlach. Dieser wehrt sich gegen das Sanierungskonzept, mit dem der Verlag in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden soll. Er verlöre damit weitreichende Mitspracherechte, sagt er selbst.

Hans Barlach, Hamburger Medienunternehmer und Enkel des Bildhauers Ernst Barlach, ist mit 39 Prozent an dem Traditionsverlag beteiligt, der früher seinen Sitz in Frankfurt hatte. Die Verlegerwitwe Unseld-Berkéwicz hält 61 Prozent. Die beiden sind seit Jahren zutiefst zerstritten und bekämpfen sich mit allen juristischen Mitteln.

Minderheitenschutzantrag ist keine Voraussetzung für Beschwerde

Im Februar hieß es vom LG, dass die Holding keinen Antrag auf Minderheitenschutz nach § 251 Insolvenzordnung (InsO) gestellt habe. Daher sei ihre Beschwerde unzulässig. Im April räumte das LG dem Vollzug des Insolvenzplans Vorrang ein. Beide Beschlüsse hob der Bundesgerichtshof (BGH) nun aber auf (Beschl. v. 17.07.2014, Az. IX ZB 13/14).

In Karlsruhe vertraten die Richter die Ansicht, die sofortige Beschwerde sei nicht deshalb unzulässig, weil der Minderheitenschutzantrag gefehlt hatte. Für eine Beschwerde seien nur die besonderen Voraussetzungen des § 253 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 InsO zu beachten. Es reiche also schon, wenn der Beschwerdeführer dem Insolvenzplan widersprochen, gegen ihn gestimmt und vor Gericht glaubhaft mache, durch den Plan wesentlich schlechter gestellt zu werden. Das habe das LG nicht hinreichend geprüft.

Nun wird das LG neu über die Beschwerden entscheiden müssen. Dass Barlachs Holding womöglich nicht rechtzeitig Minderheitenschutz beantragt hatte, darf dann keine Rolle mehr spielen.

Zum Sanierungsplan an sich äußerte der sich BGH nicht.

una/dpa/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zu Suhrkamp-Verlag: . In: Legal Tribune Online, 22.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12638 (abgerufen am: 22.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Insolvenzrecht
    • Insolvenz
    • Suhrkamp-Verlag
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Rene Benko 15.10.2025
Österreich

Kurzer Prozess in Innsbruck:

Zwei Jahre Haft für René Benko

Das Landesgericht Innsbruck hat René Benko zu zwei Jahren Haft verurteilt. Der Prozess hat nur zwei Tage gedauert, denn es ging nur um einen kleinen Teil der vielen strafrechtlichen Vorwürfe gegen den Investor.

Artikel lesen
Rene Benko 14.10.2025
Wirtschaftsstrafrecht

Prozess nach Signa-Pleite am Landesgericht Innsbruck:

Benko bekennt sich als "nicht schuldig"

René Benko war vor wenigen Jahren noch Milliardär. Vorgänge rund um die Pleite seines Signa-Imperiums haben ihn in Untersuchungshaft gebracht. Ein erster Prozesstag endet überraschend.

Artikel lesen
Portrait Alfons Schuhbeck 16.09.2025
Persönlichkeiten

Kein Gefängnis trotz Ablauf der Haftunterbrechung:

Alfons Schuh­beck weiter auf freiem Fuß

Eigentlich war der Starkoch zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Nachdem die Frist für seine Haftunterbrechung ausgelaufen ist, muss er trotzdem noch nicht ins Gefängnis. Der Grund: sein kritischer Gesundheitszustand.

Artikel lesen
René Benko 15.07.2025
Persönlichkeiten

Signa-Insolvenz:

Erste Anklage gegen René Benko

Die österreichische Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den Ex-Starinvestor Benko. Er soll bei der Signa-Insolvenz Vermögenswerte im Wert von 660.000 Euro beiseitegeschafft haben. Bei einer Verurteilung droht eine lange Haftstrafe.

Artikel lesen
Alfons Schuhbeck vor dem LG München I 14.07.2025
Persönlichkeiten

Diverse Wirtschaftsstraftaten gestanden:

Wei­tere 13 Monate Haft für Alfons Schuh­beck

Bereits vor knapp drei Jahren war der frühere Fernsehkoch zu einer Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Nach einem strafprozessrechtlichen Deal kommen noch einmal 13 Monate hinzu, unter anderem wegen Betrugs.

Artikel lesen
René Benko 24.01.2025
Betrug

Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr:

Unter­su­chungs­haft für Unter­nehmer René Benko

Nach der Festnahme von René Benko stand eine weitere wichtige Entscheidung an: U-Haft ja oder nein. Der Gründer der Immobilien- und Handelsgruppe Signa muss zunächst für zwei Wochen im Gefängnis bleiben.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Cor­po­ra­te (w/m/d)

Noerr , Mün­chen

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Fieldfisher
Re­fe­ren­dar:in (m/w/d) am Stand­ort Düs­sel­dorf

Fieldfisher , Düs­sel­dorf

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
§ 15 FAO - Steuergünstige Vertragsgestaltungen - Fälle, Fallen, Faustregeln

22.01.2026, Hamburg

Update aus dem ärztlichen und zahnärztlichen Berufsrecht 2026

22.01.2026

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Handels- und Gesellschaftsrecht im Selbststudium/ online

23.01.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
7. Deutscher Arbeitsrechtstag

28.01.2026, Berlin

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: M&A

26.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH