Druckversion
Dienstag, 6.10.2026, 14:39 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-6str2423-versuch-ruecktritt-freiwilligkeit-freiwillig-examen-mord
Fenster schließen
Artikel drucken
54207

BGH zur Freiwilligkeit beim beendeten Versuch: Kein Rück­tritt von Mord­ver­such bei Panik

von Joschka Buchholz und Dr. Max Kolter

28.03.2024

Bundesgerichtshof

Der 6. Strafsenat hat seinen Sitz nicht in Karlsruhe, sondern in der Villa Sack in Leipzig. Foto: doganmesut - stock.adobe.com

Ein Mann mit nekrophiler Neigung malträtiert eine Frau mit einem Hammer, um sich an ihrer Leiche sexuell zu befriedigen. Am Ende überlebt sie, weil der Täter von ihr ablässt und Hilfe holt. Ein strafbefreiender Rücktritt? 

Anzeige

Es ist ein furchtbarer Fall, den der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) zu würdigen hatte. Der Sachverhalt ergibt sich aus den Feststellungen des Landgerichts, die der angeklagte Handwerker mit seiner Revision zum BGH nicht angegriffen hat: An seinem 28. Geburtstag entschloss sich er der Tischler während eines Termins spontan, die 27-jährige Kundin zu töten, um anschließend an ihr den Geschlechtsverkehr zu vollziehen. Die Gerichte attestierten dem Mann eine verminderte Intelligenz sowie eine "Vorliebe für Pornographie mit Gewaltbezug sowie mit nekrophilen Inhalten".

Insgesamt zwölfmal schlug der Mann der nichtsahnenden Frau mit einem Hammer gegen den Kopf. Dann der Sinneswandel, den der BGH so zusammenfasst: "Seine durch die Schläge aufgetretene Erektion ließ angesichts des für ihn unerwartet massiven Verletzungsbildes nach." Der 28-Jährige ließ von der Geschädigten ab, wusch seine Hände und den Hammer. Da bei dem Termin anfangs ein Kollege dabei gewesen war, der zur Tatzeit Werkzeug aus dem Tischlereibetrieb holen sollte, wurde dem Angreifer klar, dass er nicht unentdeckt entkommen kann.

Verzweifelt über die aussichtslose Lage kam ihm die Idee, den Tatverdacht von sich abzulenken und vorzutäuschen, einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher zu verfolgen. Nachdem er den Hammer im Gebüsch vor dem entsorgt hatte, rief er laut: "Wo ist der Wichser?" Dann forderte er zwei Passantinnen auf, Hilfe zu holen. Eine der Frauen setzte einen Notruf ab – die Schwerverletzte konnte gerettet werden.

Ein strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Mord? Nein, urteilte der BGH nun (Urt. v. 10.1.2024, Az. 6 StR 324/23) und bestätigte damit die Auffassung des Landgerichts (LG) Würzburg. Es fehle an der Freiwilligkeit.

Gleiche Maßstäbe bei unbeendetem und beendetem Versuch

In der Revisionsentscheidung überträgt der 6. Strafsenat die Anforderungen an die Freiwilligkeit des Rücktritts vom unbeendeten auf den beendeten Versuch.

Ein unbeendeter Versuch liegt vor, wenn der Täter davon ausgeht, der tatbestandliche Erfolg trete ohne weiteres Zutun nicht ein. Dann kann er nach § 24 Abs. 1 Alt. 1 Strafgesetzbuch (StGB) strafbefreiend zurücktreten, indem er einfach aufhört, die Tat zu begehen. Geht er dagegen davon aus, bereits eine Ursachenkette in Gang gesetzt zu haben, die zum Erfolgseintritt führen wird, liegt ein beendeter Versuch vor. Dann muss der Täter gemäß § 24 Abs. 1 Alt. 2 StGB aktiv entgegensteuern. Vorliegend nahmen die Gerichte einen solchen Fall an, weil der 28-jährige Angreifer hier dachte, die zwölf Schläge mit dem Hammer auf den Kopf der Geschädigten würden zum Tod der Frau führen.

