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BGH bestätigt Tatversuch: Auto­ma­ten­kna­cker schei­tert an feh­lender Steck­dose

20.05.2020

Trennschleifer, Steine und Zollstock

(c) stock.adobe.com - maho

Ein Zigarettenautomat ist schwierig zu knacken. Wer es versucht und dazu Werkzeug anschleppt, wird wegen Versuchs bestraft - und zwar auch dann, wenn der Automat am Ende heil bleibt, weil der Täter keine Steckdose findet, so der BGH.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines Mannes gegen seine Verurteilung durch das Landgericht (LG) Flensburg verworfen (Beschl. v. 28.04.2020, Az. 5 StR 15/20). Das LG hatte den Mann wegen diverser Diebstahlsdelikte verurteilt, unter anderem auch wegen versuchten Diebstahls, insgesamt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.  

Der Mann hatte unter anderem versucht, einen Zigarettenautomaten aufzubrechen. Dazu hatte er den Automaten zunächst zwecks Schalldämmung mit einem Handtuch und einer Plane verhüllt. Dann hatte er im Vertrauen darauf, dort einen Stromanschluss zu finden, eine Stromleitung über die Straße zu einem Schuppen gelegt. Anders als gedacht hatte er jedoch keine erreichbare Steckdose finden können. Dies hatte der Mann aber im Vorfeld bedacht und sicherheitshalber weiteres Werkzeug mitgebracht und vor dem Automaten deponiert. Bevor er jedoch dazu kam, ein weiteres Werkzeug einzusetzen, war er entdeckt worden und musste fliehen.

Das Tatgeschehen stufte das LG als Diebstahlsversuch ein. Das ist nach Auffassung des BGH revisionsgerichtlich auch nicht zu beanstanden. Ein Versuch liege nämlich schon dann vor, wenn das geschützte Rechtsgut konkret gefährdet sei. Dies sei in diesem Fall bereits darin zu sehen, dass der Dieb den Automaten verhüllt und damit seinem Zugriff im besonderen Maße ausgesetzt habe. Auch habe nach der maßgeblichen Vorstellung des Täters das andere Werkzeug unmittelbar danach zum Einsatz kommen sollen. Es sei nicht erforderlich, dass ein Schutzmechanismus auch tatsächlich überwunden wird. Dass der Mann den Automaten deshalb letztlich nicht knacken konnte, spiele für die Strafbarkeit des Versuchs entsprechend keine Rolle.

vbr/LTO-Redaktion

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BGH bestätigt Tatversuch: . In: Legal Tribune Online, 20.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41684 (abgerufen am: 13.10.2026 )

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