Kommt nun Bewegung in die Diskussion um einen Mietendeckel in Berlin? Der Senat will die rechtlichen Fragen des Vorhabens klären und bis Sommer einen Plan für ein mögliches Gesetzesvorhaben vorlegen.
Die Initiative der SPD Berlin-Mitte, wonach eine Länder-Kompetenz im Grundgesetz (GG) genutzt werden soll, um in Eigenregie die steigenden Mieten zu deckeln, wird nun wieder aufgegriffen. Der Berliner Senat will zwar vor einer möglichen Einführung eines Mietendeckels zunächst die rechtlichen Fragen klären, hat sich aber offenbar entschlossen, das Vorhaben in Angriff zu nehmen. Dazu soll unter Führung des Wohnsenats eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, wie die Senatsverwaltung am Dienstag mitteilte. Wie genau der Mietendeckel aussehen könnte, soll demnach in einem zweiten Schritt überprüft werden. Wohnsenatorin Katrin Lompscher (Linke) will bis Juni Eckpunkte eines Gesetzesentwurfes vorlegen.
Die Länder selbst können, so die bisherige Meinung, keine Mietendeckelung vornehmen, da der Bund die Kompetenz für das Mietrecht hat. Doch nach der Föderalismusreform 2006 ist den Ländern die Zuständigkeit für das "Recht des Wohnungswesens" geblieben. Dies wollen die Initiatoren als Regulierungshebel für Mietobergrenzen nutzen, woran es jedoch nicht nur politische sondern auch juristische Zweifel gibt. Kritiker sind der Meinung, das auf Bundesebene im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Mietpreisrecht entfalte eine Sperrwirkung.
Im Vorfeld hatte es mehrere Gutachten gegeben, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen, ob der Mietendeckel rechtlich machbar wäre. In der Arbeitsgruppe soll nun eine rechtliche Grundlage für die Einführung geschaffen werden. Lompscher rechnet dennoch damit, dass das Gesetz nach seiner Verabschiedung juristisch angegriffen wird. "Dann müssen im Zweifel Gerichte entscheiden", erklärte sie.
"Wir müssen den exorbitanten Mietsteigerungen der letzten Jahre wirksam begegnen. Der Mietendeckel kann hierbei ein wichtiges zusätzliches Instrument sein", wird Lompscher in der Mitteilung des Senats am Dienstag zitiert. Nichtsdestotrotz müsse die "verfassungsrechtliche Zulässigkeit seiner Einführung sorgfältig geprüft" werden. Der Senat habe in seiner Sitzung am Dienstag die "unterschiedlichen Auffassungen (...) intensiv gewürdigt und sich für die rechtssichere Einführung eines Mietendeckels ausgesprochen", heißt es in der Mitteilung.
Bei der Umsetzung des Mietendeckels nannte Lompscher zwei Möglichkeiten: Entweder, man nehme die ortsübliche Vergleichsmiete des Mietspiegels und senke die Wohnkosten aller Wohnungen, die darüber liegen. Oder man friere die Miete für alle ein.
mam/LTO-Redaktion/dpa
Eckpunkte sollen bis Sommer stehen: . In: Legal Tribune Online, 19.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34457 (abgerufen am: 06.12.2024 )
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