Das objektive Verhalten des Mannes reichte hier zwar für einen Rücktritt aus. Der BGH ist insofern großzügig und lässt für eine Erfolgsverhinderung auch genügen, wenn der Täter, so wie hier, Hilfe ruft – vorausgesetzt, dass dadurch der Erfolg auch wirklich verhindert wird.

__

Verpasse keine examensrelevanten Rechtsdebatten und abboniere jetzt den neuen LTO-Podcast "Die Rechtslage". Bei Spotify und Co. 

__

Kein Ausweg, kein Rücktritt

Verneint hat der BGH aber das subjektive Merkmal der Freiwilligkeit: Der Täter muss aus freien Stücken den Entschluss fassen, die Tat aufzugeben. An dieses Merkmal sind beim beendeten Versuch "grundsätzlich dieselben rechtlichen Maßstäbe anzulegen" wie beim unbeendeten, so der 6. Strafsenat:

Entscheidend für die Freiwilligkeit sei, "ob der Täter 'Herr seiner Entschlüsse' bleibt und auf der Grundlage einer willensgesteuerten Entscheidung die Vollendung der Tat verhindert". Ausnahmsweise sei dies zu verneinen, "wenn gerade die seelische Erschütterung des Täters ein zwingender Grund für die Verhinderung des Erfolgseintritts" gewesen sei. Diese vom BGH selbst in einem Urteil vom 9. März 1967 (Az. 5 StR 38/67) formulierte Ausnahme habe das LG hier rechtsfehlerfrei bejaht.

Als der Handwerker vor dem Haus der Geschädigten die beiden Passantinnen ansprach, hatte sich bei ihm laut BGH infolge einer "akuten Belastungsreaktion" derart "große panische Angst und ein großer innerer Druck aufgebaut, dass er zu selbstbestimmtem Handeln nicht mehr in der Lage war". Dass der Mann seine Situation als ausweglos wahrnahm und ihn eine panische Angst vor sozialen, beruflichen und strafrechtlichen Konsequenzen überkam, stand hier also dem Rückweg in die Straflosigkeit entgegen.

Und so verwarf der BGH die Revision. Das Urteil des LG Würzburg behält in vollem Umfang seine Gültigkeit. Das hatte den Mann wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Es hatte die Mordmerkmale der Heimtücke, der Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs sowie die Absicht zur Ermöglichung einer anderen Straftat angenommen. Zugleich hatte die Kammer eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit angenommen.

Auf den Mann kommt nun die vom LG verhängte Freiheitsstrafe von elf Jahren zu, wobei die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB angeordnet wurde.

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zur Freiwilligkeit beim beendeten Versuch: . In: Legal Tribune Online, 28.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54207 (abgerufen am: 06.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • BGH
    • Examensrelevant
    • Körperverletzung
    • Mord
    • Revision (Strafrecht)
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Schriftzug „amazon prime“ auf einem Paket. 01.10.2026
Verbraucherschutz

BGH kippt Preisanpassungsklausel von Amazon:

Prime-Alt­kunden zahlen vor­erst wieder weniger

Amazon durfte seine Prime-Preise nicht auf Grundlage der bisherigen AGB-Klausel erhöhen, entscheidet der BGH. Für bestimmte Altkunden sinkt der Beitrag nun wieder. Um bereits gezahlte Mehrbeträge wird separat gestritten.

Artikel lesen
Rechtsanwälte stehen 2022 in einem Sitzungssaal des OLG Celle vor der Entscheidung im Porsche-VW-Musterverfahren. 30.09.2026
Aktien

Gericht sieht keine sittenwidrige Täuschung:

BGH beendet Por­sche-VW-Mus­ter­ver­fahren

Der BGH beendet den milliardenschweren Anlegerstreit um Porsches gescheiterte Übernahme von VW durch Porsche. Die Richter bestätigen im Kern das OLG Celle: Eine sittenwidrige Täuschung des Kapitalmarkts lag nicht vor.

