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Blockade am Anleger der Habeck-Fähre: Ober­staats­an­wältin sieht ein­deutig straf­bare Hand­lungen

10.01.2024

Die Blockade-Aktion gegen Robert Habeck am Fähranleger in Schlüttsiel (04.01.2024)

Dass wütende Bauern Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) vor einer Woche am Verlassen einer Fähre gehindert haben, wird strafrechtliche Konsequenzen haben. Foto: picture alliance/dpa/WestküstenNews

Haben sich die Protestierenden am Fähranleger in Schlüttsiel strafbar gemacht? Einige schon, sagte die Leitende Ermittlerin am Mittwoch bei einer Anhörung im Schleswig-Holsteiner Landtag. Geprüft werden Nötigung und weitere Delikte.

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Nach Erkenntnissen der Flensburger Staatsanwaltschaft ist es bei der eskalierten Protestaktion gegen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in Schlüttsiel zu strafbaren Handlungen gekommen. "Dass wir hier Straftatbestände haben, ist vollkommen unbestritten", sagte die Leitende Oberstaatsanwältin Stephanie Gropp am Mittwoch im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags in Kiel. Der Vorfall sei erschreckend, mittlerweile seien fünf Strafanzeigen eingegangen.

Die Behörde hatte bereits in der vergangenen Woche ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Nötigung eingeleitet. Sie prüft nun, ob weitere Straftaten wie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch vorliegen. Auch Beleidigung und Bedrohung kämen in Betracht.

Nach Darstellung von Gropp muss beispielsweise noch ermittelt werden, ob Demonstranten nach Ablegen der Fähre mit Habeck am 4. Januar versucht hätten, eine aus acht Polizisten bestehende Kette zu durchbrechen. "Es ist nämlich unklar, ob das wirklich ein bewusstes Durchbrechen war." Es könne auch Druck von hinten der Auslöser gewesen sein. Nach Ablegen der Fähre sei Pyrotechnik zum Einsatz gekommen. Es sei aber keine Rakete in Richtung der Fähre abgefeuert worden.

Erste Personen identifiziert

Erste Versammlungsteilnehmer seien identifiziert worden, sagte die Leitende Oberstaatsanwältin. Nun müssten strafbare Handlungen Personen zugeordnet werden. Gropp betonte: "Wir brauchen erstmal einen sauber ermittelten Sachverhalt." Sie warb um Geduld. Die Befragung von Zeugen bei der Polizei und der Reederei sowie die Auswertung der Videosequenzen müssten noch folgen.

Bauern hatten Habeck am 4. Januar nach seiner Rückkehr von einer Privatreise zur Hallig Hooge daran gehindert, eine Fähre zu verlassen. Nach Angaben der Reederei wäre das Schiff beinahe gestürmt worden. Hintergrund der Proteste waren geplante Streichungen von Subventionen.

Der Leitende Polizeidirektor Axel Behrends sagte, die Menschenmenge selbst habe in Schlüttsiel Bedrohlichkeit ausgestrahlt. 20 Beamte hätten sich 350 Menschen gegenüber gestellt. "Ich bin froh, dass niemand verletzt wurde." In den Verhandlungen der Polizei mit den Protestierenden sei keine Einigkeit herzustellen gewesen.

dpa/mk/LTO-Redaktion

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Blockade am Anleger der Habeck-Fähre: . In: Legal Tribune Online, 10.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53603 (abgerufen am: 09.08.2026 )

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