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Besonderes elektronisches Anwaltspostfach : BRAK beauftragt Atos mit Realisierung von beA

30.09.2014

Im freihändigen Vergabeverfahren um die Realisierung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs und weiterer Dienstleistungen hat offenbar der französische IT-Dienstleister Atos das Rennen gemacht. Das Unternehmen muss nun im Auftrag der BRAK bis zum 1. Januar 2016 für jeden zugelassenen Rechtsanwalt ein Postfach errichten.

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Der Großauftrag der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) geht an Atos, erfuhr LTO aus gut unterrichteten Kreisen. Eine offizielle Bestätigung steht noch aus. Der französische IT-Dienstleister mit Sitz bei Paris und nach eigenen Angaben 76.300 Mitarbeitern in 52 Ländern müsste bis zum 1. Januar 2016 rund 165.000 Anwälte in Deutschland mit elektronischen Postfächern versorgen. Ab diesem Zeitpunkt verpflichtet das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs die Advokaten, ihren Posteingang über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) sicherzustellen.

BeA soll dabei, so die Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung der BRAK, eine sichere Kommunikation vor allem mit der Justiz gewährleisten und in vorhandene Kanzlei-Software-Systeme integriert werden. Vor allem an der fristgerechten Umsetzbarkeit von letzterem hat der Software Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr e.V. Zweifel geäußert. In einem offenen Brief an die BRAK, die regionalen Anwaltskammern und den Deutschen Anwaltverein äußerte der Verband der Kanzlei- und Anwaltssoftware produzierenden Unternehmen in Deutschland im August, auch die Rolle des Dienstleisters, der die Realisierung des Mammutprojekts übernehmen soll, sei nicht transparent.

Es bleibt abzuwarten, ob die BRAK, welche in ihrer Antwort auf das Schreiben des Software Verbands das laufende Vergabeverfahren verwies, nun nach dessen offenbar erfolgtem Abschluss Transparenz schaffen wird. Bislang sind weder die technischen Anforderungen, welche erfüllt sein müssen, noch deren Umsetzung oder die geplante Einbettung in vorhandene Infrastrukturen in den Kanzleien bekannt.

pl/LTO-Redaktion

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Besonderes elektronisches Anwaltspostfach : . In: Legal Tribune Online, 30.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13355 (abgerufen am: 17.06.2026 )

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