Artikel lesen
BGH 29.09.2026
BGH

Gegenstand muss nicht im Vermögen vorhanden gewesen sein:

BGH klärt Vor­aus­set­zungen der erwei­terten Ein­zie­hung

Wie weit gehen die Möglichkeiten der Vermögensabschöpfung im Strafverfahren? Das hatte der Große Senat für Strafsachen beim BGH zu klären – mit erheblichen Folgen für die Praxis.

Artikel lesen
Abbildung eines Pfeffersprays 28.09.2026
Schulen

VG Berlin zu gefährlichem Streich eines Fünftklässlers:

Schüler, der Pfef­fer­spray ver­sprüht, vom Unter­richt aus­ge­sch­lossen

Ein Zwölfjähriger versprühte in einer Schultoilette Pfefferspray. Er sagt, er habe es für "Furzspray" gehalten. Das überzeugte das VG Berlin nicht. Der Schüler darf für zehn Tage vom Unterricht ausgeschlossen werden, bestätigte das Gericht.

Artikel lesen
Die Berliner Linken-Abgeordnete Elif Eralp lässt sich von Genossen applaudieren, Kanzler Merz schaut kritisch. 26.09.2026
Podcast

Wohnraum-Debatte / BVerfG / Private Chatnachrichten:

Kanzler gegen Ber­liner Linke: Stoppt Merz die Ver­ge­sell­schaf­tung?

Die Berliner Linken wollen Wohnraum vergesellschaften. Kann der Bund eingreifen? Außerdem im LTO-Podcast: Warum Verfassungsrichter mit Schülern Torte essen. Und wie ein privater WhatsApp-Freundinnen-Chat beim BGH landete.

Artikel lesen
Richterin Isabel Hildebrandt (M), flankiert von den beiden Beisitzer:innen steht hinter der Richterbank 24.09.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 76:

Will das Gericht der Ver­tei­di­gung die Zeit abschneiden?

Die Kammer drängt den Prozess Richtung Ende, die Verteidigung ist aber noch nicht fertig: Es wird weiter um die Einsicht in Beweismittel bei der Polizei gekämpft und die Cousine von Christina Block trifft eine späte und harte Ankündigung.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von HUK-COBURG
Voll­ju­rist / Wirt­schafts­ju­rist Rechts­schutz-Scha­den­re­gu­lie­rung...

HUK-COBURG, Co­burg

Logo von Rheda-Wiedenbrück
Ab­tei­lungs­lei­tung Recht und Ge­mein­de­ver­fas­sung (m/w/d)

Rheda-Wiedenbrück, Rhe­da-Wie­den­brück

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Di­p­lom-Fi­nanz­wirt (m/w/d) Steu­er­straf­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 3 wei­te­re

Logo von ADVANT Beiten
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) – Wirt­schafts­straf­recht &...

ADVANT Beiten, Düs­sel­dorf

Logo von Generali Investments Holding S.p.A.
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d) In­vest­ments Le­gal

Generali Investments Holding S.p.A., Köln

Logo von Latham & Watkins LLP
Days of Win­ter – Co­me and Meet Us Abo­ve the Clouds

Latham & Watkins LLP, Gar­misch-Par­ten­kir­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Juristen und Psychiater – Die Feststellung der Schuldfähigkeit Strafrecht

07.10.2026

Verteidigung bei Verkehrsstraftaten nach neuer Rechtslage und Rechtsprechung

07.10.2026

Aktuelles Steuerstrafrecht

08.10.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Taktik strafrechtlicher Mandatsführung

08.10.2026

Kfz.-Rennen und Entzug der Fahrerlaubnis, Beschlagnahme Pkw

09.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH