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Internationale Strafverfahren: Belehrung wird EU-Gesetz

30.04.2012

Wer innerhalb der EU festgenommen wird oder in Haft ist, muss künftig in jedem Mitgliedsstaat über seine Rechte belehrt werden. Eine entsprechende neue Richtlinie haben die EU-Justizminister auf Vorschlag der Europäischen Kommission am Freitag verabschiedet.

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In der so genannten Erklärung der Rechte werden die grundlegenden Rechte in Strafverfahren aufgelistet. Bisher gab es dieses Recht nur in einem Drittel der Mitgliedstaaten.

"Das Recht auf ein faires Verfahren ist einer der Eckpfeiler unserer Justizsysteme in Europa", erklärte Viviane Reding, Vizepräsidentin und für Justiz zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission. "Die neue EU-Richtlinie soll dazu beitragen, dass dieses Recht gewahrt wird und dass alle Betroffenen unmissverständlich und unmittelbar über ihre Rechte aufgeklärt werden. Wir haben mit großem Einsatz dafür gearbeitet, dass alle Bürger Zugang zur Justiz haben, egal, wo sie sich in der EU befinden. Heute ist eine wichtige Etappe auf unserem gemeinsamen Weg erreicht."

age/LTO-Redaktion

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Internationale Strafverfahren: . In: Legal Tribune Online, 30.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6102 (abgerufen am: 18.06.2025 )

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